Rechtsprechung
   BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11685
BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12 (https://dejure.org/2012,11685)
BVerwG, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 B 10.12 (https://dejure.org/2012,11685)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 B 10.12 (https://dejure.org/2012,11685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB
    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

  • Wolters Kluwer

    Trennung zwischen 'privilegierungsfähigem' jagdlichen Ausbildungs- und Übungsschießen auf der einen und 'nicht privilegierungsfähigem' sportlichen und Wettkampfschießen auf der anderen Seite

  • rewis.io

    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4; VwGO § 132 Abs. 2
    Trennung zwischen 'privilegierungsfähigem' jagdlichen Ausbildungs- und Übungsschießen auf der einen und 'nicht privilegierungsfähigem' sportlichen und Wettkampfschießen auf der anderen Seite

  • datenbank.nwb.de

    Zur Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwägung bei Schießplatzerrichtung im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 1360
  • ZfBR 2012, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 10.02.2009 - 7 B 46.08

    Anspruch auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für den Neubau

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Die vom Oberverwaltungsgericht vorgenommene "Trennung zwischen "privilegierungsfähigem" jagdlichen Ausbildungs- und Übungsschießen auf der einen und "nicht privilegierungsfähigem" sportlichen und Wettkampfschießen auf der anderen Seite" stehe in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150), bestätigt durch Beschluss vom 10. Februar 2009 - BVerwG 7 B 46.08 - (BRS 74 Nr. 108).

    Zwar trifft es zu, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (Urteil vom 28. April 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BRS 67 Nr. 96 und vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Entscheidend ist, ob an der Vornahme einer bestimmten Tätigkeit ein überwiegendes allgemeines Interesse besteht (Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143; Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Das ist Aufgabe des Tatsachengerichts und einer verallgemeinerungsfähigen, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 30.75

    Binnenfischerei als Landwirtschaft; Errichtung eines Schuppens für Sportfischerei

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Entscheidend ist, ob an der Vornahme einer bestimmten Tätigkeit ein überwiegendes allgemeines Interesse besteht (Urteil vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 30.75 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 143; Beschluss vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

    Es genügt daher nicht, dass eine Schießanlage auch von Jägern (vgl. dazu auch Urteil vom 4. November 1977 a.a.O.) oder anderen Personen genutzt werden soll, die berechtigt sind, Schusswaffen zu führen und bei denen deswegen ein allgemeines Interesse daran besteht, dass sie sich im Umgang mit der Waffe auch üben.

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 53.76

    Privilegierung eines Schießplatzes im Außenbereich; Verzicht auf den Schutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Die vom Oberverwaltungsgericht vorgenommene "Trennung zwischen "privilegierungsfähigem" jagdlichen Ausbildungs- und Übungsschießen auf der einen und "nicht privilegierungsfähigem" sportlichen und Wettkampfschießen auf der anderen Seite" stehe in Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 53.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 150), bestätigt durch Beschluss vom 10. Februar 2009 - BVerwG 7 B 46.08 - (BRS 74 Nr. 108).

    Zwar trifft es zu, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (Urteil vom 28. April 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BRS 67 Nr. 96 und vom 10. Februar 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Es darf sich auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (stRspr vgl. nur Beschluss vom 31. Mai 2010 - BVerwG 4 BN 15.10 - BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1979 - VII A 439/77

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Wie die Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Januar 1979 - VII A 439/77 - deutlich macht, bringt das Oberverwaltungsgericht mit diesem Hinweis nur zum Ausdruck, dass solche Anlagen einen Standort am Rande der bebauten Ortsteile einer Gemeinde finden können.
  • BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 58.04

    Pferdehaltung im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Zwar trifft es zu, dass ein allgemeines Interesse daran besteht, Personen die Möglichkeit zu Schießübungen zu geben, die als Jäger oder aus anderen Gründen berechtigt sind, Schusswaffen zu führen (Urteil vom 28. April 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. September 2004 - BVerwG 4 B 58.04 - BRS 67 Nr. 96 und vom 10. Februar 2009 a.a.O.).
  • BVerwG, 13.09.1989 - 4 B 93.89

    Privater Sportboothafen - Individuelle Erholungs- und Freizeitwünsche -

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Anlagen zur Freizeitgestaltung im Außenbereich geschaffen werden sollen, ist Sache der planenden Gemeinde (Beschlüsse vom 13. September 1989 - BVerwG 4 B 93.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 257 und vom 29. November 1991 - BVerwG 4 B 209.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 278).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 4 B 209.91

    Bauplanungsrecht: Keine Privilegierung eines Golfplatzes im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Anlagen zur Freizeitgestaltung im Außenbereich geschaffen werden sollen, ist Sache der planenden Gemeinde (Beschlüsse vom 13. September 1989 - BVerwG 4 B 93.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 257 und vom 29. November 1991 - BVerwG 4 B 209.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 278).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    Es darf sich auf die Gründe beschränken, die für seine Entscheidung leitend gewesen sind (stRspr vgl. nur Beschluss vom 31. Mai 2010 - BVerwG 4 BN 15.10 - BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 09.05.2012 - 4 B 10.12
    3.1 Die Gehörsrüge, mit der der Kläger unter Bezugnahme auf das Verfahren der Anhörungsrüge und der dazu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460) geltend macht, das Oberverwaltungsgericht habe seinen Vortrag zur Konzeption des Gesamtvorhabens mit Angaben zur Zahl der jeweiligen Benutzer sowie die von ihm vorgelegten sachverständigen Stellungnahmen außer Betracht gelassen, bleibt ohne Erfolg.
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.2016 - 1 LA 87/13

    Schießplatz im Außenbereich zur Befriedigung individueller oder überwiegend

    Eine Voranfrage des Klägers zur baulichen Nutzung der auf den Flurstücken ... und ... vorhandenen Gebäude vom 06.05.2005 lehnte der Beklagte ab; die diesbezügliche Klage blieb erfolglos (Urt. des Verwaltungsgerichts vom 28.11.2008 (VG 2 A 36/06); Urt. des Senats vom 15.11.2011 (OVG 1 LB 8/11); Beschl. des BVerwG vom 09.05.2012 (4 B 10.12)).

    Das entspricht - exakt - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.05.2012, 4 B 10.12, BauR 2012, 1369 [bei Juris Rn. 8], sowie Beschl. v. 10.02.2009, 7 B 46.08, BRS 74 Nr. 108 [bei Juris Rn. 8 f.]), die dem Kläger aus dem vorangegangenen Verfahren zur Voranfrage vom 06.05.2005 bekannt ist.

    Der Kläger meint eine Divergenz darin zu erkennen, dass das Verwaltungsgericht - und auch der Senat (Urt. v. 15.09.2011, a.a.O.) - nur das jagdliche Ausbildungs- und Übungsschießen als privilegierungsfähig (i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) bezeichnet hat, während nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.05.2012, a.a.O.) über die privilegierte Zulässigkeit von Schießsportanlagen erst "auf der (zweiten) Ebene der umfassenden Bewertung" zu entscheiden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu in seinem Beschluss vom 09.05.2012 (a.a.O., Rn. 9) ausgeführt, dass der Senat sich der Möglichkeit einer Privilegierung nicht grundsätzlich verschlossen, sondern ausdrücklich zugrunde gelegt hat, dass Schießplätze und -stände im Außenbereich privilegiert sein können, wenn sie überwiegend für Schießübungen von Jägern oder anderen zum Führen von Schusswaffen berechtigten Personen vorgesehen sind.

    In seinem Beschluss vom 09.05.2012 (a.a.O., Rn. 8) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt:.

    Die allgemeinen Voraussetzungen für die planungsrechtliche Privilegierung einer Schießsportanlage gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 09.05.2012, a.a.O.) und des Senats (Urt. v. 15.09.2011, a.a.O.) zu entnehmen; daraus ist - zugleich - abzuleiten, dass es auf die Vorhaben- und Betriebsbeschreibung bzw. "Baubedingungen" der Gesamtanlage ankommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2021 - 2 A 255/20

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Ablehnung der Erteilung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 4 B 10.12 -, juris, Rn. 7, und vom 12. April 2011 - 4 B 6.11 -, juris Rn. 7.

    Dieses Abgrenzungskriterium habe das Bundesverwaltungsgericht auch in der jüngeren Rechtsprechung (Beschluss vom 9. Mai 2012 - 4 B 10.12 -, juris) als maßgebliches Abgrenzungskriterium herausgestellt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 237/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung einer Baugenehmigung zur

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2012- 4 B 10.12 -, BauR 2012, 1360, m. w. N.
  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5542/10

    Außenbereich, Privilegierung, Hundeschule, Hundepension

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1991 - 4 B 109/91 -, juris Rn 4 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 274, und vom 9. Mai 2012 - 4 B 10/12 -, juris Rn 7 = BauR 2012, 1360; OVG NRW, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 237/11 - juris Rn 31 = BauR 2013, 1246.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2022 - 6 S 1251/20

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Sprengstofflagern

    Ob bei dem Vorhaben im Außenbereich die Befriedigung individueller Interessen im Vordergrund steht oder die Annahme eines überwiegenden allgemeinen Interesses die Errichtung rechtfertigt, ist aufgrund einer umfassenden, die gesamten Umstände des konkreten Vorhabens würdigenden Wertung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.05.2012 - 4 B 10.12 -, BauR 2012, 1360 ).
  • VGH Bayern, 24.01.2017 - 1 ZB 14.1205

    Keine Privilegierung im Außenbereich für landwirtschaftlich-tiertherapeutische

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass es entgegen den Ausführungen der Kläger auf die Frage, ob eine zur Versagung der Privilegierung führende Beschränkung des Kreises der Benutzer vorliegt, nicht entscheidungserheblich ankommt (vgl. dazu BVerwG, B.v. 9.5.2012 - 4 B 10.12 - BauR 2012, 1360 zu den Voraussetzungen des Vorliegens eines überwiegenden allgemeinen Interesses im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Schießplätzen und Schießständen im Außenbereich; U.v. 16.6.1994 a.a.O.; U.v. 4.11.1977 a.a.O.).
  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 9 K 15.01273

    Beseitigungsverfügung für einen Bauwagen

    Erforderlich ist immer, dass es auch einem öffentlichen Interesse dient, welches den Willen des Gesetzgebers, den Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhalten, zu überwinden vermag (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. nur BVerwG, B. v. 9.5.2012, Az.: 4 B 10.12, Rn. 7 - juris).
  • VG Meiningen, 30.04.2014 - 5 K 485/11

    Drittanfechtung einer Nachbargemeinde: Zulässigkeit eines Schießstandes im

    Ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck Anlagen zur Freizeitgestaltung im Außenbereich geschaffen werden sollen, ist Sache der planenden Gemeinde (vgl. zuletzt BVerwG, B. v. 09.05.2012, 4 B 10/12 - zitiert nach Juris Rdnr. 7).
  • VGH Bayern, 09.10.2023 - 1 CS 23.1480

    Anordnung der Beseitigung eines Erdwalls

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass nur solche Vorhaben privilegiert sind, die über eine individuelle und die Allgemeinheit ausschließende Nutzung des Außenbereichs hinausgehen (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2012 - 4 B 10.12 - BauR 2012, 1360; B.v. 12.4.2011 - 4 B 6.11 - BauR 2011, 1299).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 22.1051

    Hundeschule im Außenbereich, nicht privilegiert, Rücknahme einer Baugenehmigung,

    Ob, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken Anlagen zur Freizeitgestaltung im Außenbereich geschaffen werden sollen, ist Sache der planenden Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 1991 - 4 B 109/91 - juris Rn 4 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 274, und vom 9. Mai 2012 - 4 B 10/12 - juris Rn 7 = BauR 2012, 1360; OVG NRW, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 237/11 - juris Rn 31 = BauR 2013, 1246).
  • VG Minden, 15.05.2018 - 1 K 2562/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2020 - 10 E 592/20
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 22.1053

    Beseitigungsanordnung, Hundeschule im Außenbereich

  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1146

    Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Hundetherapiezentrum im Außenbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht