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   BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93   

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BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93 (https://dejure.org/1994,2367)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1994 - 7 C 44.93 (https://dejure.org/1994,2367)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1994 - 7 C 44.93 (https://dejure.org/1994,2367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Atomverfahren - Teilgenehmigung - Genehmigungsbehörde - Umbaueines Brennelementewerks - UnzureichendeÖffentlichkeitsbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 258
  • NVwZ 1995, 999
  • DVBl 1994, 1252
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    a) Soweit sie das vorläufige positive Gesamturteil betreffen, verkennen sie dessen Funktion im Rahmen eines gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwGE 72, 300 (306 ff.); 88, 286 (290); 92, 185 (191 ff.)): Das vorläufige positive Gesamturteil soll die notwendige Verklammerung der einzelnen Teilgenehmigungen in ihrem Bezug auf die zur Genehmigung gestellte atomare Anlage sichern.

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang auf Ausführungen des erkennenden Senats in BVerwGE 72, 300 (311/312) verweist, beruht diese Bezugnahme auf einem Mißverständnis.

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    a) Soweit sie das vorläufige positive Gesamturteil betreffen, verkennen sie dessen Funktion im Rahmen eines gestuften Genehmigungsverfahrens (vgl. BVerwGE 72, 300 (306 ff.); 88, 286 (290); 92, 185 (191 ff.)): Das vorläufige positive Gesamturteil soll die notwendige Verklammerung der einzelnen Teilgenehmigungen in ihrem Bezug auf die zur Genehmigung gestellte atomare Anlage sichern.

    Abgesehen davon fehlt es an der erforderlichen Darlegung, wie sich der behauptete Verfahrensfehler auf die materiellrechtliche Position der Kläger ausgewirkt haben könnte (vgl. dazu BVerwGE 88, 286 (288) m. w. N.) und welche Einwendungen sie bei erneuter Auslegung der geänderten Unterlagen vorgetragen hätten.

  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    Außerdem liefe eine aus der Rechtsmittelbefugnis resultierende Rolle des Oberbundesanwalts als Streithelfer der Verwaltung oder eines anderen Beteiligten seiner eher beratenden, der Objektivität verpflichteten und nicht vom Interesse einer Partei geleiteten Funktion als "unbeteiligter Mittler" (Kopp, VwGO, 9. Aufl. 1992, § 35 Rn. 1; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 4. November 1968 - BVerwGE 31, 5 (7); Neis, DVBl 1968, 229 (231), 861 (864)) zuwider.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    Zwar reicht es grundsätzlich aus, im Einwendungsverfahren das gefährdete Rechtsgut zu benennen, um einem Ausschluß des Vorbringens im anschließenden Klageverfahren zu begegnen (vgl. BVerwGE 60, 297 (311)); sieht der Betroffene ein solches Rechtsgut aber gerade deswegen als gefährdet an, weil er meint, wegen unzureichender Verfahrensteilhabe die Auswirkungen der beantragten Genehmigung nicht beurteilen zu können, muß er diesen Verfahrensverstoß bereits dort rügen, wo ihm allein abgeholfen werden kann, nämlich im Verwaltungsverfahren.
  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    Wenn sie dabei für die einzelnen Errichtungsschritte die Zustimmung der Aufsichtsbehörde gefordert hat, so liegt darin eine besondere Vorkehrung für die Beachtung dieser Nebenbestimmung durch die Beigeladene, keineswegs aber, wie der Verwaltungsgerichtshof annimmt, eine Freigaberegelung von der Art, wie sie der erkennende Senat in BVerwGE 80, 207 (212 ff.) für rechtswidrig erachtet hat.
  • BVerwG, 24.10.1966 - Gr. Sen. 3.65
    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Oberbundesanwalt zur Einlegung einer Revision nicht berechtigt ist (Beschluß des Großen Senats vom 24. Oktober 1966 - BVerwGE 25, 170 (174 f.)).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 172.62

    Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 44.93
    Aus dieser besonderen Rechtsstellung sowie der Aufgabe des Oberbundesanwalts, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (vgl. BVerwGE 18, 205 (207)), ergibt sich jedoch, daß er keine Anschlußrevision einlegen kann.
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Das hatte zur Folge, daß es der 1. TG (alt) an einer hinreichenden Grundlage für das zum notwendigen Inhalt einer atomrechtlichen Teilgenehmigung gehörende vorläufige positive Gesamturteil über die Anlage und ihren Betrieb (§ 1 Abs. 2 Satz 2 AtAnlV; vgl. auch BVerwGE 72, 300, 306 ff; 92, 185, 191; 96, 258, 264 f) an dem vorgesehenen Standort fehlte.

    Gegenstand der auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen vorausschauenden Prüfung ist mithin die Frage, ob das Vorhaben im Blick auf Standort, Auslegungsmerkmale und konstruktive Gestaltung in einer den Anforderungen des § 7 Abs. 2 AtG genügenden Weise sicher betrieben werden kann (BVerwGE 96, 258, 264 f).

    Maßgebliche Bedeutung für den "Wert" des vorläufigen positiven Gesamturteils der betreffenden Teilgenehmigung als Grundlage für die vorausschauende Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der noch ausstehenden Teile des Gesamtvorhabens kann neben dem eigentlichen Entscheidungsteil des Bescheids der Beschreibung des Umfangs und des Ergebnisses der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen in den Gründen der Teilgenehmigung - mithin insbesondere auch der konkreten Beschaffenheit der im Genehmigungsverfahren für die Teilgenehmigung vorgelegten Antragsunterlagen selbst - zukommen (wegen der Bedeutung des Umfangs der vorgelegten Antragsunterlagen vgl. BVerwG DVBl. 1994, 1252, 1254; Krohn aaO. S. 578).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Seine Aufgabe besteht - nicht anders, als dies früher beim Oberbundesanwalt der Fall war - darin, als qualifizierte Einrichtung der Rechtspflege das Bundesverwaltungsgericht bei der Rechtsfindung zu unterstützen und im öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Rechts mitzuwirken (Urteile vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 172.62 - BVerwGE 18, 205 und vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war geklärt, dass der Oberbundesanwalt weder zur Einlegung der Revision (Beschluss des Großen Senats vom 24. Oktober 1966 - BVerwG Gr. Sen. 3.65 - BVerwGE 25, 170 ) noch der Anschlussrevision (Urteil vom 9. August 1994 a.a.O.) berechtigt war.

    Zur Begründung wurde unter anderem darauf abgestellt, dass eine aus der Rechtsmittelbefugnis resultierende Rolle als Streithelfer der Verwaltung oder eines anderen Beteiligten seiner eher beratenden, der Objektivität verpflichteten und nicht vom Interesse einer Partei geleiteten Funktion als "unbeteiligter Mittler" widerspräche (Urteil vom 9. August 1994 a.a.O. ).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96

    Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr

    Diese Sperrwirkung ergab sich gemäß Art. 72 Abs. 1 GG a.F. daraus, daß der Bundesgesetzgeber mit dem im vorliegenden Fall noch maßgeblichen Abfallgesetz und der Verpackungsverordnung die Aufgabe der Vermeidung von Verpackungsabfällen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. BVerfGE 67, 299 (324 ff.) [BVerfG 09.10.1984 - 2 BvL 10/82] m.w.N.) abschließend geregelt hat (so im Ergebnis z.B. auch BayVGH, Urteil vom 22. Januar 1992 - 20 N 91.2850 u.a. - (NVwZ 1992, 1004); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26. Oktober 1993 - 14 S 2085/93 - (NVwZ 1994, 919); OVG Schleswig-Holstein, Urteile vom 12. August 1993 - 3 L 308/93 - (GewArch 1994, 493), vom 24. August 1993 - 4 L 170/92 - (NVwZ-RR 1994, 553 [OVG Schleswig-Holstein 24.08.1993 - 4 L 170/92]) und vom 16. Februar 1996 - 3 K 2/95 - (NVwZ 1996, 1034 [OVG Schleswig-Holstein 16.02.1996 - 3 K 2/95]); a.A. OLG Braunschweig, Beschluß vom 10. März 1995 - Ss (B) 190/94 -(NVwZ 1995, 1035); offengelassen in BVerwGE 90, 359 (361) [BVerwG 07.09.1992 - 7 NB 2/92]; 96, 272 (292) [BVerwG 09.08.1994 - 7 C 44/93]).
  • VGH Bayern, 20.12.2018 - 22 A 17.40004

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für ein Kernkraftwerk

    Der bei einer Stilllegung wie im vorliegenden Fall zu beurteilende Sachverhalt ähnelt demjenigen, der dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 1994 - 7 C 44.93 - NVwZ 1995, 999 ("Brennelementewerk Hanau"), zugrunde lag.

    Es folgert hieraus, dass ein solches Schutzniveau nicht schon vor der Durchführung der genehmigten Maßnahmen bestehen und also nicht den Errichtungs- und Umbauvorgang steuern könne (BVerwG, U.v. 9.8.1994 - 7 C 44.93 - a.a.O. Rn. 25 bis 27).

    Im Fall des Brennelementewerks Hanau hat das Bundesverwaltungsgericht der Rechtsansicht der Vorinstanz widersprochen, wonach die Genehmigungsbehörde zu Unrecht "die Prüfung der Wechselwirkungen zwischen den Errichtungs- und Umrüstungsmaßnahmen und dem fortlaufenden Betrieb der vorhandenen Anlage in die baubegleitende Aufsicht verschoben" habe (BVerwG, U.v. 9.8.1994 - 7 C 44.93 - a.a.O. Rn. 25).

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2013 - 7 KS 209/11

    Einwendungspräklusion Einwendung einer unterlassenen

    Zwar reicht es grundsätzlich aus, im Einwendungsverfahren das gefährdete Rechtsgut zu benennen, um einem Ausschluss des Vorbringens im anschließenden Klageverfahren zu begegnen (BVerwG, Urt. v. 9.8. 1994 - BVerwG 7 C 44.93 -, BVerwGE 96, 258 [263]).

    Bei Verfahrensrügen, mit denen geltend gemacht wird, im Verwaltungsverfahren sei der Betroffene wegen unzureichender Verfahrensteilhabe - etwa einer unzureichender Darstellung in den ihm zugänglich gemachten Unterlagen - gehindert gewesen, die Auswirkungen der beantragten Planfeststellung zu beurteilen, muss er jedoch gerade diesen Verfahrensverstoß bereits dort rügen, wo allein ihm noch abgeholfen werden könnte, nämlich im Verwaltungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 9.8. 1994 - BVerwG 7 C 44.93 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 4.19

    Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 rechtmäßig

    Er weist aber unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. August 1994 - 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ) zutreffend darauf hin, dass es sich bei den Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen um solche handelt, die mit der Errichtungsphase vergleichbar und daher in besonderer Weise funktional der staatlichen Aufsicht zuzuordnen sind.

    Ein solches Vorgehen vermeidet, dass das Genehmigungsverfahren mit ihm unangemessenen, weil auf den Horizont der Aufsicht gerichteten Fragestellungen befrachtet wird (BVerwG, Urteil vom 9. August 1994 - 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1996 - 21 D 2/89

    Anfechtung; Genehmigung; Aufbewahrung von abgebrannten Brennelementen ;

    Wechselwirkungen, die die Genehmigungsfrage aufwerfen, weil die Regelungsdichte der Genehmigung nicht ausreicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 9. August 1994 - 7 C 44.93 -, BVerwGE 96, 259, 267, werden nicht hervorgerufen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2007 - 8 B 2477/06

    Neuer Hochofen im Hüttenwerk Duisburg-Hamborn darf vorläufig weitergebaut werden

    Etwas anderes lässt sich auch nicht der von der Beigeladenen zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. August 1994 - 7 C 44.93 -, BVerwGE 96, 258, entnehmen, weil darin - anders als im vorliegenden Streitfall - der Vorgang der Errichtung, also die Gefährlichkeit der Art und Weise, auf die eine bestimmte bauliche Anlage hergestellt werden sollte, nicht aber der Risikozusammenhang zwischen planmäßiger Beschaffenheit der Anlage und den bei ihrem Betrieb verursachten Immissionen zu beurteilen war.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 9 B 24.12

    Verkehrswegeplanung; materielle Präklusion; Beurkundung der öffentlichen

    Danach sind Planbetroffene nicht darauf festgelegt, ihre Einwendungen gegen das jeweilige Vorhaben individuell zu erheben, sondern sie können sie auch in Sammeleinwendungen vorbringen (vgl. Urteile vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 S. 110 und vom 9. August 1994 - BVerwG 7 C 44.93 - BVerwGE 96, 258 ).
  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

    Bei Verfahrensrügen, mit denen geltend gemacht wird, im Verwaltungsverfahren sei der Betroffene wegen unzureichender Verfahrensteilhabe - etwa einer unzureichender Darstellung in den ihm zugänglich gemachten Unterlagen - gehindert gewesen, die Auswirkungen der beantragten Planfeststellung zu beurteilen, muss er gerade diesen Verfahrensverstoß bereits dort rügen, wo allein ihm noch abgeholfen werden könnte, nämlich im Verwaltungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 9.8. 1994 - BVerwG 7 C 44.93 -, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

  • BVerwG, 09.08.1994 - 7 C 45.93

    Verletzung der Rechte eines nach Abschluss eines atomrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.1999 - 10 S 2948/98

    Präklusion im atomrechtlichen Verfahren; gemeindliche Einwendungen gegen

  • VG Köln, 29.11.2011 - 14 K 8139/09

    Klagemöglichkeiten eines von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss

  • BVerwG, 04.06.1998 - 9 B 429.98

    Grundsätzliche Bedeutung von Fragen betreffend die Auslegung der

  • VG Sigmaringen, 20.09.2012 - 2 K 1352/10

    Erteilung eines Vorbescheides zur Übertragung eines weinrechtlichen

  • VG Sigmaringen, 20.09.2012 - 2 K 1353/10

    Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten

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