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   BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11, 3 C 14.11 (3 C 44.09)   

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https://dejure.org/2011,6829
BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11, 3 C 14.11 (3 C 44.09) (https://dejure.org/2011,6829)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2011 - 3 C 14.11, 3 C 14.11 (3 C 44.09) (https://dejure.org/2011,6829)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 3 C 14.11, 3 C 14.11 (3 C 44.09) (https://dejure.org/2011,6829)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 108; EG-Vertrag Art. 81 f.; Art. 88 Abs. 3 Satz 3; VwGO § 120, § 152a
    Anhörungsrüge; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; europäisches Beihilferecht; Begriff der Beihilfe; Notifizierung; Genehmigung einer Beihilfe; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht; Durchführungsverbot; Rückzahlung einer rechtswidrigen Beihilfe; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 108
    Altmark-Trans-Kriterien; Anfechtung von Umlagebescheiden; Anfechtungsfrist; Anhörungsrüge; Aufgaben der nationalen Gerichte; Begriff der Beihilfe; Durchführungsverbot; Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts; Effektivitätsgrundsatz; Eröffnung eines Marktes; Genehmigung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 120 Abs 1 VwGO, § 152a VwGO, Art 81 EG, Art 82 EG, Art 88 Abs 3 S 3 EG
    Zulässigkeit eines Ergänzungsantrags; Übergehen eines gestellten Antrags; Verwerfung durch Beschluss bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO ist bei schlüssigem Aufzeigen der Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder der Kostenfolge zulässig; Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO bei schlüssigem ...

  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Ergänzungsantrags; Übergehen eines gestellten Antrags; Verwerfung durch Beschluss bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit eines Ergänzungsantrags; Übergehen eines gestellten Antrags; Verwerfung durch Beschluss bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO ist bei schlüssigem Aufzeigen der Möglichkeit des Übergehens eines gestellten Antrags oder der Kostenfolge zulässig; Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung eines Urteils nach § 120 Abs. 1 VwGO bei schlüssigem ...

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit eines Ergänzungsantrags; Übergehen eines gestellten Antrags; Verwerfung durch Beschluss bei offensichtlicher Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ergänzung eines Urteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 1196
  • DÖV 2011, 784
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH - C-85/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Bei der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus den Art. 87 und 88 EG fallen den nationalen Gerichten und der Kommission einander ergänzende und unterschiedliche Rollen zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juli 1996 - Rs. C-39/94, SFEI - Slg. I-3547 und vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-261/01 u.a., van Calster - Slg. I-12272 sowie Erläuterungen in der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte vom 9. April 2009 - 2009/C 85/01 - ABl Nr. C 85, S. 1 ).

    Selbst die Kommission beansprucht in solchen Fällen keine Verbindlichkeit ihrer Auffassung; sie räumt einem nationalen Gericht lediglich die Möglichkeit ein, bei ihr eine Stellungnahme zu Fragen über die Anwendung der Beihilfevorschriften einzuholen (vgl. Bekanntmachung der Kommission vom 9. April 2009, a.a.O. ).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Der Senat hat in der nunmehr geschäftsplanmäßigen Zusammensetzung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 - NVwZ 2009, 580, 581 ).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Bei der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus den Art. 87 und 88 EG fallen den nationalen Gerichten und der Kommission einander ergänzende und unterschiedliche Rollen zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juli 1996 - Rs. C-39/94, SFEI - Slg. I-3547 und vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-261/01 u.a., van Calster - Slg. I-12272 sowie Erläuterungen in der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte vom 9. April 2009 - 2009/C 85/01 - ABl Nr. C 85, S. 1 ).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Es ist nicht erkennbar, dass Ausführungen der Kommission in einer Aufforderung zur Stellungnahme in einem Beihilfeverfahren nach Maßgabe des von den Klägerinnen angesprochenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Dezember 2000 (Rs. C-344/98, Masterfoods Ltd. gegen HB Ice Cream Ltd. - Slg. I-11369) Bindungswirkung für nationale Gerichte entfalten könnten.
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Sie verlangen im Ergebnis die Richtigstellung einer von ihnen für falsch gehaltenen Entscheidung; dazu dient das Verfahren nach § 120 VwGO aber nicht (vgl. Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 m.w.N.; zu der vergleichbaren Regelung des § 321 ZPO ebenso BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 ).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Bei der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus den Art. 87 und 88 EG fallen den nationalen Gerichten und der Kommission einander ergänzende und unterschiedliche Rollen zu (vgl. EuGH, Urteile vom 11. Juli 1996 - Rs. C-39/94, SFEI - Slg. I-3547 und vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-261/01 u.a., van Calster - Slg. I-12272 sowie Erläuterungen in der Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte vom 9. April 2009 - 2009/C 85/01 - ABl Nr. C 85, S. 1 ).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Dabei betont der Europäische Gerichtshof die Eigenständigkeit der Entscheidungsbefugnis der nationalen Gerichte vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Kommission im Prüfverfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG (Art. 108 Abs. 2 AEUV) (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 - Rs. C-199/06, CELF I - Slg. I-469, 486 ).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    b) Das Urteil verstößt auch nicht gegen die so genannte Ciola-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 1999 - Rs. C-224/97 - Slg. I-2517), soweit es annimmt, die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts sei nicht unzumutbar behindert, wenn nationale Bestimmungen Fristen für die Durchsetzung vorsehen.
  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Sie verlangen im Ergebnis die Richtigstellung einer von ihnen für falsch gehaltenen Entscheidung; dazu dient das Verfahren nach § 120 VwGO aber nicht (vgl. Urteil vom 22. März 1994 - BVerwG 9 C 529.93 - BVerwGE 95, 269 m.w.N.; zu der vergleichbaren Regelung des § 321 ZPO ebenso BGH, Urteil vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1980, 840 ).
  • EuGH, 20.03.1997 - C-24/95

    STAATLICHE BEIHILFEN

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11
    Dass sich für den vorliegenden Fall etwas anderes aus der so genannten Alcan-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 20. März 1997 - Rs. C-24/95 - Slg. I-1591) ergibt, ist nicht dargetan.
  • EuGH, 03.04.2008 - C-289/07

    Kommission / Portugal

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2011 - BVerwG 3 C 14.11 (3 C 44.09) - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerwG, 11.12.2023 - 8 B 27.23

    Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsergänzung ohne mündliche Verhandlung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass offensichtlich unzulässige Anträge auf Ergänzung des Urteils gemäß § 120 VwGO entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 125 Abs. 2 Satz 1, § 144 Abs. 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden können und die in § 120 VwGO vorausgesetzte Durchführung einer mündlichen Verhandlung in solchen Fällen entbehrlich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 3 C 14.11 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 Rn. 13 f. und vom 14. September 2016 - 6 B 47.16 - juris Rn. 2).

    In dem Antrag muss ein nicht erledigter Teil des Verfahrens so konkret aufgezeigt werden, dass die Möglichkeit der verlangten Ergänzung in Betracht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 3 C 14.11 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10 Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 23.03.2023 - 4 A 566/20

    Antrag auf Urteilsergänzung; Unzulässigkeit; offensichtlich unstatthaft

    Der Antrag ist nur zulässig, wenn ein nicht erledigter Teil des Verfahrens so konkret aufgezeigt wird, dass die Möglichkeit der verlangten Ergänzung in Betracht gezogen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13 ff.; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 4 A 462/12 -, juris Rn. 7).

    Im Ergebnis verlangt die Klägerin die Richtigstellung einer von ihr für falsch gehaltenen Entscheidung, wozu das Verfahren nach § 120 VwGO aber nicht dient (BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 24. April 2018 - 2 C 36/16 -, juris Rn. 8).

    Der offensichtlich unstatthafte Antrag konnte entgegen der Auffassung der Klägerin, die sie mit Schriftsatz vom 14. März 2023 dargelegt hat, entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 144 Abs. 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO durch Beschluss verworfen werden; der in § 120 VwGO vorausgesetzten Durchführung einer mündlichen Verhandlung über den Antrag bedurfte es nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juni 2011 - 3 C 14/11 -, juris Rn. 13).

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