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   BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94   

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https://dejure.org/1994,2840
BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 1 B 33.94 (https://dejure.org/1994,2840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagung - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94
    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 4 B 1401/15

    Bewachungsgewerbe; Unzuverlässigkeit

    vgl. zur vergleichbaren Konstellation der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO: OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2015 - 4 A 593/15 -, juris, Rn. 23, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 9.3.1994 - 1 B 33.94 -, GewArch 1995, 114 = juris, Rn. 3.
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutzzweck des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage beibehalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Zwar kann ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Widerruf einer Gaststättenerlaubnis in extremen Ausnahmefällen unverhältnismäßig sein (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2008 - 22 CS 07.2982 - juris Rn. 7; BVerwG, B.v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris Rn. 3).
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