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   BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98   

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https://dejure.org/1999,2417
BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98 (https://dejure.org/1999,2417)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1999 - 11 B 47.98 (https://dejure.org/1999,2417)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 11 B 47.98 (https://dejure.org/1999,2417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3; ; AtG § 7 b; ; StrlSchV § 45; ; BGB § 133

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig gescheitert

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1231
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Zur Frage der Auslegung atomrechtlicher Genehmigungsbescheide unter Berücksichtigung des Empfängerhorizonts potentiell Drittbetroffener (im Anschluß an BVerwGE 88, 286 ).

    An dieser Einschätzung ändert sich auch dann nichts, wenn man in den Blick nimmt, daß die Beschwerde hinsichtlich der erstgenannten Aussage eine Divergenzrüge dahin gehend erhebt, das Oberverwaltungsgericht lege an die Erkennbarkeit der Anfechtungslast, wenn es auf einen "verständigen" Dritten abhebe, einen objektiven Maßstab an, während das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Juni 1991 - BVerwG 7 C 43.90 - (BVerwGE 88, 286 ) "auf den Empfängerhorizont potentiell Drittbetroffener" abstelle, womit ein "subjektiver Bezugspunkt" gewählt werde.

    Danach braucht das vorläufige positive Gesamturteil als notwendiger Inhalt jeder Teilgenehmigung zwar nicht eigens im verfügenden Teil des Genehmigungsbescheides aufgeführt zu werden (BVerwGE 72, 300 ); die durch den Bescheid potentiell betroffenen Dritten, auf deren Empfängerhorizont bei seiner Auslegung auch entscheidend abzustellen ist, müssen jedoch hinreichend deutlich erkennen können, welche Anfechtungslast ihnen dadurch aufgebürdet wird (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 80, 207 ; 88, 286 ).

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Danach braucht das vorläufige positive Gesamturteil als notwendiger Inhalt jeder Teilgenehmigung zwar nicht eigens im verfügenden Teil des Genehmigungsbescheides aufgeführt zu werden (BVerwGE 72, 300 ); die durch den Bescheid potentiell betroffenen Dritten, auf deren Empfängerhorizont bei seiner Auslegung auch entscheidend abzustellen ist, müssen jedoch hinreichend deutlich erkennen können, welche Anfechtungslast ihnen dadurch aufgebürdet wird (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 80, 207 ; 88, 286 ).
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Dem Hinweis auf den entsprechend anzuwendenden Auslegungsgrundsatz des § 133 BGB ist zu entnehmen, daß nach dem Urteil des 7. Senats vom 7. Juni 1991 der erklärte Wille maßgebend ist, wie ihn der Empfänger der Willenserklärung - oder hier ein Drittbetroffener - bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. z.B. BVerwGE 60, 223 ).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Danach braucht das vorläufige positive Gesamturteil als notwendiger Inhalt jeder Teilgenehmigung zwar nicht eigens im verfügenden Teil des Genehmigungsbescheides aufgeführt zu werden (BVerwGE 72, 300 ); die durch den Bescheid potentiell betroffenen Dritten, auf deren Empfängerhorizont bei seiner Auslegung auch entscheidend abzustellen ist, müssen jedoch hinreichend deutlich erkennen können, welche Anfechtungslast ihnen dadurch aufgebürdet wird (vgl. BVerwGE 72, 300 ; 80, 207 ; 88, 286 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Dies wäre nur dann zu bejahen, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zu Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Ist das vorinstanzliche Urteil somit auf mehrere selbständige Begründungen gestützt, so bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Ist das vorinstanzliche Urteil somit auf mehrere selbständige Begründungen gestützt, so bedarf es zur Zulässigkeit der Beschwerde in bezug auf jede dieser Begründungen eines geltend gemachten und vorliegenden Zulassungsgrundes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - BVerwG 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
    Eine solche Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • VGH Bayern, 20.10.2017 - 1 ZB 15.1513

    Anfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses -

    Die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache setzt die Formulierung einer für die Entscheidung erheblichen, klärungsbedürftigen konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage voraus, der eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (BVerwG, B.v. 30.3.2005 - 1 B 11.05 - NVwZ 2005, 709; B.v. 9.6.1999 -11 B 47.98 - NVwZ 1999, 1231).
  • OVG Thüringen, 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07

    Rücknahme eines Herstellungsbeitragsbescheids mit nachfolgendem Neuerlass

    Spezifisch individuelle Einschätzungen oder gar unvernünftige Überlegungen bleiben außer Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.01.2000 - 11 VR 4/99 -, NVwZ 2000, S. 553 [554]; Beschluss vom 09.06.1999 - 11 B 47/98 -, NVwZ 1999, S. 1231 [1231 f.]).
  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung hat eine Rechtssache dann, wenn die im Zulassungsantrag bezeichnete Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (BVerwG vom 9.6.1999 NVwZ 1999, 1231).
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