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   BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13   

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BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13 (https://dejure.org/2013,21318)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2013 - 9 B 31.13 (https://dejure.org/2013,21318)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2013 - 9 B 31.13 (https://dejure.org/2013,21318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Nr 4 BauGB
    Grunderwerb als Herstellungsmerkmal; Erschließungsbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit des "Grunderwerbs" als Herstellungsmerkmal i.S.d. § 132 Nr. 4 BauGB bei vollständigem Abschluss des Erwerbs des Eigentums

  • rewis.io

    Grunderwerb als Herstellungsmerkmal; Erschließungsbeitragssatzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit des "Grunderwerbs" als Herstellungsmerkmal i.S.d. § 132 Nr. 4 BauGB bei vollständigem Abschluss des Erwerbs des Eigentums

  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit des "Grunderwerbs" als Herstellungsmerkmal i.S.d. § 132 Nr. 4 BauGB bei vollständigem Abschluss des Erwerbs des Eigentums

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
    Damit ist die vom Verwaltungsgerichtshof vorgenommene Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften des Baugesetzbuchs der Überprüfung in einem Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen (vgl. den Beschluss des Senats vom 9. August 2002 - BVerwG 9 B 35.02 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 17 S. 3).

    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtssache auch nicht im Hinblick auf die schon im Beschluss des Senats vom 9. August 2002 (a.a.O. am Ende) angedeutete Frage, ob Art. 5a Abs. 1 BayKAG die Anforderungen erfüllt, die an ein die §§ 127 bis 135 BauGB "ersetzendes" Landesgesetz (Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG von Verfassungs wegen zu stellen sind (dagegen mit beachtlichen Argumenten Rottenwallner, DÖV 2013, 515 ff.; vgl. auch SächsVerfGH, Urteil vom 19. April 2011 - Vf. 74-II-10 - NVwZ 2011, 936).

  • BVerwG, 19.11.1982 - 8 C 39.81

    Erhebung von Erschließungsteilbeträgen im Wege der Kostenspaltung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
    Unwirksam ist dagegen eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung, wenn sie an den Maßgaben oder Bedingungen anknüpft, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen können (Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 39.81 u.a. - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 38 S. 11; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
    Unwirksam ist dagegen eine den Grunderwerb betreffende Merkmalsregelung, wenn sie an den Maßgaben oder Bedingungen anknüpft, die die betroffenen Bürger nicht anhand objektiver Kriterien sicher feststellen können (Urteil vom 14. August 1987 - BVerwG 8 C 60.86 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 42 S. 1 ; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 39.81 u.a. - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 38 S. 11; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 53).
  • VerfGH Sachsen, 19.04.2011 - 74-II-10

    Sächsisches Versammlungsgesetz ist aus formellen Gründen verfassungswidrig und

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
    Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Rechtssache auch nicht im Hinblick auf die schon im Beschluss des Senats vom 9. August 2002 (a.a.O. am Ende) angedeutete Frage, ob Art. 5a Abs. 1 BayKAG die Anforderungen erfüllt, die an ein die §§ 127 bis 135 BauGB "ersetzendes" Landesgesetz (Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG von Verfassungs wegen zu stellen sind (dagegen mit beachtlichen Argumenten Rottenwallner, DÖV 2013, 515 ff.; vgl. auch SächsVerfGH, Urteil vom 19. April 2011 - Vf. 74-II-10 - NVwZ 2011, 936).
  • VGH Bayern, 26.04.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2013 - 9 B 31.13
    Denn nach der vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen und für den Senat gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO grundsätzlich maßgebenden Auslegung des - mit Art. 5a Abs. 1 BayKAG i.d.F. vom 25. Juli 2002 (GVBl S. 322) wortgleichen - Art. 5a BayKAG i.d.F. vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) hat der bayerische Landesgesetzgeber durch diese Vorschrift die §§ 127 bis 135 BauGB in bayerisches Landesrecht überführt (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26. April 2002 - 6 B 99.44 - BayVBl 2003, 21).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2017 - 6 A 11831/16

    Zeitliche Grenze der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen

    Gleiches gilt für den notwendigen Grunderwerb (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 9. August 2013 - 9 B 31.13 -, juris), der im Jahr 1986 abgeschlossen werden konnte.
  • BVerwG, 29.11.2021 - 9 B 7.21

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern

    An diese Auslegung des Landesrechts ist das Bundesverwaltungsgericht nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 560 ZPO gebunden (BVerwG, Beschluss vom 9. August 2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 2).

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9. August 2013 - 9 B 31.13 - (juris Rn. 3) Zweifel daran geäußert haben sollte, ob Art. 5a BayKAG in der Fassung der Gesetze vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) und vom 25. Juli 2002 (GVBl S. 322) die Anforderungen erfüllte, die an ein die §§ 127 bis 135 BauGB ersetzendes Landesgesetz von Verfassungs wegen zu stellen sind (vgl. dazu Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand April 2021, Rn. 8; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2021, vor §§ 127 ff. Rn. 3), bestehen solche Zweifel für den hier einschlägigen Art. 5a BayKAG 2016 nicht, so dass die §§ 127 bis 135 BauGB spätestens mit dessen Inkrafttreten durch Landesrecht ersetzt worden sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 9 S 53.13

    Erschließungsvertrag; nichtig; Erschließungsbeitrag; Grundstückserwerber;

    Anstelle des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung kann der Satzungsgeber bei Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage zu bestimmen (§ 132 Nr. 4 BauGB), auch vorsehen, dass die Erschließungsanlage erst mit dem Abschluss des Erwerbs der Flächen der Erschließungsanlage durch die Gemeinde endgültig hergestellt ist (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1972 - IV C 30.71 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 9. August 2013 - 9 B 31.13 -, juris Rn. 3).

    Dies könnte indessen durch den Zweck der Verknüpfung - nämlich eine vorteilsgerechte Finanzierung zu gewährleisten - gerechtfertigt sein; dem Gebot der Vorhersehbarkeit und Belastungsklarheit könnte insoweit dadurch genügt sein, dass - erstens - gemäß § 127 Abs. 1 i.V.m. § 132 BauGB eine gesetzliche Erschließungsbeitragserhebungspflicht besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.88 -, juris, Rn. 19, und vom 28. November 2007 - 9 C 10.07 -, juris Rn. 21 und 26, jeweils m.w.N.), die Grundstückseigentümer also, solange sie noch keinen Erschließungsbeitrag gezahlt haben, schon deshalb mit einer Erschließungsbeitragserhebung rechnen müssen, dass - zweitens - der Grunderwerb die Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht nur hinauszögern kann, wenn dies satzungsrechtlich bestimmt ist, und dass - drittens - der Abschluss des Grunderwerbs selbst ein Umstand ist, der sich dem Grundbuch entnehmen lässt (vgl. hierzu bereits BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1972, a.a.O., und zuletzt Beschluss vom 9. August 2013, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Dadurch hat der bayerische Gesetzgeber die in Bezug genommenen Vorschriften des Baugesetzbuchs allerdings in bayerisches Landesrecht überführt (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.2002 - 6 B 99.44 - BayVBl 2003, 21; BVerwG, B.v. 9.8.2013 - 9 B 31.13 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 31.07.2019 - AN 3 K 19.00010

    Entstehung der Pflicht zur Entrichtung des Straßenausbaubeitrags

    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 9. August 2013 - Az. 9 B 31.13 Folgendes ausgeführt:.
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