Rechtsprechung
BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,1943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst - Ausschluss der Berufung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1968 - I A 307.67
- BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66
Dienstflucht
Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
Nachdem das Oberverwaltungsgericht seine Berufung durch Urteil als unzulässig verworfen und die Revision nicht zugelassen hatte, legte er auch gegen dieses Urteil Revision ein mit dem Vorbringen, es liege ein absoluter Verfahrensmangel im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO (vgl. § 133 Nr. 5 VwGO) vor; der Berufungsausschluß nach § 75 ErsDiG sei verfassungswidrig; das Berufungsgericht habe sich zu Unrecht der Prüfung entzogen, ob der angefochtene Bescheid verfassungswidrig sei (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 23, 191). - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 105.67
Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
Der Kläger legte Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht ein; außerdem legte er Revision bei dem Bundesverwaltungsgericht ein, über die noch nicht entschieden worden ist (Aktenzeichen BVerwG VIII C 105.67). - BVerwG, 13.06.1969 - VIII B 43.69
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 32.68
Die nicht zugelassene Revision ist als Verfahrensrevision nach § 133 VwGO anzusehen und aus den schon genannten Gründen wegen Unanwendbarkeit dieser Vorschrift - also wegen instanzieller Unzuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts - unstatthaft (vgl. den Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VIII B 43.69/C 49.69 -).