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   BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19   

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BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19 (https://dejure.org/2020,19494)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2020 - 7 B 16.19 (https://dejure.org/2020,19494)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 7 B 16.19 (https://dejure.org/2020,19494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Beseitigung einer Aufschüttung im Überschwemmungsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um eine wasserrechtliche Beseitigungsanordnung betreffend die Entfernung einer Aufschüttung auf einem Grundstück; Aufschüttung in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet; Qualifizierung von Aufschüttungen als Gegenstände im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WHG ...

  • datenbank.nwb.de

    Beseitigung einer Aufschüttung im Überschwemmungsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    "Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38/07 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m.w.N.).",.

    Wenn der Kläger hieran anknüpfend rügt, das Oberverwaltungsgericht habe einen vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Rechtssatz zur Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes verkürzt - namentlich ohne einen Hinweis auf die zu beachtenden Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 - BVerwGE 131, 259) - wiedergegeben, bezeichnet dies keine Divergenz.

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    "Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38/07 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m.w.N.).",.
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 28.12

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung einer Übergangsregelung; Altanlage;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    Denn auch Rechtsfragen zu ausgelaufenem Recht können Gegenstand einer Revision sein, wenn sich die Fragen bei der - wie hier - im Wesentlichen gleichlautenden Nachfolge-Vorschrift (§ 78a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WHG n.F.) in gleicher Weise stellen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2012 - 7 B 28.12 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    Damit rügt er einen Mangel bei der Rechtsanwendung, auf den eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, siehe nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 Rn. 4 und zuletzt vom 5. März 2020 - 4 BN 38.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Januar 2020 - 10 B 17.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2020 - 4 BN 38.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Abweichen des Urteils von

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    Damit rügt er einen Mangel bei der Rechtsanwendung, auf den eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, siehe nur BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 Rn. 4 und zuletzt vom 5. März 2020 - 4 BN 38.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2011 - 4 A 637/10

    Anforderungen an die Besetzung des Aufsichtsrats einer kommunalen GmbH in Sachsen

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    "Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet, dass einerseits deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist und dass andererseits der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 2008 - 7 C 38/07 -, juris Rn. 11; Senatsurt. v. 8. Februar 2011 - 4 A 637/10 -, juris Rn. 24; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 25 m.w.N.).",.
  • BVerwG, 24.01.2020 - 10 B 17.19

    Inhaltliche Anforderungen an einen Informationsantrag eines Journalisten bzgl.

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 24. Januar 2020 - 10 B 17.19 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2015 - 7 B 9.14

    Tongrube; Abschlussbetriebsplan; Verfüllung; Sanierung; Bodenschutzrecht;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. April 2015 - 7 B 9.14 - [insoweit in Buchholz 451.222 § 3 BBodSchG Nr. 3 nicht abgedruckt] - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2020 - 7 B 16.19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2021 - 7 B 16.20

    Immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für muslimischen Gebetsruf über

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 22.10.2021 - 7 BN 1.20

    Alternativenprüfung bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.05.2021 - 7 B 14.20

    Durchsetzung der Aufstellung eines Luftreinhalteplans durch eine Einzelperson zur

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt, also näher ausgeführt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. Juni 2020 - 7 B 16.19 - juris Rn. 10).
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