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BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines Schadens wegen Verlustes von Anteilrechten - Feststellungsbescheide als begünstigende Verwaltungsakte - Materielle Beweislast für die Fehlerhaftigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 20.02.1964 - 7 A 35/63
- VG Schleswig, 20.02.1964 - 7 A 36/63
- BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
Papierfundstellen
- WM 1965, 830
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.07.1964 - III C 230.61
Auszug aus BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Feststellungsbescheide trotz ihrer gesetzlich eingeschränkten Wirkung begünstigende Verwaltungsakte (BVerwG III C 230.61 - Urteil vom 2. Juli 1964 - mit Nachweisen). - BVerwG, 27.11.1964 - III CB 134.64
Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen …
Auszug aus BVerwG, 09.04.1965 - III B 40.64
Die materielle Beweislast für die Fehlerhaftigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes trägt grundsätzlich die Behörde (BVerwG III CB 134.64 - Beschluß vom 27. November 1964 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 22.11.1968 - V B 114.67
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. April 1965 - BVerwG III B 40.64 - (ZLA 1965, 202) ist nicht feststellbar. - BVerwG, 04.11.1966 - III B 63.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rücknahme eines …
Die dieses Ergebnis rechtfertigende Meinung, daß sich die Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides - hier des II. Beschlusses - aus den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen ergibt, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 9. April 1965 - BVerwG III B 40.64 - vertreten.