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   BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06   

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BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06 (https://dejure.org/2007,4469)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2007 - 6 P 6.06 (https://dejure.org/2007,4469)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2007 - 6 P 6.06 (https://dejure.org/2007,4469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    NWPersVG §§ 72, 73
    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal am Theater.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG §§ 72, 73
    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal am Theater

  • Wolters Kluwer

    Geltung des Mitwirkungsrechts des Personalrats bei Stellenausschreibungen für Beschäftigte an Theatern im Rahmen eines Bühnennormalvertrages; Analoge Anwendung der Ausschlussregelung in § 72 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 Personalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen (PersVG, NW); ...

  • Judicialis

    NWPersVG § 72; ; NWPersVG § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWPersVG § 72 § 73
    Mitwirkung des Personalrats bei interner Stellenausschreibung an Theater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 276
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 S. 34 und vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 4).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht wird oder ob die Stellenbesetzung auf andere Weise geschieht (vgl. Beschluss vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 bzw. 4 f.; Cecior u.a., a.a.O. § 73 Rn. 48; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 173).

    Prägend für diese Auffassung war die Sorge, in Ermangelung dem Verfassungsrecht oder dem einfachgesetzlichen Dienstrecht zu entnehmender Gebote, zu besetzende Stellen dienststellenintern auszuschreiben, würde das Mitbestimmungsrecht des Personalrats weitgehend leerlaufen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 ff. bzw. S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.).

    f) Der Antragsteller strebt - in Anlehnung an Formulierungen in der zitierten Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 109 bzw. S. 7 und vom 29. Januar 1996 a.a.O. S. 28) - sein Mitwirkungsrecht nur mit der Einschränkung an, dass "nach Lage der Dinge eine dienststelleninterne Ausschreibung unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt".

  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324 = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 S. 34 und vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 4).

    Von einem schlichten Unterlassen, welches nicht zur Mitwirkung führt, ist nur in solchen Fällen auszugehen, in welchen der Dienststellenleiter eine bisherige Praxis der Nichtausschreibung fortsetzt (ebenso bereits Beschluss vom 13. Oktober 1978 a.a.O. S. 330 bzw. S. 36).

    Im Übrigen kommt das Mitwirkungsrecht auch überall dort zum Zuge, wo - sei es aufgrund von Verwaltungsvorschriften, sei es aufgrund einer Übung in der Dienststelle - nach der Verwaltungspraxis regelmäßig ausgeschrieben wird (so schon Beschluss vom 13. Oktober 1978 a.a.O. S. 328 ff. bzw. S. 34 f.).

  • BVerwG, 07.10.2003 - 6 P 4.03

    Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; persönlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Zu den Beschäftigten am Theater, die nach dem Bühnennormalvertrag beschäftigt werden, gehören daher in jedem Fall die Solomitglieder sowie die Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder nach § 1 Abs. 1 und 2 NVBühne (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2003 - BVerwG 6 P 4.03 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 31 S. 54 f.).

    c) Ebenfalls ungeklärt ist, ob sich der Ausschluss der Mitbestimmung in Personalangelegenheiten auch auf die Musiker in Kulturorchestern erstreckt (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 58 f.).

    Die Ausschlussregelung will erreichen, dass dem für die künstlerische Leitung des Theaters Verantwortlichen bei der Auswahl derjenigen Personen, die für den künstlerischen Prozess am Theater von besonderer Bedeutung sind, ein von der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung unbeeinflusster Spielraum belassen wird (vgl. Beschluss vom 7. Oktober 2003 a.a.O. S. 55).

  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Prägend für diese Auffassung war die Sorge, in Ermangelung dem Verfassungsrecht oder dem einfachgesetzlichen Dienstrecht zu entnehmender Gebote, zu besetzende Stellen dienststellenintern auszuschreiben, würde das Mitbestimmungsrecht des Personalrats weitgehend leerlaufen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 ff. bzw. S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.).

    f) Der Antragsteller strebt - in Anlehnung an Formulierungen in der zitierten Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 109 bzw. S. 7 und vom 29. Januar 1996 a.a.O. S. 28) - sein Mitwirkungsrecht nur mit der Einschränkung an, dass "nach Lage der Dinge eine dienststelleninterne Ausschreibung unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt".

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Ob nunmehr Abweichendes gilt, nachdem die Bühnentechniker gemäß § 1 Abs. 1 und 3 NVBühne mit den Solo- sowie Opernchor- und Tanzgruppenmitgliedern in den Geltungsbereich eines einzigen, gemeinsamen tariflichen Regelwerks einbezogen worden sind (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 a.a.O. S. 4), ist derzeit noch offen.

    aa) In der Senatsrechtsprechung ist anerkannt, dass sogar die Mitbestimmung des Personalrats in personellen Angelegenheiten des künstlerischen Personals mit Blick auf die Kunstfreiheit nicht schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55 = Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 1 S. 4 ff.).

  • BAG, 30.01.1979 - 1 ABR 78/76

    Verlangen des Betriebsrats - Besetzung von Arbeitsplätzen - Innerbetriebliche

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Der Intendant wird dadurch nicht gehindert, sich für die Einstellung desjenigen Bewerbers zu entscheiden, der nach seinem Urteil der von ihm verantworteten künstlerischen Konzeption am meisten gerecht wird (vgl. zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 30. Januar 1979 - 1 ABR 78/76 - AP Nr. 11 zu § 118 BetrVG 1972 Bl. 212 ).
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Denn dies setzt die Prüfung und Beurteilung eines gegenüber dem Regelfall veränderten Sachverhaltes voraus (vgl. zur bestätigenden Eingruppierung: Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 15 f.).
  • BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01

    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit;

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    Es kann daher angenommen werden, dass der Personalrat seine Mitwirkung auf Aspekte beschränkt, welche die vom Intendanten mit der Ausschreibung verfolgte künstlerische Konzeption nicht tangieren (vgl. zur Mitbestimmung beim Ende der Probenzeiten: Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 43).
  • BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 733/97
    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    b) Für die Zeit bis 31. Dezember 2002 war geklärt, dass der vom Bühnentechnikertarifvertrag erfasste Personenkreis nicht der Ausschlussregelung in § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 NWPersVG unterfiel (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 5 S. 3 f.; BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - 7 AZR 733/97 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06
    b) Für die Zeit bis 31. Dezember 2002 war geklärt, dass der vom Bühnentechnikertarifvertrag erfasste Personenkreis nicht der Ausschlussregelung in § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 NWPersVG unterfiel (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 5 S. 3 f.; BAG, Urteil vom 10. Februar 1999 - 7 AZR 733/97 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Sie richtet sich - wie im Falle der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20 m.w.N.).

    An anders lautender früherer Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.) wird nicht festgehalten (so bereits zum nordrhein-westfälischen Recht: Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 f.; vgl. dazu Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 73 Rn. 40 ff.).

    Ebenso kann eine Übung in der Dienststelle, wonach regelmäßig ausgeschrieben wird, Anknüpfungspunkt für das Eingreifen der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG sein (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36).

    Von einem schlichten Unterlassen, welches nicht zur Mitbestimmung führt, ist nur in solchen Fällen auszugehen, in welchen der Dienststellenleiter eine bisherige Praxis der Nichtausschreibung fortsetzt (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht wird oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 36.13

    Mitbestimmung beim Absehen von Stellenausschreibungen; Abweichung von einer

    Diese Rechtsprechung zur Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit Ausschreibungen hat der Senat in seinen neueren Entscheidungen zu diesem Fragenkreis ausdrücklich aufgegeben (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 und vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 Rn. 12 ff.; vgl. ferner Beschluss vom 4. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 1.12 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 117 = PersR 2012, 328).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat die in der alten Rechtsprechung vorgesehenen Ausnahmen von der Mitbestimmungspflichtigkeit nicht mehr länger anerkannt, weil die Rechtssicherheit beeinträchtigt war und zudem die Fragen nach der Mitbestimmungspflichtigkeit und der Ausübung des Mitbestimmungsrechts nicht mehr hinreichend auseinander gehalten wurden (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 37 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

    Dieser wichtige Aspekt rechtfertigt schon allein seine Beteiligung (vgl. zur Personalratsbeteiligung im künstlerischen Bereich: Beschluss vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 25).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 6 P 18.10

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Beschlusszustellung nach Ablauf von fünf

    Sie richtet sich - wie im Fall der öffentlichen oder externen Ausschreibung - an einen unbestimmten Personenkreis oder - wie im Fall der dienststelleninternen Ausschreibung - an alle Beschäftigten der Dienststelle oder eine bestimmte Gruppe von ihnen (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20 und vom 14. Januar 2010 - BVerwG 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 110 Rn. 11).

    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 32 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 23).

    Sodann sind Verwaltungsvorschriften zur Ausschreibung zu beachten, durch welche vom Gesetzgeber belassene Gestaltungsspielräume ausgefüllt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 und vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 18).

    Sie hat vielmehr kollektiven Charakter, weil ihr Adressatenkreis über eine bestimmte Einzelperson hinausgeht (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 01.04.2015 - 5 P 8.14

    Abstrakter Feststellungsantrag; allgemeiner Feststellungsantrag; abstraktes

    Wegen des rechtssystematischen Zusammenhangs mit § 69 Abs. 1 BPersVG, der gemäß § 82 Abs. 4 BPersVG für die Beteiligung der Stufenvertretung entsprechend gilt, besteht dieses Mitbestimmungsrecht nur unter der Voraussetzung, dass eine die Mitbestimmung auslösende Maßnahme des Leiters der Dienststelle vorliegt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 34 und vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 21).

    Eine solche stillschweigende positive Entscheidung ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Dienststellenleiter von einer sonst befolgten Praxis der Ausschreibung abweicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 34 und vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 21).

    Dies begründet kein Mitbestimmungsrecht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 34 und vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 21).

  • BVerwG, 30.12.2022 - 5 PB 2.22

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Versetzung des

    Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht zuvor bereits für das insofern ebenfalls wortgleiche Personalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36) und hat es in seinem Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 PB 36.13 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 122 Rn. 5) für das Bundespersonalvertretungsgesetz noch einmal bestätigt.

    Außerdem besteht die von der Beschwerde angeführte Gefahr eines Leerlaufens des Mitbestimmungstatbestandes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gerade nicht, wenn sich die Verpflichtung zur Ausschreibung aus anderweitigen Regelungen ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 14 ff.; ebenso bereits BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 36).

    Dies ergibt sich zweifelsfrei auch aus dem im Anschluss an das Zitat verwiesenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - (Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 34).

  • BVerwG, 16.02.2010 - 6 P 5.09

    Informationsrecht des Personalrats; Einblick in die Gagenlisten für

    Die Einsichtnahme zum Zweck des Diskriminierungsschutzes dient gerade dazu, die Festlegung der Vergütungen aus kunstfremden Motiven zu verhindern (vgl. Beschluss vom 9. Januar 2007 - BVerwG 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 25).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Dieser wichtige Aspekt rechtfertigt schon allein seine Beteiligung (vgl. zur Personalratsbeteiligung im künstlerischen Bereich: Beschluss vom 9. Januar 2007 BVerwG 6 P 6.06 Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 25).
  • BVerwG, 08.06.2023 - 5 P 3.22

    Zum (fehlenden) personalvertretungsrechtlichen Maßnahmecharakter externer

    Unter einer öffentlichen bzw. externen Ausschreibung ist die an einen allgemeinen Personenkreis gerichtete allgemeine Aufforderung zu verstehen, sich um eine freie Stelle zu bewerben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20 und vom 14. Januar 2010 - 6 P 10.09 - BVerwGE 136, 29 Rn. 11).

    Eine externe Stellenausschreibung ist - ebenso wie eine dienststelleninterne Stellenausschreibung - eine vorbereitende, der mitbestimmungspflichtigen Personalangelegenheit vorausgehende Handlung (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6.06 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 36 Rn. 20), der in Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen grundsätzlich keine unmittelbare Gestaltungswirkung zukommt (vgl. zu diesem Erfordernis auch BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 5 PB 11.20 - PersV 2022, 29 Rn. 11).

  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08

    Mitbestimmung bei Einstellung

    Als eine vorbereitende Maßnahme ist deshalb die Stellenausschreibung dem Mitbestimmungsrecht für die Personalangelegenheit der Einstellung zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2007 - 6 P 6/06 - PersR 2007 S. 213 ff. = PersV 2007 S. 520 ff. = juris Rdnrn. 20 und 37), auch wenn oder gerade weil in Hessen die Stellenausschreibung selbst keine mitbestimmungs- oder mitwirkungspflichtige Maßnahme ist; diese Grundsätze sind auch auf sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Ausschreibung anzuwenden.

    Dabei kommt der Ausgestaltung der Modalitäten einer etwaigen Ausschreibung zwar nicht dasselbe Gewicht zu wie der Frage, ob die zu besetzende Stelle dienststellenintern ausgeschrieben werden soll oder nicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 2007 a.a.O. juris Rdnr. 32 und vom 8. März 1988 a.a.O. Rdnr. 19), aber auch die hier vom Antragsteller angemahnte "stadtweite" interne Stellenausschreibung soll gerade dazu dienen, "innerhalb der Dienststelle (bzw. der gesamten Stadtverwaltung) eine offene Bewerberkonkurrenz" zu ermöglichen (vgl. BVerwG a.a.O.).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 5.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

  • VG Hamburg, 27.08.2021 - 25 FL 53/21

    Zur Mitbestimmung bei einem Unterlassen von Ausschreibungen im Zuge eines

  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 4.08

    Erforderlichkeit einer Zustimmung durch den Personalrat zur Einstellung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2988/17
  • VG Arnsberg, 28.08.2009 - 20 K 1556/08

    Mitwirkungsrecht des Personalrats i.R.e. Stellenausschreibung mit Bezug auf

  • VGH Hessen, 23.04.2013 - 22 A 2338/11

    Zur Mitbestimmung des Personalrats über Grundsätze des Verfahrens bei

  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3795/07

    Personalrat kann sich im Zustimmungsverfahren auf Verfahrensregelungen zu

  • VG Arnsberg, 28.08.2009 - 20 K 1086/08

    Erforderlichkeit der Mitwirkung des Personalrats bei einer Stellenausschreibung

  • VG München, 03.05.2011 - M 20 P 10.3135

    Einsichtsrecht in Bruttolohn- Gehalts- und Gagenlisten; Diskriminierungsverbot

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

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