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   BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08   

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https://dejure.org/2008,19419
BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08 (https://dejure.org/2008,19419)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2008 - 7 B 3.08 (https://dejure.org/2008,19419)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2008 - 7 B 3.08 (https://dejure.org/2008,19419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des gerichtlichen Vorgehens gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bezüglich der Errichtung und des Betriebs eines zusätzlichen Kraftwerksblocks in einem Heizkraftwerk durch eine drittbetroffene Person; Kriterien für das Vorliegen einer ...

Besprechungen u.ä.

  • investitionsklima.de PDF (Kurzanmerkung)

    Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08
    7 Im Übrigen hat auch die Neufassung der UVP-Richtlinie nichts daran geändert, dass die Frage, ob und in welchem Umfang eine Alternativenprüfung erfolgen muss, allein nach den jeweiligen fachgesetzlichen Anforderungen zu beantworten ist (Beschluss vom 14. Mai 1996 BVerwG 7 NB 3.95 BVerwGE 101, 166 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 71.82

    Erforderlichkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bei wesentlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08
    Ein neues Vorhaben stellt hiernach eine Änderung der genehmigten Anlage dar, wenn es als Nebeneinrichtung der genehmigten Anlage zuzuordnen ist oder mit ihr betriebstechnisch und organisatorisch in einer Weise verbunden ist, die es nach der Verkehrsanschauung rechtfertigt, eine einheitliche, nach einem übergreifenden Konzept betriebene Anlage anzunehmen (Urteil vom 6. Juli 1984 BVerwG 7 C 71.82 BVerwGE 69, 351 ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08
    15 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) grundsätzlich keine Schutzwirkung zugunsten Drittbetroffener entfaltet, weil sie nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen generell und auch dort vorzubeugen, wo sie keinem bestimmten Emittenten zuzuordnen sind (Urteil vom 11. Dezember 2003 BVerwG 7 C 19.02 BVerwGE 119, 329 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 15.06

    Thermische Abfallbehandlung; Rauchgasreinigungsanlage; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 3.08
    19 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass so genannte Kontrollwerte, die der Nachprüfbarkeit des genehmigungskonformen Betriebs einer Anlage dienen, ihre Rechtsgrundlage in der Vorsorgepflicht (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) finden (Urteil vom 26. April 2007 BVerwG 7 C 15.06 Buchholz 406.25 § 48a BImSchG Nr. 2 Rn. 20).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 5 K 4/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Ein neues Vorhaben stellt hiernach eine Änderung der genehmigten Anlage dar, wenn es als Nebeneinrichtung der genehmigten Anlage zuzuordnen ist oder mit ihr betriebstechnisch und organisatorisch in einer Weise verbunden ist, die es nach der Verkehrsanschauung rechtfertigt, eine einheitliche, nach einem übergreifenden Konzept betriebene Anlage anzunehmen (BVerwG, Beschl. v. 09.04.2008 - 7 B 3/08 -, juris Rn. 3 m. w. N.; betr.
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht zu § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 UVPG a.F. ausdrücklich entschieden und hinzugefügt, dass die Vorschrift einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich sei (BVerwG, B.v. 9.4.2008 - 7 B 3.08 - juris Rn. 6 und 7).
  • VG Augsburg, 24.01.2011 - Au 4 K 10.1866

    Verweisung an den VGH; Papierfabrik; Änderung eines Heizkraftwerkes;

    Die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 9.4.2008 Az. 7 B 3/08 - Juris) dazu ergangene Entscheidung stellt die erstinstanzliche Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage, sondern stellt in den Gründen auch dar (RdNr. 4 bei Juris), dass es sich bei dem dortigen Vorhaben um eine Änderung der seit 30 Jahren bestehenden Papierfabrik mit Heizkraftwerk als zugehöriger Nebeneinrichtung handelt.
  • VG Augsburg, 18.01.2011 - Au 4 K 10.1884

    Verweisung an den VGH; Papierfabrik; Änderung eines Heizkraftwerkes;

    Die vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 9.4.2008 Az. 7 B 3/08 - Juris) dazu ergangene Entscheidung stellt die erstinstanzliche Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht in Frage, sondern stellt in den Gründen auch dar (RdNr. 4 bei Juris), dass es sich bei dem dortigen Vorhaben um eine Änderung der seit 30 Jahren bestehenden Papierfabrik mit Heizkraftwerk als zugehöriger Nebeneinrichtung handelt.
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