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   BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16   

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https://dejure.org/2016,3799
BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16 (https://dejure.org/2016,3799)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2016 - 4 B 2.16 (https://dejure.org/2016,3799)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 4 B 2.16 (https://dejure.org/2016,3799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer bis zum Abschluss einer Verträglichkeitsprüfung; Begründung eines Anspruchs auf Unterlassung der jeweiligen Maßnahmen bis zur Nachholung des erforderlichen Mitwirkungsverfahrens durch Verletzung der Mitwirkungsrechte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer bis zum Abschluss einer Verträglichkeitsprüfung; Begründung eines Anspruchs auf Unterlassung der jeweiligen Maßnahmen bis zur Nachholung des erforderlichen Mitwirkungsverfahrens durch Verletzung der Mitwirkungsrechte ...

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Reusenfischerei am Steinhuder Meer bis zum Abschluss einer Verträglichkeitsprüfung; Begründung eines Anspruchs auf Unterlassung der jeweiligen Maßnahmen bis zur Nachholung des erforderlichen Mitwirkungsverfahrens durch Verletzung der Mitwirkungsrechte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
    § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG räumt einer nach § 3 UmwRG anerkannten Naturschutzvereinigung Mitwirkungsrechte ein, wenn ein Projekt im Wege einer habitatschutzrechtlichen Abweichungsentscheidung nach § 34 Abs. 3 bis 5 BNatSchG zugelassen oder durchgeführt werden soll, weil die gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG gebotene Verträglichkeitsprüfung ergeben hat, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets führen kann (BVerwG, Urteil vom 1. April 2015 - 4 C 6.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:010415U4C6.14.0] - NVwZ 2015, 1532 Rn. 11).

    Unionsrecht vermittelt der Naturschutzvereinigung keinen Anspruch, bereits im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung beteiligt zu werden (BVerwG, Urteil vom 1. April 2015 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nämlich nur zugelassen werden, wenn - wie hier nicht - hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4; stRspr).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
    Er stellt dem Rechtssatz einen Rechtssatz aus dem Urteil des Senats vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014: 121114U4C34.13.0] - (BVerwGE 150, 294) mit dem Inhalt entgegen, dass das Mitwirkungsrecht einer anerkannten Naturschutzvereinigung aus § 63 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG an der Durchführung einer Abweichungsentscheidung gemäß § 34 Abs. 3, 4 BNatSchG bereits dann verletzt ist, wenn eine Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird und es als möglich bzw. nicht nach jeder rechtlichen Betrachtungswiese als ausgeschlossen erscheint, dass die Verträglichkeitsprüfung zum Ergebnis der Unverträglichkeit führen wird (Beschwerdebegründung S. 5).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2016 - 4 B 2.16
    Es begründet keinen Verfahrensmangel, wenn ein Berufungsgericht eine europarechtliche Frage nicht dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorlegt und auch nicht die Revision zulässt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 10 B 21.04 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 8 S. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 4 B 7.18

    Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der erstmaligen Festsetzung der

    Die besoldungsrechtliche Stufenfestsetzung im Zuge der Versetzung der Klägerin in den Berliner Landesdienst unterfällt nicht der "Einstellung" im Sinne von § 88 Abs. 1 Nr. 1 PersVG (Urteil des Senats vom 23. Juli 2020 - OVG 4 B 2.16 - mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 23).
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