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BVerwG, 09.06.1959 - V B 58.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Düsseldorf, 16.02.1959 - 3 K 3350/58
- BVerwG, 09.06.1959 - V B 58.59
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- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 19.54
Auszug aus BVerwG, 09.06.1959 - V B 58.59
Insofern hält sich der Bescheid des Landesverwaltungsgerichts im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 193;Beschluß vom 19. März 1959 - BVerwG V B 299.58 -), die dahin lautet: "Als Zeit unverschuldeter Verzögerung im Sinne des § 1 Abs. 6 HKG ist die Zeit anzusehen, in der es dem Heimkehrer nach seiner Entlassung aus zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen. - BVerwG, 19.03.1959 - V B 299.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1959 - V B 58.59
Insofern hält sich der Bescheid des Landesverwaltungsgerichts im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 193;Beschluß vom 19. März 1959 - BVerwG V B 299.58 -), die dahin lautet: "Als Zeit unverschuldeter Verzögerung im Sinne des § 1 Abs. 6 HKG ist die Zeit anzusehen, in der es dem Heimkehrer nach seiner Entlassung aus zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, im Bundesgebiet Aufenthalt zu nehmen. - BVerwG, 23.04.1958 - V C 579.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.06.1959 - V B 58.59
Im Zusammenhang mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KgfEG ergibt sich dabei keine grundsätzliche Rechtsfrage, die noch zu klären wäre, nachdem der Senat in seinemUrteil vom 22. April 1958 (BVerwG V C 579.56) dahin entschieden hat: § 1 Abs. 1 Nr. 1 fordert, daß sich der Aufenthalt im Bundesgebiet an die Entlassung aus ausländischem Gewahrsam anschließt.