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   BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91   

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BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91 (https://dejure.org/1992,13639)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1992 - 9 B 337.91 (https://dejure.org/1992,13639)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1992 - 9 B 337.91 (https://dejure.org/1992,13639)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91
    Unter diesen Umständen ist dem Beschwerdevorbringen auch nicht zu entnehmen, inwiefern das Berufungsgericht - wie der Kläger weiter rügt - von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10) zum Erfordernis der Gesamtwertung mehrerer Verfolgungsgründe abgewichen sein soll (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 1.89 - BVerwGE 82, 171, wonach in die "Gesamtschau" nur asylrechtlich beachtliche Verfolgungsgründe aufgenommen werden dürfen).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91
    Nach dem Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - ist in den vom Bundesamt bis zum 31. Dezember 1990 entschiedenen und noch bei Gericht anhängigen Asylverfahren durch die Erweiterung des Asylantragsbegriffs in § 7 Abs. 1 AsylVfG und die in § 12 Abs. 6 AsylVfG getroffene Regelung kraft Gesetzes eine Erweiterung des Streitgegenstandes eingetreten mit der Folge, daß auch in diesen Verfahren von Amts wegen nicht nur über das Asylbegehren nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern zugleich auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden ist.
  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 62.88

    Asylantrag - Politische Verfolgung - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91
    Mit der in ihr zunächst erhobenen Rüge einer Abweichung der Entscheidung des Berufungsgerichts von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 62.88 - (DÖV 1989, 995) zur latenten Gefährdung als Voraussetzung für die Asylerheblichkeit des aus der Asylantragstellung erwachsenen Nachfluchtgrundes legt die Beschwerde schon nicht dar, mit welchem inhaltlich bestimmten entscheidungserheblichen Rechtssatz die Vorinstanz von der Rechtsprechung des beschließenden Senats abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 19.03.1992 - 9 B 235.91

    Asylrecht; Anerkennung als Asylberechtigter; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91
    Das gilt auch bei einer Klage oder Berufung des Bundesbeauftragten nach § 5 Abs. 2 AsylVfG (Beschluß vom 17. März 1992 - BVerwG 9 B 235.91 -).
  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91
    Unter diesen Umständen ist dem Beschwerdevorbringen auch nicht zu entnehmen, inwiefern das Berufungsgericht - wie der Kläger weiter rügt - von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10) zum Erfordernis der Gesamtwertung mehrerer Verfolgungsgründe abgewichen sein soll (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Juni 1989 - BVerwG 9 C 1.89 - BVerwGE 82, 171, wonach in die "Gesamtschau" nur asylrechtlich beachtliche Verfolgungsgründe aufgenommen werden dürfen).
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