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   BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83   

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BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83 (https://dejure.org/1986,768)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.1986 - 1 C 39.83 (https://dejure.org/1986,768)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 1986 - 1 C 39.83 (https://dejure.org/1986,768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermessensumfang - Ausländerbehörde - Arbeitnehmerantrag - Bundesgebiet - Genehmigung - Selbstständige Erwerbstätigkeit - Gewerberechtliche Erlaubnis - Aufenthaltsrecht - Öffentliches Interesse - Nicht privilegierte Ausländer - Arbeitnehmertätigkeit - Änderung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 2 Abs. 1 S. 2, § 7 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 74, 165
  • NJW 1986, 3037
  • NVwZ 1986, 1026 (Ls.)
  • DVBl 1986, 834
  • DVBl 1986, 837
  • DÖV 1986, 966
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 51.81

    Türkischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnis - Gewerbesperrvermerk -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die Ausländerbehörde ist aufgrund des ihr nach § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit ein Ausländer im Bundesgebiet ein Gewerbe betreiben darf; dementsprechend entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen auch darüber, ob sie einem Ausländer, dem sie durch eine Auflage selbständige Erwerbstätigkeiten untersagt hat, nachträglich die Ausübung eines Gewerbes ermöglichen will (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 23).

    Die erwähnte Ermessensermächtigung des Ausländergesetzes ist folglich uneingeschränkt anwendbar (Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl. 1964 II S. 509, 1959) und das Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen für die Übergangsphase der Assoziation vom 23. November 1970 (BGBl. 1972 II S. 385/1973 II S. 113) modifizieren diese Rechtslage nicht (vgl. Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden; insbesondere sind Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht schon dann beeinträchtigt, wenn an der vom Kläger beabsichtigten Erwerbstätigkeit ein öffentliches Interesse nicht bestehen sollte (vgl. dazu Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Sie liefe leer, würde von dem ausländerbehördlichen Ermessen im Sinne eines solchen Ausschlusses Gebrauch gemacht werden (vgl. Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Das Aufenthaltsrecht hebt die gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nicht an (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - a.a.O.) und überläßt unter den genannten Umständen ihre Prüfung der zuständigen Gewerbebehörde, wenn nicht ausnahmsweise die Verwirklichung des Vorhabens des Ausländers ohnehin erkennbar unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 30.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 b; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die Ausländerbehörde ist aufgrund des ihr nach § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens grundsätzlich befugt, durch Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis zu regeln, ob und inwieweit ein Ausländer im Bundesgebiet ein Gewerbe betreiben darf; dementsprechend entscheidet sie nach pflichtgemäßem Ermessen auch darüber, ob sie einem Ausländer, dem sie durch eine Auflage selbständige Erwerbstätigkeiten untersagt hat, nachträglich die Ausübung eines Gewerbes ermöglichen will (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 23).

    Das behördliche Ermessen ist ausgeschlossen, wenn durch die beabsichtigte Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt werden; in diesem Fall darf die Ausländerbehörde die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht ermöglichen (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

    Die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland muß von beachtlichem Gewicht sein; nicht jede Gefährdung eines noch so geringen öffentlichen Interesses schließt bereits die Erlaubnis zwingend aus (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 61, 105 [BVerwG 16.10.1980 - 8 C 10/80]).

    Das Aufenthaltsrecht hebt die gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nicht an (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - a.a.O.) und überläßt unter den genannten Umständen ihre Prüfung der zuständigen Gewerbebehörde, wenn nicht ausnahmsweise die Verwirklichung des Vorhabens des Ausländers ohnehin erkennbar unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 30.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 b; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

    Ein mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sich verstärkendes Gewicht des privaten Interesses, eine selbständige Tätigkeit aufnehmen zu dürfen, kann aber im Einzelfall zum Vorrang dieses Interesses führen, etwa dann, wenn der Ausländer - z.B. aus gesundheitlichen Gründen - seinem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen oder sonst langfristig auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr angemessen unterkommen kann (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 29.77

    Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - Geltungsbereich des

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Zum Beispiel ist für die Tätigkeit eines Gastwirts der Zuschnitt der Gaststätte zu berücksichtigen; für die selbständige Führung einer einfachen Gaststätte kann schon die Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen genügen (Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 14 a; vom 12. Dezember 1980 - BVerwG 1 C 70.78 - GewArch 1981, 307).

    Das Aufenthaltsrecht hebt die gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nicht an (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - a.a.O.) und überläßt unter den genannten Umständen ihre Prüfung der zuständigen Gewerbebehörde, wenn nicht ausnahmsweise die Verwirklichung des Vorhabens des Ausländers ohnehin erkennbar unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 30.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 b; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die von der Widerspruchsbehörde zusätzlich angeführten Gründe könnten ihre Entscheidung nur rechtfertigen, wenn sie diese nach dem Willen der Behörde unabhängig von dem in erster Linie geltend gemachten und nach dem Ausgeführten nicht durchgreifenden Grund der mangelnden Integration selbständig tragen sollen (vgl. BVerwGE 62, 215 [BVerwG 19.05.1981 - 1 C 169/79]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 28.77

    Erlaubnis der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die Ausländerbehörde übt ihr Ermessen regelmäßig rechtsfehlerfrei aus, wenn sie sich bei der Entscheidung über den Antrag eines im Bundesgebiet lebenden ausländischen Arbeitnehmers, ihm die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu gestatten, davon leiten läßt, ob von dem Ausländer nach seinem bisherigen Aufenthalt zu erwarten ist, daß er sich auch als Selbständiger in das Wirtschaftsleben eingliedern kann und nicht von vornherein zum Scheitern verurteilt ist (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 28.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 a).
  • BVerwG, 16.10.1980 - 8 C 10.80

    Isoliertes Verwaltungsvorverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwaltskosten -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland muß von beachtlichem Gewicht sein; nicht jede Gefährdung eines noch so geringen öffentlichen Interesses schließt bereits die Erlaubnis zwingend aus (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 61, 105 [BVerwG 16.10.1980 - 8 C 10/80]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 30.76

    Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - Geltungsbereich des

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Das Aufenthaltsrecht hebt die gewerberechtlichen Zuverlässigkeitsvoraussetzungen nicht an (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - a.a.O.) und überläßt unter den genannten Umständen ihre Prüfung der zuständigen Gewerbebehörde, wenn nicht ausnahmsweise die Verwirklichung des Vorhabens des Ausländers ohnehin erkennbar unmöglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 30.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 13 b; vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 51.81 - a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.1980 - 1 C 70.78

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Zum Beispiel ist für die Tätigkeit eines Gastwirts der Zuschnitt der Gaststätte zu berücksichtigen; für die selbständige Führung einer einfachen Gaststätte kann schon die Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen genügen (Urteile vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 29.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 14 a; vom 12. Dezember 1980 - BVerwG 1 C 70.78 - GewArch 1981, 307).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 39.83
    Die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland muß von beachtlichem Gewicht sein; nicht jede Gefährdung eines noch so geringen öffentlichen Interesses schließt bereits die Erlaubnis zwingend aus (BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 61, 105 [BVerwG 16.10.1980 - 8 C 10/80]).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Das alles entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z. B. BVerwGE 36, 45 (52 f.) [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 65, 188 (196 f. [BVerwG 24.03.1982 - 6 C 95/79]); 74, 165 (166, 168)).
  • VG Gelsenkirchen, 14.06.2012 - 16 L 322/12

    Selbständige Tätigkeit; Stillstandklausel

    Denn die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 29. April 1983 - 1 C 51.81 -, a. a. O., und vom 9. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, BVerwGE 74, S. 165 ff., nur erfüllt gewesen, wenn so erhebliche Gründe vorgelegen hätten, dass der Aufenthalt des Ausländers zu dem beabsichtigten Zweck nicht tragbar erschien und deswegen für ein seine privaten Belange berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübendes Ermessen kein Raum geblieben sei.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2012 - 17 B 779/12

    Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung betreffend eine Aufenthaltserlaubnis

    Denn die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 27. September 1978 - 1 C 48.77 -, BVerwGE 56, 254 ff. = juris Rn. 17f., vom 29. April 1983 - 1 C 51.81 -, DÖV 1983, 769 ff. = juris Rn. 19, und vom 09. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, BVerwGE 74, 165 ff = juris Rn.18, nur erfüllt gewesen, wenn so erhebliche Gründe vorgelegen haben, dass der Aufenthalt des Ausländers zu dem beabsichtigten Zweck nicht tragbar erschien und deswegen für ein seine privaten Belange berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübendes Ermessen kein Raum blieb.

    Soweit das Verwaltungsgericht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 09. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, BVerwGE 74, 165 ff. = juris Rn. 31 ff. (insbesondere 34), verweist, legt diese "die an die AuslVwV Nr. 15 zu § 7 (AuslG 1965) anknüpfende Verwaltungspraxis" zugrunde, die, "wie bereits erwähnt, ein bestimmtes ausländer- und wirtschaftspolitisches Ziel (verfolgt), das dann zurückgestellt werden kann, wenn an der beabsichtigten selbständigen Erwerbstätigkeit ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesses oder ein besonderes örtliches Bedürfnis besteht." Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass abweichend von dieser in Bezug genommenen Fassung der Nr. 15 zu § 7 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes (AuslVwV), die erst durch die Änderung vom 29. März 1977 (GMBl. S. 121) eingeführt worden ist, abgedruckt bei: Kanein, Ausländerrecht, Kommentar, 4. Aufl. 1988, § 7 AuslG, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls am 01. Januar 1973 geltende vorgängige Fassung der Nr. 15 zu § 7 AuslVwV vom 07. Juli 1967 (GMBl. S. 231) i.d.F. der Änderung vom 10. Mai 1972 (GMBl. S. 331) diese Kriterien nicht kannte, sich vielmehr beschränkte auf die Regelung: "Ist Gegenstand einer Auflage die Untersagung einer Erwerbstätigkeit, so ist bei der Aufenthaltserlaubnis zu vermerken: "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    So liegt es aber nicht, wenn der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt und auf unabsehbare Zeit hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen beabsichtigt (BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]).

    Diese Trennung zwischen Aufenthaltsrecht einerseits und Gewerbe- bzw. Berufszulassungsrecht andererseits liegt zahlreichen Niederlassungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland zugrunde (vgl. für das deutsch-türkische Niederlassungsabkommen BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83], den deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77], den deutsch-spanischen Niederlassungsvertrag BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77] und das Europäische Niederlassungsabkommen BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]).

  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, juris, Rn. 24.

    vgl. zu selbständig tragenden Ermessenserwägungen etwa: BVerwG, Urteile vom 9. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, juris, Rn. 34, und vom 29. April 1983 - 1 C 51/81 -, juris, Rn. 26.

  • VG Gelsenkirchen, 22.01.2010 - 11 L 1052/09

    Selbstständige Tätigkeit wirtschaftliches Interesse Niederlassungsabkommen

    Denn die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 29. April 1983, a.a.O. und vom 9. Mai 1986 - 1 C 39.83 -, BVerwGE 74, 165 ff., nur erfüllt gewesen, wenn so erhebliche Gründe vorgelegen haben, dass der Aufenthalt des Ausländers zu dem beabsichtigten Zweck nicht tragbar erschienen ist und deswegen für ein seine privaten Belange berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübendes Ermessen kein Raum geblieben ist.

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 war es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass der Aspekt des übergeordneten wirtschaftlichen Interesses und des besonderen örtlichen Bedürfnisses maßgeblich zu berücksichtigen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1986, a.a.O..

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85

    Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins

    Der Aufenthalt dieses Personenkreises ist jedoch aufenthaltsrechtlich ebenfalls ein Daueraufenthalt und erfüllt die Merkmale einer Einwanderung (vgl. dazu BVerwGE 36, 45 [BVerwG 20.08.1970 - I C 55/69]; 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]; ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37 ).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auf diesem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 90 [BVerwG 29.04.1971 - I C 7/69]; 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluß vom 25. September 1986 - 2 BvR 955/86 - InfAuslR 1987, 37) entwickelten Verständnis des Einwanderungsbegriffs beruht seit langem die Verwaltungs- und Gerichtspraxis der Bundesrepublik Deutschland.
  • BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 49.87

    Aufenthaltserlaubnis mit Bedingungen und Auflagen - Voraussetzungen für die

    Er unterscheide sich dadurch von dem Fall eines in die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitnehmer eingereisten Ausländers, wie ihn der Senat in seinem Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - (BVerwGE 74, 165 [BVerwG 09.05.1986 - 1 C 39/83]) zu entscheiden hatte.

    Der Behörde ist insoweit ein Ermessen eröffnet (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. Mai 1986 - BVerwG 1 C 39.83 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2006 - 11 ME 342/06

    Anwendung; Assoziierungsabkommen; Aufenthaltserlaubnis; Gemeinschaftsrecht;

    Bereits unter der Geltung des Ausländergesetzes 1965 war bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes örtliches Bedürfnis bestand (BVerwGE 74, 165; Kanein, AuslR, Komm., 4. Aufl. 1988, § 1 RdNr. 58).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 94.86

    Anspruch auf Freizügigkeit eines türkischen Arbeitnehmers auf Grund des

  • VG München, 18.03.2014 - M 4 K 12.6333

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; "Stand-still"; Sprachkenntnisse;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

  • BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 78.86

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Einfügen in das soziale

  • VG Gießen, 24.07.2003 - 7 G 1796/03

    Härtefall - gewachsene Bindungen, Integrationsleistungen

  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 2980/88

    Einreise, Aufenthalt aufgrund Assoziierungsabkommen EWG/Türkei

  • OVG Sachsen, 01.08.2014 - 3 B 104/14

    Härtefall gemäß § 31 Abs 2 AufenthG, ordnungsgemäße Beschäftigung gemäß Art 6 Abs

  • VG Darmstadt, 15.01.2004 - 8 G 2407/03

    Auswirkung der Standstill Klausel des Art. 41 Zusatzprotokolls EWG Türkei auf die

  • BVerwG, 02.07.1986 - 1 B 95.86

    Aufenthaltsschutz eines mit einer Deutschen verheirateten Ausländers nach der

  • VG Berlin, 08.12.2004 - 11 V 55.04

    Anspruch einer Prostituierten auf Erteilung eines Visums; Vergleichbarkeit der

  • VG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 L 3381/03

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausübung eines Gewerbes;

  • BVerwG, 20.02.1987 - 1 A 93.86

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10157/99

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung; Rechtmäßigkeit einer

  • VG Berlin, 08.12.2004 - 11 V 54.04

    Anspruch einer Prostituierten auf Erteilung eines Visums; Vergleichbarkeit der

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