Rechtsprechung
BVerwG, 09.07.1991 - 4 B 100.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anordnung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots - Persönliche Möglichkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit des Eigentümers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Erlaß eines Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebotes; Unterschiede gegenüber dem Erlaß eines Baugebotes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Persönliche Leistungsfähigkeit und Sanierungsgebote (IBR 1992, 157)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1644 (Ls.)
- NVwZ 1992, 164
- WM 1994, 96
- DÖV 1992, 29
- BauR 1991, 737
- ZfBR 1991, 275
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Hessen, 21.10.1993 - 4 UE 3584/89
Einzelfall eines städtebaulichen Instandsetzungsgebots
Nach wie vor können nur Instandsetzungsmaßnahmen angeordnet werden, die sich im Rahmen des im Zeitpunkt der Anordnung geltenden Rechts halten (vgl. Bielenberg in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, § 177 Rdnr. 2, vgl. auch BVerwG, B.v. 09.07.1991 - 4 B 100/91 - BRS 52 Nr. 237 = NVwZ 1992, 164 = UPR 1991, 441)."Möglich" im Sinne dieser Vorschrift ist die Behebung der Mängel immer dann, wenn sie objektiv möglich ist, also insbesondere dann, wenn die erforderlichen Bauarbeiten technisch machbar und baurechtlich zulässig sind (BVerwG, B. v. 09.07.1991, a.a.O.).
Entscheidend ist, daß - was hier nicht zweifelhaft ist - die Kosten aus den Erträgen des Hauses erzielt werden können (vgl. BVerwG, B.v. 09.07.1991, a.a.O.; vgl. auch § 177 Abs. 4 BauGB).
- BVerwG, 21.09.2005 - 4 B 57.05
Anrechnung erstatteter Mehrwertsteuer bei Kostenerstattung durch Gemeinde bei …
Die Gemeinde kann gemäß § 43 Abs. 1 Satz 4 StBauFG (§ 177 Abs. 4 Satz 4 BauGB) insbesondere mit dem Eigentümer den Kostenerstattungsbetrag als Pauschale vereinbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 1991 BVerwG 4 B 100.91 Buchholz 406.11 § 177 BauGB Nr. 1). - LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95
Gerichtsstandsklausel durch vorformulierte Geschäftsbedingungen unwirksam?
Bochum 1992, S. 88 ff., 132; 3. Aufl., § 12 AGBG Rn. 25; Basedow, in: MünchKomm, 3. Aufl., § 12 AGBG Rn. 25; Patzina, in: MünchKomm-ZPO, § 38 Rn. 21; Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 9 AGBG Rn. 87; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZivilprozeßR, 15. Aufl., S. 185; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21.Aufl., § 38 Rdnr 10; Stuhlfauth, WM 1994, 96 [103]; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 7. Aufl., Anh. § 9-11 Rn. 402; Graf v. Westphalen, in: ders. (Hrsg.), VertragsR u. AGB-Klauselwerke, Gerichtsstandsklauseln [Stand: Januar 1995] Rn. 25; Zöller/Vollkommer, ZPO, 19.Aufl., § 38 Rn. 22), erscheint nach wie vor überzeugend; die von der Gegenmeinung vorgebrachten Argumente lassen sich unschwer widerlegen.
- VG Frankfurt/Main, 23.07.1999 - 14 G 212/99
Zur Sanierungsverantwortlichkeit nach dem BBodSchG; hier: zur …
Dabei leitet sich aus einem derartigen wirtschaftlichen Unvermögen jedoch nicht etwa ein zur Einstellung der Vollstreckung führendes Hindernis ab; die Behörde ist vielmehr befugt, anstelle des Verpflichteten von dem angedrohten Zwangsmittel der Ersatzvornahme Gebrauch zu machen, wobei sie allerdings zunächst die Kosten vorleisten muss (vgl. BVerwG, NVwZ 1992, 164). - OLG Köln, 02.03.1995 - 7 U 150/89
Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb …
Diese Regel gilt namentlich auch in Fällen der fehlerhaften Anlageberatung (BGH WM 1988, 48, 5O; 94, 96). - OLG Köln, 27.10.1994 - 7 U 157/89
Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung eines Beratungsvertrages im …
Diese Regel gilt namentlich auch in Fällen der fehlerhaften Anlageberatung (BGH WM 1988, 48, 50; 94, 96). - OVG Niedersachsen, 24.04.1997 - 6 L 2067/96
Steuervergünstigung für Sanierungsmaßnahmen in einem; Absetzung, erhöhte; …
Auch anzurechnende Zuschüsse können nachträglich gewährt werden; die Bescheinigung ist dann entsprechend zu ändern (vgl. § 7 h Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz EStG; dazu, daß der Eigentümer nicht verlangen kann, daß die Erstattungsansprüche zugleich mit der Anordnung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots festgesetzt werden, vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Juli 1991 - 4 B 100/91 - NVwZ 1992, 164 f.).