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   BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10   

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BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10 (https://dejure.org/2011,6855)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 (https://dejure.org/2011,6855)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2011 - 4 B 46.10 (https://dejure.org/2011,6855)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1150
  • ZfBR 2011, 573
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Staat mit Blick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht verpflichtet ist, Vorsorge gegen rein hypothetische Gesundheitsgefahren zu treffen (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 - NJW 2002, 1638 ).

    Er ist nicht verpflichtet, die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor Immissionen zu verschärfen, über deren gesundheitsschädliche Wirkungen keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002 a.a.O.).

    Davon kann - wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat - so lange keine Rede sein, wie sich die Eignung und Erforderlichkeit geringerer Grenzwerte mangels verlässlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse noch gar nicht abschätzen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter nicht ausdrücklich oder lediglich hilfsweise (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302) beantragt hat.
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Soweit die Beklagte auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2010 - 1 BvF 2/05 - (NVwZ 2011, 94) verweist, wird nicht beachtet, dass es dort nicht um hypothetische Gesundheitsgefahren ging, sondern um die Möglichkeit, planmäßig Veränderungen des Erbgutes vorzunehmen, womit die Gentechnik in die elementaren Strukturen des Lebens eingreift, deren Folgen sich, wenn überhaupt, nur schwer wieder rückgängig machen lassen.
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof die von der Beschwerde genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - NVwZ 1989, 353 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 246) seiner Entscheidung zugrunde gelegt (UA S. 38).
  • OLG München, 29.10.2009 - 3 U 3092/09

    Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Strahlung einer

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte für ihre gegenteilige Ansicht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 29. Oktober 2009 - 3 U 3092/09 - (BayVBl. 2010, 730).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in Übereinstimmung mit der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95) zugrunde gelegt, Ortsgebundenheit erfordere, dass die Anlage nach ihrem Gegenstand und Wesen ausschließlich an der fraglichen Stelle betrieben werden könne.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt nur vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 ).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 7.95

    Klagen gegen das Kernkraftwerk Obrigheim erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    Im Übrigen hat auch schon der (damalige) 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass Art. 20a GG keine weiter gehenden Anforderungen an die staatlichen Schutzpflichten stellt als Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Urteil vom 22. Januar 1997 - BVerwG 11 C 7.95 - BVerwGE 104, 36 ).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10
    2.2 Mit der Rüge unter II.2 macht die Beschwerde geltend, die "vom Gericht vorgenommene Wertung der Verbotstatbestände der §§ 39 f., 44 BNatSchG nF" berücksichtige die im Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) herausgearbeiteten Kriterien nicht.
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Von diesen Grundsätzen abzuweichen, die mittlerweile auch in der Literatur überwiegend Zustimmung gefunden haben (Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Jan. 2013, § 35 Rn. 52; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 35 Rn. 40; Roeser, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand April 2013, § 35 Rn. 34 unter ausdrücklicher Aufgabe der in der Vorauflage unter Rn. 36 geäußerten gegenteiligen Ansicht; a.A. nach wie vor: Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand September 2012, § 35 Rn. 50; Rathjen, Zur Zulässigkeit von Mobilfunksendeanlagen, ZfBR 2001, 304 ; offen bei Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 11. Aufl. 2009, § 35 Rn. 28), sieht der Senat zwar keine Veranlassung (vgl. auch Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150 Rn. 4, 5 = ZfBR 2011, 573).

    Etwas anderes würde nur dann gelten, soweit die topografischen Verhältnisse die Einbeziehung der Anlage in die übergeordnete Mobilfunkstruktur oder weitere - überörtliche - Funktionen der Anlage ausnahmsweise einen ganz bestimmten Standort im Außenbereich erforderten (so im Beschluss vom 9. März 2011 - BVerwG 4 B 46.10 - BRS 78 Nr. 114).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10

    Zur Außenbereichsprivilegierung von Mobilfunk-Sendeanlagen

    29 aa) Eine Anlage der öffentlichen Versorgung i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 BauGB muss ebenso wie ein ortsgebundener gewerblicher Betrieb i.S. dieser Vorschrift, allenfalls "graduell abgeschwächt", ortsgebunden sein (BVerwG, Urteile vom 05.07.1974 - 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112, vom 07.05.1976 - 4 C 43.74 - BVerwGE 50, 346 und vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 sowie Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 - BauR 2011, 1150).

    Der Streitwert für das Verfahren in beiden Rechtszügen wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts von Amts wegen auf jeweils 20.000,00 EUR festgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG; in Anlehnung an BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 -).

  • VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, juris Rdnrn. 9, 11).
  • VG Freiburg, 12.12.2012 - 1 K 2696/10

    Anfechtung einer Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmastes nahe einer

    Art. 20a GG stellt keine weitergehenden Anforderungen als Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (BVerwG, Urt. v. 22.1.1997 - 11 C 7.95 -, NVwZ 1998, 623; Beschl. v. 9.3.2011 - 4 B 46/10 -, BauR 2011, 1150).

    Dass sich aus dem Unionsrecht (Art. 191 Abs. 2 AEUV) Anforderungen ergeben könnten, die über das verfassungsrechtliche Schutzgebot hinausgehen, ist nicht ersichtlich (vgl. dazu ferner BVerwG, Beschl. v. 9.3.2011 - 4 B 46/10 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2011 - 1 LB 259/10

    Großparkplatz im Hafenbereich

    Keinesfalls ausreichend ist die besondere wirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens (BVerwG, Beschl. v. 19.3.2010 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150; Beschl. v. 8.12.1995 - 4 B 260.95 -, BRS 57 Nr. 107; Berliner Kommentar aaO RdNr. 36; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 11. Aufl., § 35 RdNr. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 1 KS 20/10

    Artenschutz bei Abwägung zwischen Freilandleitung und Erdkabel

    Der Staat (hier: der Beklagte) ist auch im Hinblick auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eben gerade nicht verpflichtet, Vorsorge gegen rein hypothetische Gesundheitsgefahren zu treffen (BVerwG, Beschl. v. 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150).
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2016 - 1 KN 185/15

    Abwägung; Bestimmtheit; Dosisgrenzwert; Entwicklungsgebot; nuklear; Restrisiko;

    Allerdings gilt auch in diesem Zusammenhang, dass nicht bestimmte Ziele in jedem Fall und grundsätzlich Vorrang vor anderen Zielen haben und deshalb bei der Berücksichtigung und Gewichtung der Belange ohne weiteres höher gewertet werden können (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2002 - 4 BN 51.02 -, BRS 66 Nr. 222; Beschl. v. 9.3.2011 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150, juris Rdnr. 9 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2014 - 8 A 11308/13

    Nachbarklage gegen Mobilfunkantenne

    Dem hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. März 2010 - 4 B 46/10 -, BauR 2011, 1150 und juris, Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 2 M 129/11

    Nachbarklage gegen Errichtung eines Funkturms

    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150).
  • VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 951/10

    Genehmigung einer 620 m von einem Wohnhaus entfernten Windkraftanlage

    Demnach bestehen keine gewichtigen Anhaltspunkte, dass die den Grenzwerten für Hochfrequenzanlagen zu Grunde liegende Risikoeinschätzung des Verordnungsgebers auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überholt sein könnte.(BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01 -, BauR 2002, 1222; BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, BauR 2011, 1150, jeweils zur Gefährdung durch Mobilfunksendeanlagen).
  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1664/10

    Nachbarschutz gegen Mobilfunkmast

  • VG Regensburg, 24.09.2015 - RO 7 K 14.1881

    Baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mobilfunksenders

  • VGH Bayern, 25.06.2014 - 1 ZB 12.1188

    Anlage für BOS-Funk; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Augsburg, 22.11.2012 - Au 5 K 11.1539

    Errichtung eines Mobilfunk-Sendemastes; Außenbereich; Privilegierung;

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