Rechtsprechung
BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtlich selbstständiger und abtrennbarer Streitgegenstand als Gegenstand einer Anschlussberufung - Regelungen einer kommunalen Satzung als Gegenstand des kommunalaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens - Teilanfechtung eines gespaltenen Urteils - Verhinderung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2001 - A 2 S 407/98
- BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 233
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung …
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 11.94 - (BVerwGE 100, 104 ) für ziffernmäßig teilbare Ansprüche festgestellt; nichts anderes kann für den hier zu beurteilenden Fall der Anfechtung eines Verwaltungsakts mit mehreren kommunalaufsichtlichen Beanstandungen gelten.Die Anschließung ermöglicht dem an sich friedfertigen Rechtsmittelbeklagten, auch dann noch selbst bezüglich des ihn belastenden Teils des erstinstanzlichen Urteils in den Prozess einzugreifen, wenn das Rechtsmittel des Gegners erst kurz vor Ablauf der Rechtsmittelfrist eingelegt wird und er deshalb eine eigene (Haupt-)Berufung nicht mehr führen kann (Urteil vom 8. Dezember 1995, a.a.O.).
- BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94
Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Angesichts der umfassenden Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht besteht auch keine Veranlassung, zu der Frage näher Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls wie die nunmehr generelle Zulassungsbedürftigkeit der Berufung sich auf die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im Rahmen einer ausdrücklich nur auf einen bestimmten Teil des erstinstanzlichen Urteils beschränkten Zulassung des Hauptrechtsmittels auswirkt (vgl. Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253 ; zur beschränkten Revisionszulassung vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 , NJW 1995, 1955 f. und Beschluss vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 , NJW 1968, 1476 ). - BGH, 21.05.1968 - VI ZR 27/68
Zulassung der Revision zum Oberlandesgericht - Entscheidung des …
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Angesichts der umfassenden Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht besteht auch keine Veranlassung, zu der Frage näher Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls wie die nunmehr generelle Zulassungsbedürftigkeit der Berufung sich auf die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im Rahmen einer ausdrücklich nur auf einen bestimmten Teil des erstinstanzlichen Urteils beschränkten Zulassung des Hauptrechtsmittels auswirkt (vgl. Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253 ; zur beschränkten Revisionszulassung vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 , NJW 1995, 1955 f. und Beschluss vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 , NJW 1968, 1476 ).
- BGH, 29.09.1992 - VI ZR 234/91
Erweiterung der Anschlußberufung durch mündliche Antragstellung - …
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Ob bei Teilanfechtung eines gespaltenen Urteils durch den einen Beteiligten hinsichtlich des anderen Teils (Teil-)Rechtskraft eintritt oder ob das eingeschränkte Rechtsmittel des Hauptberufungsführers die Rechtskraft hinsichtlich des gesamten gespaltenen Urteils verhindert (vgl. in diesem Sinne Schnauder, JuS 1993, 365 unter Hinweis auf die herrschende Meinung im Zivilprozessrecht) kann dahinstehen. - BVerwG, 18.03.1996 - 9 C 64.95
Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit der Anschlußberufung bei Zulassungsberufung …
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Angesichts der umfassenden Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht besteht auch keine Veranlassung, zu der Frage näher Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls wie die nunmehr generelle Zulassungsbedürftigkeit der Berufung sich auf die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im Rahmen einer ausdrücklich nur auf einen bestimmten Teil des erstinstanzlichen Urteils beschränkten Zulassung des Hauptrechtsmittels auswirkt (vgl. Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253 ; zur beschränkten Revisionszulassung vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 , NJW 1995, 1955 f. und Beschluss vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 , NJW 1968, 1476 ). - BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 105.79
Verwaltungsgerichtsverfahren - Anschlußrevision - Anfechtung
Auszug aus BVerwG, 09.07.2001 - 8 B 84.01
Angesichts der umfassenden Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht besteht auch keine Veranlassung, zu der Frage näher Stellung zu nehmen, ob und gegebenenfalls wie die nunmehr generelle Zulassungsbedürftigkeit der Berufung sich auf die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussberufung im Rahmen einer ausdrücklich nur auf einen bestimmten Teil des erstinstanzlichen Urteils beschränkten Zulassung des Hauptrechtsmittels auswirkt (vgl. Urteil vom 18. März 1996 - BVerwG 9 C 64.95 - NVwZ-RR 1997, 253 ; zur beschränkten Revisionszulassung vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 5 C 105.79 - Buchholz 412.4 § 5 KgfEG Nr. 4; BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94 , NJW 1995, 1955 f. und Beschluss vom 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68 , NJW 1968, 1476 ).
- OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische …
Beide Auffassungen sind indessen dem Einwand ausgesetzt, dass die Durchbrechung der Rechtskraft im Wege der reformatio in peius gerade Sinn und Zweck der unselbständigen Anschlussberufung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2001 - 8 B 84/01 - NVwZ-RR 2002, 233 = Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 10).