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BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 30.04.2008 - 8 K 766/06
- BVerwG, 04.06.2009 - 1 C 7.08
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.09
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Amtshaftung; Anwendungsbereich; Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen; …
Auszug aus BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.09
Dieser Teil des Verfahrens ist nach Abtrennung vom Verfahren BVerwG 1 C 7.08 in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 141 und 125 Abs. 1 VwGO einzustellen, zugleich ist die teilweise Unwirksamkeit der Entscheidung der Vorinstanz festzustellen und gemäß § 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des Verfahrens, soweit es sich erledigt hat, unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen zu entscheiden.Die Entscheidung über die nach der Teilerledigung entstandenen Kosten ergeht im Verfahren BVerwG 1 C 7.08.
- BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 7.08
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Anwendungsbereich; rückwirkende Erteilung; …
Da hinsichtlich des erledigten Teils im abgetrennten Verfahren BVerwG 1 C 11.09 eine eigenständige Kostenentscheidung ergeht und sich das noch anhängige Begehren auf rückwirkende Erteilung der Erlaubnis vor der Teilerledigung kostenmäßig nicht ausgewirkt hat, bezieht sich die Kostenentscheidung im vorliegenden Verfahren nur auf die nach Erledigung entstandenen Kosten. - VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 492/16
Aufenthaltserlaubnis; Verkürzung der Befristung; Europa-Mittelmeer-Abkommen; …
Zutreffend wurde auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht der Frage nachgegangen, ob der Kläger Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus einem anderen Rechtsgrund haben könnte (vgl. Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.09 -, juris). - VG München, 08.10.2015 - M 12 K 15.2199
Rechtmäßigkeit der nachträglichen Befristung der Geltungsdauer einer …
Die Frage, ob ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck besteht, steht der Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen (BVerwG, U. v. 9.6.2009 - 1 C 11.09 - juris).Eine besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder deren Auflösung in Zusammenhang stehen (BVerwG, U. v. 9.6.2009 - a. a. O.).
- VG München, 23.06.2020 - M 25 S 20.1345
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen
Eine besondere Härte in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung kann sich nur aus solchen Beeinträchtigungen ergeben, die mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang stehen; sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrbelastungen wie die typischerweise jeden Rückkehrpflichtigen treffenden Beeinträchtigungen fallen nicht unter § 31 Abs. 2 AufenthG (…Bergmann/Dienelt/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 31 Rn. 59; BVerwG, U. v. 9.6.2009 - 1 C 11.09; BayVGH, B. v. 14.6.2016 - 10 CS 16.638 - juris, Rn 10). - VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die aus Gründen eines Benachteiligungsverbots rechtlich gebotene Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung eine diese ermöglichende hinreichende Tatsachengrundlage voraus, an der es jedenfalls dann fehlt, wenn - wie hier - zwischen der letzten Beurteilung und dem Stichtag, zu dem die fiktive Fortschreibung zu erstellen ist, ein Zeitraum von mehr als 16 Jahren liegt, BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 C 11/09 - juris Rn. 8.
- VG Freiburg, 28.04.2014 - 2 K 606/14
Aufenthaltsrecht bei Auflösung der Ehe
Notwendig ist insoweit, dass die - aus einem Vergleich der Situation mit der Ausreisepflicht anderer Ausländer mit kurzem Aufenthalt in Deutschland zu ermittelnde - besondere erhebliche Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange mit der Ehe oder ihrer Auflösung in Zusammenhang steht (BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11.09 - InfAuslR 2009, 440;… Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226, 233). - VG Augsburg, 11.08.2020 - Au 1 K 19.867
Nachträgliche zeitliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis
Nicht erfasst sind sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrgefahren (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.09 - juris Rn. 24ff.). - VG München, 18.05.2017 - M 12 K 16.1667
Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis nach Auflösung der ehelichen …
Die Frage, ob ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck besteht, steht nach dem sog. Trennungsprinzip der Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis nicht entgegen (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.09 - juris). - VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 1 K 22.89
Nachträgliche Beschränkung einer Aufenthaltserlaubnis zur ehelichen …
Nicht erfasst sind sämtliche sonstigen, unabhängig davon bestehenden Rückkehrgefahren (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.09 - juris Rn. 24ff.). - BVerwG, 04.06.2009 - 1 C 7.08 Das Verfahren wird, soweit es die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ab dem 3. Dezember 2008 betrifft, vom Verfahren 1 C 7.08 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 11.09 fortgeführt.