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   BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14   

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BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14 (https://dejure.org/2015,4579)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2015 - 4 B 39.14 (https://dejure.org/2015,4579)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 4 B 39.14 (https://dejure.org/2015,4579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge oder von anderen Fürsorgeleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 3 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 6 S. 1
    Abgrenzung von Wohngeldleistungen von den Leistungen der allgemeinen öffentlichen Fürsorge oder von anderen Fürsorgeleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Eine Gefahr im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass ein Zustand oder ein Verhalten bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für das Schutzgut führt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - LKV 2014, 460 Rn. 13).

    Insoweit bestimmt die Vorschrift die Voraussetzungen für luftfahrtbehördliche Einzelfallregelungen nach Art einer ordnungsrechtlichen Generalklausel (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 a.a.O. Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Einen solchen Rechtssatz vermag der Senat auch dem vom Kläger in Bezug genommenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 21. Juli 2011 - 12 ME 201/10 - (NVwZ-RR 2011, 972) nicht zu entnehmen.

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich in seinem nicht zu § 12 LuftVG, sondern zu § 35 Abs. 3 BauGB ergangenen Beschluss darauf beschränkt, der seinerzeitigen Beigeladenen zu attestieren, mit beachtlichen Argumenten eine unzumutbare Beeinträchtigung von An- und Abflugstrecken geltend gemacht zu haben (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juli 2011 a.a.O. S. 973).

  • BVerwG, 21.08.1991 - 4 B 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff des Bauvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Grundsätzlich ist es Sache des Antragstellers festzulegen, was das geplante Vorhaben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 - 4 B 20.91 - Buchholz 406.11 § 21 BauGB Nr. 23 S. 7 zum bauplanungsrechtlichen Begriff des Vorhabens).

    Ob bei einem Genehmigungsantrag, der mehrere Anlagen umfasst, jede Anlage einzeln zur Genehmigung gestellt und daher für sich ein Vorhaben ist oder ob alle Anlagen zusammen genommen als ein Vorhaben Gegenstand der Beurteilung sein sollen, bestimmt sich in den Grenzen, der einer Trennung oder Zusammenfassung objektiv gesetzt sind, nach dem erkennbaren Willen des Antragstellers (BVerwG, Beschluss vom 21. August 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.1965 - IV C 30.65

    Verwaltungsaktqualität der Mitwirkung der Zustimmungsbehörde - Beschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Dass die Zustimmung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur versagt werden darf, wenn dies für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nötig ist und den Belangen des Luftverkehrs und der Luftsicherheit nicht schon durch eine Zustimmung unter Auflagen oder Befristung Rechnung getragen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1965 - 4 C 30.65 - BVerwGE 21, 354 ).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 08.04.1998 - 11 B 40.97

    Luftverkehr - Landeplatz - beschränkter Bauschutzbereich Ackerfurchen als

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Der luftrechtliche Zustimmungsvorbehalt in § 12 LuftVG dient der Wahrung der Sicherheit der Luftfahrt und des Schutzes der Allgemeinheit (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 11 B 40.97 - Buchholz 442.40 § 15 LuftVG Nr. 1 S. 1).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Darum ist der Schluss von der Nichtbehandlung eines Vorbringens in den Entscheidungsgründen auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur unter der Voraussetzung zulässig, dass das betreffende Vorbringen nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts entscheidungserheblich und nicht offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 - 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 S. 8).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Das Unterlassen von Tatsachenermittlungen, die aus seiner Sicht überflüssig sind, kann einen Aufklärungsmangel nicht begründen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze setzt voraus, dass nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2015 - 4 B 39.14
    Das Unterlassen von Tatsachenermittlungen, die aus seiner Sicht überflüssig sind, kann einen Aufklärungsmangel nicht begründen (stRspr, BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ; Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2024 - 22 D 150/22

    Kreis Lippe muss über Genehmigungsantrag für 13 Windenergieanlagen auf der

    vgl. zu § 12 LuftVG: BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 4 B 39.14 -, juris Rn. 6; OVG NRW, Urteil vom 9. April 2014 - 8 A 430/12 -, DVBl 2015, 915 = juris Rn. 76 ff.; sowie zu § 14 LuftVG: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. Mai 2023 - 14 S 1705/22 -, ZNER 2023, 343 = juris Rn. 34; Nds. OVG, Urteil vom 23. Juni 2016 - 12 KN 64/14 -, BauR 2016, 706 = juris Rn. 88.
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Insoweit kommt den bezeichneten Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. zu § 12 LuftVG: BVerwG, Beschl. v. 9.2.2015 - 4 B 39/14 -, juris, Rn. 6, sowie zu § 14 LuftfG: Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2017 - 1 LB 18/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Die Zustimmung ist deshalb zu versagen, wenn eine "Gefahr" vorliegt, die bei ungehindertem Ablauf des Geschehens zu einem Schaden führen wird; insoweit kommt den o. g. Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015, 4 B 39.14, Juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2023 - 14 S 1705/22

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs wegen Unvereinbarkeit einer

    Insoweit kommt den Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. zu § 12 LuftVG: BVerwG, Beschluss vom 09.02.2015 - 4 B 39.14 -  juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 12 LB 128/19

    Luftverkehrsrechtliche Gefahr; steckengebliebenes Genehmigungsverfahren;

    Insoweit kommt den bezeichneten Vorschriften der Charakter einer ordnungsrechtlichen Generalklausel zu (vgl. zu § 12 LuftVG : BVerwG, Beschl. v. 9.2.2015 - 4 B 39/14 -, juris, Rn. 6, sowie zu § 14 LuftVG : Senatsurt. v. 23.6.2016 - 12 KN 64/14 -, juris, Rn. 88).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 10 S 1560/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Mit der Entscheidung über die Zustimmung nimmt die Luftfahrtbehörde die ihr in § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG zugewiesene Aufgabe wahr, betriebsbedingte Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt abzuwehren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.02.2015 - 4 B 39/14 - juris Rn. 6 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2015 - 1 LA 19/12

    Berufungszulassung wegen Errichtung einer Windkraftanlage in der Nähe der

    Der Frage, ob und inwieweit durch ein in der Nähe der sog. "Platzrunde" errichtetes, senkrecht aufragendes Bauwerk - wie es eine fast 120 m hohe Windkraftanlage darstellt - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich zu einem Schadenseintritt führen kann, eine vorhandene Gefahr verstärkt oder lediglich die hypothetische Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses begründet, wird im zugelassenen Verfahren weiter nachzugehen sein (vgl. dazu OVG Münster, Urt. v. 09.04.2014, 8 A 432/12, Juris [Rn. 78 f.], m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015, 4 B 39.14, Rn. 5 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2015 - 1 LA 19/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer

    Der Frage, ob und inwieweit durch ein in der Nähe der sog. "Platzrunde" errichtetes, senkrecht aufragendes Bauwerk - wie es eine fast 120 m hohe Windkraftanlage darstellt - in überschaubarer Zukunft hinreichend wahrscheinlich zu einem Schadenseintritt führen kann, eine vorhandene Gefahr verstärkt oder lediglich die hypothetische Möglichkeit eines schädigenden Ereignisses begründet, wird im zugelassenen Verfahren weiter nachzugehen sein (vgl. dazu OVG Münster, Urt. v. 09.04.2014, 8 A 432/12, [...] [Rn. 78 f.], m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015, 4 B 39.14, Rn. 5 f.).
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