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   BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68   

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BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68 (https://dejure.org/1969,1943)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1969 - VIII C 32.68 (https://dejure.org/1969,1943)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1969 - VIII C 32.68 (https://dejure.org/1969,1943)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst - Ausschluss der Berufung

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  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
    Nachdem das Oberverwaltungsgericht seine Berufung durch Urteil als unzulässig verworfen und die Revision nicht zugelassen hatte, legte er auch gegen dieses Urteil Revision ein mit dem Vorbringen, es liege ein absoluter Verfahrensmangel im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO (vgl. § 133 Nr. 5 VwGO) vor; der Berufungsausschluß nach § 75 ErsDiG sei verfassungswidrig; das Berufungsgericht habe sich zu Unrecht der Prüfung entzogen, ob der angefochtene Bescheid verfassungswidrig sei (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 23, 191).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
    Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
    Der Kläger legte Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht ein; außerdem legte er Revision bei dem Bundesverwaltungsgericht ein, über die noch nicht entschieden worden ist (Aktenzeichen BVerwG VIII C 105.67).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 43.69

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
    Die nicht zugelassene Revision ist als Verfahrensrevision nach § 133 VwGO anzusehen und aus den schon genannten Gründen wegen Unanwendbarkeit dieser Vorschrift - also wegen instanzieller Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - unstatthaft (vgl. den Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 43.69/C 49.69 -).
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