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   BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18   

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BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18 (https://dejure.org/2020,18127)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2020 - 3 C 21.18 (https://dejure.org/2020,18127)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 3 C 21.18 (https://dejure.org/2020,18127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um eine Ordnungsverfügung der Apothekerkammer gegen einen Apotheker; Verstoß gegen das Verbot von Sachzugaben für den Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel; Verfassungsmäßigkeit der arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften trotz fehlender ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung bei Gewährung von Sachzugaben im Zusammenhang mit Arzneimittelerwerb

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Keine Kuschelsocken vom Apotheker

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Geschenke bei rezeptpflichtigen Medikamenten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Zwar kann die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Umstände dazu führen, dass die ursprünglich zu bejahende Eignung einer gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - DVBl 2006, 244 ; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 42 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die Nichtanwendbarkeit der Preisbindungsvorschriften auf ausländische Versandapotheken führt zu keiner anderen verfassungsrechtlichen Bewertung (ebenso BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 37 ff. und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Offenbleiben kann, ob eine für die verfassungsrechtliche Beurteilung erhebliche Veränderung der Verhältnisse erst anzunehmen wäre, wenn infolge der Nichtgeltung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken "eine ernsthafte Existenzbedrohung inländischer Präsenzapotheken eintreten würde" (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 43 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Danach hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass nationale Vorschriften zur Festlegung von Arzneimittelpreisen für Apotheken und ebenso Vorschriften zur Einhaltung dieser Preisbindung von der Richtlinie unberührt bleiben (vgl. auch GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 Rn. 35 f.; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 20 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften werden auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der vorgeschriebene Preis angesetzt wird, dem Kunden aber für den Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (stRspr, vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 27 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 , jeweils m.w.N.; Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16 - PharmR 2019, 50 ).

    Das spricht dafür, die Gewährung einer Sachzugabe genauso zu behandeln wie die Gewährung von anderen geldwerten Vorteilen wie Wertmarken, Bonustaler, Einkaufs- oder Wertgutscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 28 und 30).

    Auf die Höhe des Geldwertes des gewährten Vorteils kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 28).

    Auch geringwertige Sachzugaben sind daher wegen Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung unzulässig, wenn sie für den Erwerb eines preisgebundenen Arzneimittels gewährt werden und keine der in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 5 HWG geregelten Ausnahmen vorliegt (BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - a.a.O. Rn. 30).

    Die Richtlinie lässt ein entsprechendes nationales Verbot jedenfalls zur Sicherung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung zu (vgl. Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 17 ff. und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die Frage nach der Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG mit Unionsrecht stellt sich dort daher anders als in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - und - I ZR 60/18 - (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 19 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Zwar kann die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Umstände dazu führen, dass die ursprünglich zu bejahende Eignung einer gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - DVBl 2006, 244 ; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 42 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die Nichtanwendbarkeit der Preisbindungsvorschriften auf ausländische Versandapotheken führt zu keiner anderen verfassungsrechtlichen Bewertung (ebenso BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 37 ff. und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Offenbleiben kann, ob eine für die verfassungsrechtliche Beurteilung erhebliche Veränderung der Verhältnisse erst anzunehmen wäre, wenn infolge der Nichtgeltung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken "eine ernsthafte Existenzbedrohung inländischer Präsenzapotheken eintreten würde" (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 43 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Danach hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass nationale Vorschriften zur Festlegung von Arzneimittelpreisen für Apotheken und ebenso Vorschriften zur Einhaltung dieser Preisbindung von der Richtlinie unberührt bleiben (vgl. auch GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 Rn. 35 f.; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 20 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften werden auch dann verletzt, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der vorgeschriebene Preis angesetzt wird, dem Kunden aber für den Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen (stRspr, vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 27 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 , jeweils m.w.N.; Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16 - PharmR 2019, 50 ).

    Die Richtlinie lässt ein entsprechendes nationales Verbot jedenfalls zur Sicherung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung zu (vgl. Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 17 ff. und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    Die Frage nach der Vereinbarkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG mit Unionsrecht stellt sich dort daher anders als in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - und - I ZR 60/18 - (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 19 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    An der Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften bestünden auch unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [ECLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. - keine Bedenken.

    Die für inländische Apotheken geltende Preisbindung nach § 78 AMG i.d.F. des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646, 687) in Verbindung mit den Vorschriften der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147) i.d.F. der Verordnung vom 9. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1450) verstößt auch unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. - nicht gegen Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG.

    Zur Begründung hat der Gerichtshof ausgeführt, die Preisbindungsregelung wirke sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. - Rn. 19 ff.).

    Er hat des Weiteren entschieden, dass diese Regelung nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 a.a.O. Rn. 28 ff.).

    Auf diesen grenzüberschreitenden Sachverhalt finden die arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften infolge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. - keine Anwendung.

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Zwar kann die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Umstände dazu führen, dass die ursprünglich zu bejahende Eignung einer gesetzlichen Regelung nicht mehr gegeben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - DVBl 2006, 244 ; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 42 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

    (2) Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - (DVBl 2006, 244) zur Verhältnismäßigkeit der Vorschriften über den großen Befähigungsnachweis für das Handwerk (Meisterzwang) im Lichte erleichterter Berufszugangsbedingungen für EU-Ausländer lässt sich nichts Gegenteiliges ableiten.

    Der Befähigungsnachweis in Gestalt der Meisterprüfung ist eine subjektive Berufszulassungsvoraussetzung, für die strengere Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung gelten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 244 f.) als für eine bloße Berufsausübungsregelung.

    Es hatte deshalb bereits Zweifel an der Geeignetheit und Erforderlichkeit des Meisterzwangs (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 1730/02 - a.a.O. S. 245 f.).

  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Danach ist die Eignung der arzneimittelrechtlichen Preisbindungsvorschriften zu bejahen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 u.a. - NJW 2016, 1436 Rn. 16 und 24 m.w.N).

    Der vom Gerichtshof bejahte Verstoß der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit begründet wegen der auf das Unionsrecht beschränkten Bindungswirkung der Entscheidung für sich genommen keinen Verstoß gegen nationales Verfassungsrecht (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 u.a. - NJW 2016, 1436 Rn. 16 und vom 2. Februar 2017 - 2 BvR 787/16 - juris Rn. 30).

    Dass der Gesetzgeber zur Erreichung der mit der Preisbindung verfolgten Ziele ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsausübungsfreiheit der Apotheker weniger einschränkendes Mittel hätte wählen können, ist nicht erkennbar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13 u.a. - NJW 2016, 1436 Rn. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Zu einem die flächendeckende und gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln in Frage stellenden Preiswettbewerb habe er bislang ersichtlich nicht geführt (OVG Münster, Urteil vom 8. September 2017 - 13 A 3027/15 - juris Rn. 92 und 124 ff.).

    Das Gleiche gilt, soweit das Oberverwaltungsgericht die so genannte Sempora-Studie in den Blick nimmt (OVG Münster, Urteil vom 8. September 2017 - 13 A 3027/15 - juris Rn. 128).

    Zu nennen sei der Rückgang von Fachärzten in ländlichen Gebieten, der in der Folge vielfach mit Umsatzeinbußen bei den Apotheken vor Ort einhergehe (OVG Münster, Urteil vom 8. September 2017 - 13 A 3027/15 - juris Rn. 128 ff.).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Hieraus ergibt sich in Verbindung mit dem einheitlichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (§ 78 Abs. 3 AMG) und dem Großhandelszuschlag nach § 2 AMPreisV ein einheitlicher, bei der Abgabe an den Endverbraucher verbindlicher Apothekenabgabepreis (vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 Rn. 21 ff.; BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 7/09 R - juris Rn. 13 f.; BGH, Urteil vom 9. September 2010 - I ZR 98/08 - PharmR 2011, 18 Rn. 14).

    Zudem bezweckt der Gesetzgeber mit der Preisbindung, das finanzielle Gleichgewicht des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern (vgl. Begründung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes, BT-Drs. 11/5373 S. 27; Begründung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, BT-Drs. 17/9341 S. 66 f.; Begründung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, BR-Drs. 373/19 S. 15; GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 Rn. 25).

    Danach hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass nationale Vorschriften zur Festlegung von Arzneimittelpreisen für Apotheken und ebenso Vorschriften zur Einhaltung dieser Preisbindung von der Richtlinie unberührt bleiben (vgl. auch GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 Rn. 35 f.; BGH, Urteile vom 6. Juni 2019 - I ZR 206/17 - PharmR 2019, 523 Rn. 20 und - I ZR 60/18 - PharmR 2019, 532 ).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Auch kann einem Wettbewerber das Recht auf Einhaltung dieser Wettbewerbsbedingungen zuwachsen (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - BVerwGE 132, 64 Rn. 31 und vom 15. Dezember 2011 - 3 C 41.10 - Buchholz 418.20 Allg. Apothekenrecht Nr. 33 Rn. 18 ff.).

    Jenseits dessen kommt eine grundrechtsrelevante Wettbewerbsveränderung in Betracht, wenn das staatliche Handeln geeignet ist, bei Wettbewerbern zu einem spürbaren wirtschaftlichen Schaden zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 C 41.10 - a.a.O. Rn. 21).

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18

    Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    Der Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2020 - I ZR 214/18 - begründet hieran keine Zweifel.

    Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit den Bestimmungen des Titels VIII und insbesondere mit Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG in Einklang steht, "wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG) dahin ausgelegt wird, dass es einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke verboten ist, mit der Auslobung eines Gewinnspiels um Kunden zu werben, wenn die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Einreichung eines Rezepts für ein verschreibungspflichtiges Humanarzneimittel gekoppelt ist, der ausgelobte Gewinn kein Arzneimittel, sondern ein anderer Gegenstand ist (hier: ein Elektrofahrrad im Wert von 2.500 EUR und elektrische Zahnbürsten), und nicht zu befürchten ist, dass einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub geleistet wird" (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - I ZR 214/18 - PharmR 2020, 487).

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18
    bb) Eine gesetzliche Regelung ist bereits dann zur Erreichung der damit verfolgten Zwecke geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung ausreichend ist (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 37 m.w.N.).

    Insbesondere gewährleistet das Grundrecht keinen Anspruch auf eine erfolgreiche Marktteilhabe oder künftige Erwerbsmöglichkeiten (BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - BVerfGE 148, 40 Rn. 27).

  • BVerfG, 09.09.2010 - 1 BvR 2005/10

    Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags gem § 8 Abs 9 KHEntgG - Rüge einer

  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 8.13

    Gemeinde; Hundesteuer; Hundesteuersatzung; Kampfhund; erdrosselnde Wirkung;

  • EuGH, 11.07.2013 - C-57/12

    Femarbel - Richtlinie 2006/123/EG - Sachlicher Anwendungsbereich -

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

  • BVerfG, 02.02.2017 - 2 BvR 787/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08

    Bonuspunkte

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 4.12

    Bundesrecht; Landesrecht; Verweisung; Bezugnahme; Rezeption; Anknüpfung;

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 7/09 R

    Apotheke - Abgabe von verschreibungs- und apothekenpflichtigen

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - kein Herstellerrabatt auf durch

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

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