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   BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07   

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BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07 (https://dejure.org/2008,20057)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2008 - 4 BN 55.07 (https://dejure.org/2008,20057)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 4 BN 55.07 (https://dejure.org/2008,20057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Überraschungsentscheidung im Hinblick auf die ortsklimatischen Auswirkungen und die Erschließungskonzeption bezüglich des Niederschlagswassers; Anforderungen an die Prüfung der Antragsbefugnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 4 B 206.92

    Klagebefugnis - Rechtsverletzung - Verfahrensfehler des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07
    Soweit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung von der Beurteilung der materiellen Rechtslage abhängt, hat das Beschwerdegericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensfehlers nicht zu prüfen, ob die materiellrechtliche Auffassung des Normenkontrollgerichts inhaltlich zu billigen ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 BVerwG 4 B 206.92 NVwZ 1993, 884 = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188 und vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 22.04.1999 - 9 B 188.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07
    Im Übrigen legt die Beschwerde nicht wie dies erforderlich wäre (Beschluss vom 22. April 1999 BVerwG 9 B 188.99 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44) dar, welche Tatsachen die Antragstellerinnen auf einen gerichtlichen Hinweis ergänzend vorgetragen hätten.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07
    Soweit die Möglichkeit einer Rechtsverletzung von der Beurteilung der materiellen Rechtslage abhängt, hat das Beschwerdegericht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrensfehlers nicht zu prüfen, ob die materiellrechtliche Auffassung des Normenkontrollgerichts inhaltlich zu billigen ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Januar 1993 BVerwG 4 B 206.92 NVwZ 1993, 884 = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188 und vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2008 - 4 BN 55.07
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung, die regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen ist, kann grundsätzlich und so auch hier ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht bezeichnet werden (Beschluss vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4).
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