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   BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79   

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BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79 (https://dejure.org/1983,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1983 - 1 C 38.79 (https://dejure.org/1983,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1983 - 1 C 38.79 (https://dejure.org/1983,1617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpächter einer Gaststätte - Verwaltungsakt - Rechtsverletzung - Gaststättenerlaubnis - Versagung - Unzuverlässigkeit - Pachtzins - Ordnungsgemäße Gewerbeausübung - Gewinnerzielung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 514
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Einem Feststellungsbegehren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nur zu entsprechen, wenn der Antragsteller durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt worden ist und der betreffende Verwaltungsakt infolgedessen hätte aufgehoben werden müssen, wenn er sich nicht erledigt hätte (BVerwGE 65, 167 [170/171]).

    Die Anfechtungklage des Nichtadressaten ist nur dann begründet, wenn der Verwaltungsakt Grundrechte des Klägers oder eine einfachgesetzliche Norm verletzt hat, die den Kläger als Teil eines normativ hinreichend deutlich abgegrenzten Personenkreises gerade auch vor dem betreffenden Verwaltungsakt schützen will (BVerwGE 65, 167 [171] m.w.N.).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Zwar schützt diese Bestimmung auch die Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347]; 21, 87 [90 f.]; 21, 306 [310]).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 111.81

    Gewässerschutz - Einleitung von Dünnsäure - Drittschutz - Klagebefugnis des

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Die Grundrechte schützen nicht vor solchen faktischen Auswirkungen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns, die nach Maßgabe des jeweiligen Grundrechts wegen ihrer Geringfügigkeit als Ausfluß eines Risikos hinzunehmen sind, das die Zugehörigkeit zu der vom Grundgesetz vorausgesetzten sozialen Gemeinschaft mit sich bringt; Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwGE 36, 248 [251]; 50, 282 [287/288]; 54, 211 [222/223]; 66, 307 [309, 311]).
  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Die Grundrechte schützen nicht vor solchen faktischen Auswirkungen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns, die nach Maßgabe des jeweiligen Grundrechts wegen ihrer Geringfügigkeit als Ausfluß eines Risikos hinzunehmen sind, das die Zugehörigkeit zu der vom Grundgesetz vorausgesetzten sozialen Gemeinschaft mit sich bringt; Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwGE 36, 248 [251]; 50, 282 [287/288]; 54, 211 [222/223]; 66, 307 [309, 311]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Zwar schützt diese Bestimmung auch die Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347]; 21, 87 [90 f.]; 21, 306 [310]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Geschützt wird durch Art. 14 GG das wirtschaftliche Unternehmen mit seinen personellen und gegenständlichen Grundlagen, die Sach- und Rechtsgesamtheit des Betriebs in ihrer Substanz (vgl. BVerfGE 13, 225 [229 f.]; 45, 142 [173]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Die Grundrechte schützen nicht vor solchen faktischen Auswirkungen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns, die nach Maßgabe des jeweiligen Grundrechts wegen ihrer Geringfügigkeit als Ausfluß eines Risikos hinzunehmen sind, das die Zugehörigkeit zu der vom Grundgesetz vorausgesetzten sozialen Gemeinschaft mit sich bringt; Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwGE 36, 248 [251]; 50, 282 [287/288]; 54, 211 [222/223]; 66, 307 [309, 311]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 102.67

    Klage des Inhabers eines Wassertriebwerks gegen Minderung des Wasserzuflusses -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Die Grundrechte schützen nicht vor solchen faktischen Auswirkungen rechtswidrigen hoheitlichen Handelns, die nach Maßgabe des jeweiligen Grundrechts wegen ihrer Geringfügigkeit als Ausfluß eines Risikos hinzunehmen sind, das die Zugehörigkeit zu der vom Grundgesetz vorausgesetzten sozialen Gemeinschaft mit sich bringt; Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. im Ergebnis ebenso: BVerwGE 36, 248 [251]; 50, 282 [287/288]; 54, 211 [222/223]; 66, 307 [309, 311]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Zwar schützt diese Bestimmung auch die Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347]; 21, 87 [90 f.]; 21, 306 [310]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1983 - 1 C 38.79
    Zwar schützt diese Bestimmung auch die Vertragsfreiheit (BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347]; 21, 87 [90 f.]; 21, 306 [310]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • VG München, 09.10.2014 - M 17 K 10.1438

    Rundfunkrecht

    Die Pflicht zur Berücksichtigung der Belange der Klägerin ergibt sich hier insbesondere aus der nicht nur in Kauf genommenen, sondern beabsichtigten Drittwirkung der getroffenen Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.1983 - 1 C 38/79 - NVwZ 1984, 514).

    Der für die Klägerin entstandene Nachteil besteht genau in dem Erfolg, den die Beklagte mit dem Verlangen angestrebt hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.1983 - 1 C 38/79 - NVwZ 1984, 514).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1987 - 15 A 563/84

    Klage eines Anliegers gegen Straßenumbenennung

    BVerwG, Urt. v. 23.3.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 171; Urt. v. 9.8.1983 - 1 C 38.79 -, BayVBl 1984, 248.
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv

    Es handelt sich damit gerade nicht um einen Nachteil oder eine Belastung, der bzw. die außerhalb des Erfolges liegt, den die Behörde mit dem Verwaltungsakt gemäß seinem Inhalt angestrebt hat (vgl. BVerwG, U.v. 9.8.1983 - 1 C 38/79, NVwZ 1984, 514/515 zur möglichen Verletzung von Grundrechten bei bloßen faktischen Auswirkungen hoheitlichen Handelns).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.1991 - 4 L 56/91

    Änderung von Hausnummern; Änderung von Straßennamen; Allgemeinverfügung; Anhörung

    Die Anfechtungsklage eines Nichtadressaten ist unter dem Gesichtspunkt von § 42 Abs. 2 VwGO zulässig, wenn es zumindest möglich ist, daß der Verwaltungsakt Grundrechte des Klägers oder eine einfachgesetzliche Norm verletzt hat, die den Kläger als Teil eines normativ hinreichend abgegrenzten Personenkreises gerade auch vor dem betreffenden Verwaltungsakt schützen will (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 (171); Urteil vom 09. August 1983 - 1 C 38.79 - NVwZ 1984, 514 (515), jeweils zur Begründetheit; VG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15. Januar 1987, aaO, 2695; Kopp, VwGO , 8. Auflage, § 42 Rnrn.
  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein

    Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn.20; BVerwG, B. v. 10.05.1993, 3 B 113/92 - juris Rdn. 9).

    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.1986 - 7 A 48/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1994 - 23 A 1518/92

    Anlieger einer Straße; Einzug einer Straße; Subjektives Recht; Teileinziehung;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 9. August 1983 - 1 C 38.79 -, Buchholz 451.41 Nr. 9 zu § 4 Gaststättengesetz, und vom 23. März 1982 -1 C 157.79 Buchholz 451.25 Nr. 20 Ladenschlußgesetz; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Auflage 1994, § 113 Rn 7.
  • VG Düsseldorf, 29.11.2011 - 27 K 3883/11

    Sperrungsanordnung gegen einzelne Internet-Zugangsanbieter zum unerlaubten

    vgl. zur Frage der Begründetheit der Anfechtungsklage eines Nichtadressaten: BVerwG, Urteil vom 9. August 1983 - 1 C 38.79 -, NVwZ 1984, 514 (515); BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, NJW 1982, 2513 (2515).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.1999 - A 3 S 45/97

    Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - 5 B 1922/20

    Sicherstellung von Bargeld durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes im

    vgl. zur Sicherstellung von Bargeld: OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 LB 225/18 -, juris, Rn. 36; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2015 - 10 CS 15.1435 -, juris, Rn. 14 ff.; vgl. weiterhin: BVerwG, Urteile vom 9. August 1983 - 1 C 38.79 -, juris, Rn. 16, und vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 -, juris, Rn. 23.
  • VG Minden, 27.11.2002 - 3 K 1770/02

    Klage gegen Straßenumbenennung in der Stadt Werther erfolglos

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