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   BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64   

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https://dejure.org/1965,2714
BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64 (https://dejure.org/1965,2714)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1965 - III B 40.64 (https://dejure.org/1965,2714)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1965 - III B 40.64 (https://dejure.org/1965,2714)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Anteilrechten - Feststellungsbescheide als begünstigende Verwaltungsakte - Materielle Beweislast für die Fehlerhaftigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1965, 830
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1964 - III C 230.61
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Feststellungsbescheide trotz ihrer gesetzlich eingeschränkten Wirkung begünstigende Verwaltungsakte (BVerwG III C 230.61 - Urteil vom 2. Juli 1964 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1964 - III CB 134.64

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
    Die materielle Beweislast für die Fehlerhaftigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes trägt grundsätzlich die Behörde (BVerwG III CB 134.64 - Beschluß vom 27. November 1964 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.11.1968 - V B 114.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. April 1965 - BVerwG III B 40.64 - (ZLA 1965, 202) ist nicht feststellbar.
  • BVerwG, 04.11.1966 - III B 63.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme eines

    Die dieses Ergebnis rechtfertigende Meinung, daß sich die Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides - hier des II. Beschlusses - aus den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen ergibt, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9. April 1965 - BVerwG III B 40.64 - vertreten.
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