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   BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81   

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BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81 (https://dejure.org/1983,4189)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1983 - 9 B 1812.81 (https://dejure.org/1983,4189)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1983 - 9 B 1812.81 (https://dejure.org/1983,4189)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer asylrechtlichen Bedeutung im Fall der drohenden Strafverfolgung im Heimatland - Unzureichende Anhörung eines Asylbewerbers im Anerkennungsverfahren - Umfang des Ermessens für Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes - Anforderungen an die Darlegung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Im übrigen ist durch den erkennenden Senat entschieden, daß bei bereits einmal Verfolgten die Gefahr des Eintritts politischer Verfolgungsmaßnahmen einerseits nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen zu werden braucht, andererseits aber mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein muß, daß der Asylsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (BVerwG, Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 -, und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 27 und 37).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    In gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sich auch hinter strafrechtlichen Maßnahmen politische Verfolgung verbergen kann, wenn diese darauf abzielen, den Verfolgten allein oder jedenfalls auch wegen seiner politischen Überzeugung zu treffen (Urteil des Senats vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 5.83

    Ermessensfehlerfreie Androhung einer Abschiebung - Angemessenheit der

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 -).
  • BVerwG, 14.05.1982 - 9 B 179.82

    Asylverfahrensrechtliche Ausgestaltung des Anhörungsrechts eines Asylsuchenden

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Im übrigen würde sich die von der Klägerin für klärungsbedürftig erachtete Frage im erstrebten Revisionsverfahren nicht stellen können, da in Asylstreitigkeiten die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Beschwerde betreffen die tatrichterliche Beweiswürdigung, die erkennbar weder auf der Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen beruht und deshalb in der Revisionsinstanz nicht mit Erfolg angegriffen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Im übrigen ist durch den erkennenden Senat entschieden, daß bei bereits einmal Verfolgten die Gefahr des Eintritts politischer Verfolgungsmaßnahmen einerseits nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen zu werden braucht, andererseits aber mehr als nur überwiegend wahrscheinlich sein muß, daß der Asylsuchende im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen sicher ist (BVerwG, Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 -, und vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nrn. 27 und 37).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 -).
  • BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82

    Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Im übrigen würde sich die von der Klägerin für klärungsbedürftig erachtete Frage im erstrebten Revisionsverfahren nicht stellen können, da in Asylstreitigkeiten die Tatsachengerichte ohne Rücksicht auf etwaige Mängel des Verwaltungsverfahrens selbst über den Klageantrag auf Anerkennung als Asylberechtigter zu entscheiden und zu diesem Zweck nach § 113 Abs. 4 VwGO die Sache spruchreif zu machen, also den Sachverhalt in dem zur Sachentscheidung erforderlichen Umfang aufzuklären haben (vgl. u.a. die Beschlüsse vom 14. Mai 1982 - BVerwG 9 B 179.82 - Buchholz 402.24 § 31 AuslG Nr. 1 und vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251).
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81
    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich allein nach den Motiven des Verfolgerstaates (BVerwGE 55, 82).
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