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   BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19   

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https://dejure.org/2020,813
BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19 (https://dejure.org/2020,813)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2020 - 8 PKH 8.19 (https://dejure.org/2020,813)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 8 PKH 8.19 (https://dejure.org/2020,813)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigte Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rewis.io

    Unbegründeter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigte Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.06.2018 - 10 C 8.17

    Kommunalwahlrecht für Minderjährige mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet zudem nur, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird, nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2018 - 10 C 8.17 - BVerwGE 162, 244 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08
    Auszug aus BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19
    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschluss vom 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19
    Die Grundsatzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2020 - 8 PKH 8.19
    Soweit er rügt, die Vorinstanz habe den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2007 - V ZB 83/06 - und dessen Urteil vom 4. Februar 2011 - V ZR "321" [gemeint wohl: 132]/10 - nicht beachtet, ergibt sich weder aus seinem Vorbringen noch aus den beiden zitierten Entscheidungen, inwieweit sie die rechtliche Beurteilung der Vorinstanz zu seinen Gunsten hätten beeinflussen können.
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2022 - 10 LA 7/22

    Attest; Belastungsstörung, posttraumatische; Erkrankung, psychiatrische;

    Dies gilt allerdings dann nicht, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17 -, juris Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.1.2020 - 8 PKH 8.19 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2020 - 8 PKH 3.20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die

    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 - juris, und vom 9. Januar 2020 - 8 PKH 8.19 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 29.06.2020 - 8 PKH 9.19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht; Anforderungen

    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, vom 9. Januar 2020 - 8 PKH 8.19 - juris Rn. 2 und vom 13. März 2020 - 8 PKH 3.20 - juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2023 - 10 N 86.21

    Einforderung von Straßenbauleistungen

    Danach ist der objektive Erklärungswert unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts des Adressaten durch Einbeziehung aller auslegungsrelevanten Merkmale zu bestimmen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2020 - BVerwG 8 PKH 8.19 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 03.06.2022 - 8 PKH 3.22

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag für eine Klage auf

    Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 8 PKH 8.19 - juris).
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