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   BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20   

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BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20 (https://dejure.org/2020,22657)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2020 - 7 A 1.20 (https://dejure.org/2020,22657)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 7 A 1.20 (https://dejure.org/2020,22657)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEG Anl. 1 Nr. 22 ; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6
    Untersagung der Fortführung von Planungen für ein drittes und viertes Gleis zum Brenner-Nordzulauf über das Gemeindegebiet ohne Nachweis eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses größer eins für das Projekt (hier: Bahnstrecke München-Rosenheim-Kiefersfelden-Grenze D/A)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20
    Dies liegt nicht vor, wenn und soweit der Betroffene im konkreten Fall zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen - auch vorläufigen - Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 m.w.N.).

    Auch mit dem Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses, werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1981 - 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 ).

  • BVerwG, 06.02.2004 - 9 VR 2.04
    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20
    Dies gewährleistet eine rechtzeitige und wirksame verwaltungsgerichtliche Kontrolle (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2004 - 9 VR 2.04 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 09.10.2012 - 7 VR 10.12

    Anhörung; Ausbau; Ausführungsplanung; Ausschreibung; Baudurchführung;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20
    Im Hinblick auf den Zweck der Zuständigkeitsregelung in § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, die Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen und divergierende Entscheidungen zu vermeiden, werden von dieser Vorschrift jedoch alle Rechtsstreitigkeiten erfasst, die einen unmittelbaren Bezug zu konkreten Planfeststellungsverfahren für Vorhaben nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO haben (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 7 VR 10.12 - Buchholz 310 § 50 VwGO Nr. 31 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2019 - 7 A 5.19

    Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt; Erweiterung eines Schienenweges;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20
    Sie haben lediglich vorbereitenden Charakter und gehen einem etwaigen Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens intern voraus; sie entfalten gegenüber Dritten keine rechtlichen Wirkungen und sind nicht mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt verbunden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. September 2019 - 7 A 5.19 - NVwZ-RR 2019, 1029 Rn. 7).
  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 VR 6.19

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen den Ausbau der

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2020 - 7 A 1.20
    Auch etwa bereits ins Werk gesetzte bauvorbereitende Maßnahmen bzw. Baumaßnahmen wären gegebenenfalls im Wege des Rückbaues rückgängig zu machen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - 7 VR 6.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.03.2022 - 7 VR 1.22

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung für

    Die hier in Rede stehenden Arbeiten haben hinsichtlich des Vorhabens des Streckenneu- bzw. -ausbaus lediglich planungsvorbereitenden Charakter und schaffen insoweit keinerlei vollendete Tatsachen, die ein die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes rechtfertigendes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis begründeten (vgl. zum Brenner-Nordzulauf BVerwG, Gerichtsbescheid vom 9. Juli 2020 - 7 A 1.20 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.).
  • VG München, 15.11.2023 - M 31 K 21.5500

    Klagen gegen Erkundungsmaßnahmen der DB Netz AG zur Vorbereitung des sog. Brenner

    Vorbeugender Rechtsschutzes ist nur zulässig, wenn die Klägerin ein entsprechend qualifiziertes, nämlich auf die Inanspruchnahme gerade vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse aufweisen könnte (vgl. BVerwG, GB v. 9.7.2020 - 7 A 1/20 - juris Rn. 10).
  • LSG Sachsen, 13.10.2022 - L 3 AS 1138/16
    Die Entscheidung über eine solche Klage kann durch Gerichtsbescheid ergehen (vgl. z. B. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 6. November 2019 - 4 A 2/19 - juris Rdnr. 8; BVerwG, Gerichtsbescheid vom 9. Juli 2020 - 7 A 1/20 - juris Rdnr. 7; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 29. November 2021 - 5 KS 11/21 - juris Rdnr. 8).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 8 CS 22.2607

    Keine Antragsbefugnis der Gemeinde mangels Drittbetroffenheit

    Soweit die Antragstellerin erneut vorträgt, dass das "geplante Vorhaben (Neu- bzw. Ausbau der Eisenbahnstrecke "Brenner - Nordzulauf") mit einer massiven Gefährdung der Grundwasserversorgung der Bürger der Antragstellerin" einhergehe, und in der Sache einen vorbeugenden Rechtsschutz begehrt, fehlt ihrem Antrag das rechtfertigende qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerwG, GB v. 9.7.2020 - 7 A 1.20 - juris Rn. 10).
  • VG München, 02.12.2022 - M 31 S 22.5826

    Klagen gegen Erkundungsmaßnahmen der DB Netz AG zur Vorbereitung des sog. Brenner

    Vorbeugender Rechtsschutzes ist nur zulässig, wenn die Antragstellerin ein entsprechend qualifiziertes, nämlich auf die Inanspruchnahme gerade vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse aufweisen könnte (vgl. BVerwG, GB v. 9.7.2020 - 7 A 1/20 - juris Rn. 10).
  • VG München, 27.02.2023 - M 31 S 23.758

    Klagen gegen Erkundungsmaßnahmen der DB Netz AG zur Vorbereitung des sog. Brenner

    Vorbeugender Rechtsschutzes ist nur zulässig, wenn die Antragstellerin ein entsprechend qualifiziertes, nämlich auf die Inanspruchnahme gerade vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse aufweisen könnte (vgl. BVerwG, GB v. 9.7.2020 - 7 A 1/20 - juris Rn. 10).
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