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   BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 27.20   

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https://dejure.org/2021,16104
BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 27.20 (https://dejure.org/2021,16104)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2021 - 8 C 27.20 (https://dejure.org/2021,16104)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 8 C 27.20 (https://dejure.org/2021,16104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Eine Tätigkeit kann grundsätzlich nur dann dem produzierenden Gewerbe im Sinne von § 40 Satz 1, § 41 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 14 EEG 2012 zugeordnet werden, wenn sie die Ausgangsmaterialien in ein neues Produkt umwandelt. Das ist bei einer Bananenreiferei nicht der Fall. 2. ...

  • rechtsportal.de

    Zuordnung einer Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe durch Umwandlung der Ausgangsmaterialien in ein neues Produkt; Begrenzung der EEG-Umlage auf Antrag eines Unternehmens für die Tätigkeit als Bananenreiferei

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 885
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.2019 - 8 C 1.18

    Ersatzbrennstoff; Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008; Sekundärbrennstoff;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 27.20
    Die Vorschriften dieses Gesetzes sind zwar außer Kraft getreten, stellen aber weiterhin die Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Begrenzung der Umlage für das Jahr 2014 dar (vgl. § 103 Abs. 1 EEG 2017; BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 Rn. 15 und vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 9).

    Dabei ist in systematischer Hinsicht zu berücksichtigen, dass die WZ 2008 nach ihren für alle Abschnitte geltenden Vorbemerkungen einander ausschließende Kategorien enthält und jedes Element nur in eine Kategorie eingeordnet werden darf (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 11 f.).

    Materialien, Substanzen oder Komponenten sind Roh- oder Grundstoffe aus Land- und Forstwirtschaft, Fischerei oder Bergbau sowie Fertigerzeugnisse oder Halbwaren anderer verarbeitender Tätigkeiten (WZ 2008, S. 31 und dazu BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 15).

    Spezielle, davon ausnahmsweise abweichende Zuordnungen einzelner Tätigkeiten mögen den Grundsatz durchbrechen, stellen ihn aber nicht als solchen in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 19).

    Ihr kommt aber - anders als der unionsrechtlich vorgegebenen, von der WZ 2008 übernommenen Klassifikation NACE Revision 2 (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 24) - keine Verbindlichkeit für den deutschen Gesetzgeber zu.

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2021 - 8 C 27.20
    Die Vorschriften dieses Gesetzes sind zwar außer Kraft getreten, stellen aber weiterhin die Rechtsgrundlage für die von der Klägerin begehrte Begrenzung der Umlage für das Jahr 2014 dar (vgl. § 103 Abs. 1 EEG 2017; BVerwG, Urteile vom 31. Mai 2011 - 8 C 52.09 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 1 Rn. 15 und vom 23. Januar 2019 - 8 C 1.18 - Buchholz 451.178 EEG Nr. 7 Rn. 9).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 1724/19

    Begrenzung EEG-Umlage, Recycling

    Für eine Zuordnung zum produzierenden Gewerbe braucht es nach der Gesetzesbegründung eine Umwandlung in ein neues Produkt, also eine substanzielle Veränderung, bei der es regelmäßig zu einer mechanischen, physikalischen oder chemischen Umwandlung kommt (BT-Drs. 17/6071, S. 62, vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2021 - 8 C 27/20 - juris Rn. 12 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2023 - 5 K 2458/20

    Begrenzung EEG-Umlage, Herstellung von Druckluft

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Sichtweise in seinem Urteil vom 9. Juni 2021 - 8 C 27/20 -, juris Rn. 21, bestätigt:.
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1890/19

    Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008

    Denn die WZ 2008 ist auf vollständige Erfassung angelegt und enthält sich gegenseitig ausschließende Kategorien, so dass die Tätigkeit eines Unternehmens einer - und nur einer - Kategorie dieser Klassifizierung zuzuordnen ist (vgl. (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 27/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Frankfurt/Main, 06.07.2022 - 5 K 1468/19

    Herstellung von Pilzsubstrat: Klassifizierung nach der WZ 2008.

    Denn die WZ 2008 ist auf vollständige Erfassung angelegt und enthält sich gegenseitig ausschließende Kategorien, so dass die Tätigkeit eines Unternehmens einer - und nur einer - Kategorie dieser Klassifizierung zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2021 - 8 C 27/20 -, juris Rn. 10).
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