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   BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93   

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BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93 (https://dejure.org/1993,11970)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1993 - 4 B 119.93 (https://dejure.org/1993,11970)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1993 - 4 B 119.93 (https://dejure.org/1993,11970)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen Bedeutung - Voraussetzungen einer Divergenzrüge - Zur Frage, ob ein Gericht den Beteiligten in einem Rechtsgespräch einen Hinweis auf seine Rechtsauffassung zu geben hat

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art.

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    In bezug auf die behauptete Abweichung von BVerwGE 34, 225 enthält diese Entscheidung des beschließenden Senats nach Auffassung der Beschwerde den (abstrakten) Rechtssatz, eine schutzwürdige Rechtsposition sei jedenfalls dann zu verneinen, wenn der Begünstigte ohne Rücksicht auf Verschulden dem geltend gemachten Anspruch entgegengesetzte Tatsachen verschwiegen habe, die anzugeben nur er in der Lage gewesen sei, und sich die Behörde auf das Nichtvorhandensein von solchen (der Genehmigung) entgegenstehenden Tatsachen habe verlassen dürfen.

    Der angegebene Rechtssatz mag zwar sachlich "stimmig" sein, er ist so jedoch expressis verbis nicht in der Entscheidung BVerwGE 34, 225 enthalten.

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Sollte, was zweifelhaft ist, auch eine Abweichung des Berufungsurteils von BVerwGE 74, 357 und 78, 139 gerügt worden sein (vgl. S. 8 der Beschwerdeschrift), so würde es auch insoweit an der Formulierung eines diesen Entscheidungen widersprechenden abstrakten Rechtssatzes im Berufungsurteil fehlen.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Rechtsmittel erfolgreich sein, wenn dies auch materiellrechtlich seiner subjektiven Rechtsstellung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 265).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, z.B. Beschluß vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Bei der ferner behaupteten Abweichung von BVerwGE 75, 214 fehlt es sowohl an der ausreichenden Bezeichnung divergierender abstrakter Rechtssätze als auch an der Anwendung derselben Rechtsvorschrift in beiden Urteilen.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Sollte, was zweifelhaft ist, auch eine Abweichung des Berufungsurteils von BVerwGE 74, 357 und 78, 139 gerügt worden sein (vgl. S. 8 der Beschwerdeschrift), so würde es auch insoweit an der Formulierung eines diesen Entscheidungen widersprechenden abstrakten Rechtssatzes im Berufungsurteil fehlen.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Daß in einer Gemengelage unterschiedlicher baulicher Nutzungen vor dem Hintergrund des Gebots gegenseitiger Rücksichtnahme keine der vorhandenen Nutzungsarten die strikte Einhaltung des allein auf eine Nutzungsart bezogenen Immissionsrichtwertes zu beanspruchen hat, ist seit längerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. etwa Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; Beschluß vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186 = DVBl 1985, 397).
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Daß in einer Gemengelage unterschiedlicher baulicher Nutzungen vor dem Hintergrund des Gebots gegenseitiger Rücksichtnahme keine der vorhandenen Nutzungsarten die strikte Einhaltung des allein auf eine Nutzungsart bezogenen Immissionsrichtwertes zu beanspruchen hat, ist seit längerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. etwa Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG 4 C 71.73 - BVerwGE 50, 49 ; Beschluß vom 29. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 149.84 - NVwZ 1985, 186 = DVBl 1985, 397).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte, bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1993 - 4 B 119.93
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann, wenn eine bestimmte, bisher ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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