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   BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93   

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BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 1 A 9.93 (https://dejure.org/1997,13169)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Tätigkeit einer kurdischen Vereinigung - Untersagung der Bildung und Fortführung von Ersatzorganisationen für eine verbotene Vereinigung - Voraussetzungen des Verbotes einer Vereinigung - Voraussetzungen des Verbotes eines Vereins - Verbot einer ...

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).

    Dementsprechend hat der erkennende Senat eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland dann angenommen, wenn ein Verein im Bundesgebiet entweder selbst Terroranschläge organisiert und den Tätern z.B. durch Geldspenden, Gewährung von Unterkunft oder Kurierdienste Hilfe leistet oder wenn er Terroranschläge gegen Einrichtungen oder Organe eines fremden Staates, die von dritter Seite verübt werden, unterstützt (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

    Aus diesem Grunde ist im Rahmen des § 14 Abs. 1 VereinsG vor einem Verbot festzustellen, ob gerade Zielsetzung und Organisation des Vereins die innere Sicherheit oder ein anderes in § 14 Abs. 1 VereinsG genanntes Rechtsgut gefährden, wobei eine konkrete Gefährdung im Sinne des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts weder ausreichend noch erforderlich ist (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

    Vielmehr bedurfte es zur Gefahrenbeseitigung des Verbotes und der Auflösung des Klägers (vgl. BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).

    Unerheblich ist, ob der Verbotsgrund den Hauptzweck oder die Haupttätigkeit des Vereins ausmacht (BVerwGE 80, 299 [BVerwG 18.10.1988 - 1 A 89/83]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1986 - 18 A 1316/83
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Selbst die Propagierung von Gewaltanwendung in Deutschland gefährdet bereits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht darauf, wie die mit der Gewaltanwendung oder -propagierung verfolgten Ziele zu beurteilen sind und ob möglicherweise sogar berechtigte Anliegen vertreten werden (BVerwGE 55, 175 [BVerwG 25.01.1978 - 1 A 3/76]; OVG Münster, InfAuslR 1987, 111 ).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, daß eine deutsche Staatsangehörige den Kläger leitet, die nach § 7 Abs. 1 der Satzung (BwO 1) allein den Vorstand bildet (vgl. Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = NVwZ 1997, 68).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).
  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Die Durchführung solcher Maßnahmen belegen zahlreiche gegen Angehörige der PKK durchgeführte Strafverfahren, die zu strafgerichtlichen Verurteilungen wegen schwerer Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Tötungsdelikten geführt haben (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 5-2 StE 9/91 - OLG Düsseldorf, Urteile vom 24. August 1992 - V 3/92 - und vom 29. April 1993 - VII 1/92 - OLG Celle, Urteil vom 30. Juni 1992 - 2 StE 1/90 - sowie das im Lagebericht des Bundeskriminalamtes vom 5. November 1993 erwähnte Urteil des OLG Celle vom 1. November 1993).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 3 C 27.82

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" bezüglich einer Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Es genügt, daß die Behörde unter diesen Gesichtspunkten aufgrund der ihr bekanntgewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwGE 68, 267 [BVerwG 15.12.1983 - 3 C 27/82]; 80, 299 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).
  • BVerwG, 19.10.1994 - 1 VR 6.93

    Legitimität des Befreiungskampfes der Kurden unter Führung der PKK in der Türkei

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 1 A 9.93
    Durch Beschlüsse vom 15. Juli und 19. Oktober 1994 - BVerwG 1 VR 6.93 - hat der Senat den Antrag des Klägers abgelehnt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen.
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