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   BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97, 9 B 412.97   

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BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97, 9 B 412.97 (https://dejure.org/1997,14044)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1997 - 9 PKH 69.97, 9 B 412.97 (https://dejure.org/1997,14044)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1997 - 9 PKH 69.97, 9 B 412.97 (https://dejure.org/1997,14044)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Die von ihr angesprochenen Rechtsfragen, etwa die der rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung (S. A 3 ff. der Beschwerdebegründung) und einer inländischen Fluchtalternative (S. A 6 der Beschwerdebegründung), sind vielmehr nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung schon geklärt sind (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 und 171.95 - BVerwGE 101, 123 und 134).

    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. A 3 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage (S. A 5 der Beschwerdebegründung), ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).

  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Es gilt schließlich auch für die Frage (S. A 6 der Beschwerdebegründung), ob exilpolitisch tätige nicht assimilierte Kurden, die ihre Aktivitäten auch im Falle einer Abschiebung in die Türkei fortzusetzen beabsichtigten, auf die sogenannte inländische Fluchtalternative verwiesen werden dürften (Senatsurteile vom 30. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 72.90 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).

    Sie hat schließlich nicht dargetan, ob und wo die Kläger vorgetragen haben, Empfänger des kurdischen Satellitenfernsehsenders MED-TV gewesen zu sein; daß sie diesen Sender künftig bei einer Rückkehr in die Türkei zu empfangen beabsichtigen, ist im übrigen schon rechtlich nicht erheblich (Senatsurteile vom 30. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 72.90 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Es gilt schließlich auch für die Frage (S. A 6 der Beschwerdebegründung), ob exilpolitisch tätige nicht assimilierte Kurden, die ihre Aktivitäten auch im Falle einer Abschiebung in die Türkei fortzusetzen beabsichtigten, auf die sogenannte inländische Fluchtalternative verwiesen werden dürften (Senatsurteile vom 30. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 72.90 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).

    Sie hat schließlich nicht dargetan, ob und wo die Kläger vorgetragen haben, Empfänger des kurdischen Satellitenfernsehsenders MED-TV gewesen zu sein; daß sie diesen Sender künftig bei einer Rückkehr in die Türkei zu empfangen beabsichtigen, ist im übrigen schon rechtlich nicht erheblich (Senatsurteile vom 30. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 72.90 - und vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143 [BVerwG 15.03.1988 - 9 C 278/86]).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 9 B 305.96

    Erfolgen einer Erweiterung des Streitgegenstands bei Gericht anhängiger

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Soweit der Beschwerde entnommen werden könnte, daß sie das Fehlen einer Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG im Berufungsurteil als Verfahrensmangel rügen will (S. A 2 der Beschwerdebegründung), greift sie ebenfalls nicht durch, da durch das Asylverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juli 1993 (BGBl I S. 1361) keine Erweiterung des Streitgegenstandes bei Gericht anhängiger Asylverfahren auf die Prüfung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG erfolgt ist (siehe etwa Beschluß vom 19. August 1996 - BVerwG 9 B 305.96 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Diese Frage wird auch nicht dadurch zu einer Grundsatzfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, daß sie in tatsächlicher Hinsicht für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle Bedeutung haben mag (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Das gilt insbesondere hinsichtlich der Frage (S. A 3 der Beschwerdebegründung) der Verfolgungsdichte bei einerseits mittelbarer und andererseits unmittelbarer staatlicher Verfolgung (Senatsurteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]) wie auch bezüglich der Frage (S. A 5 der Beschwerdebegründung), ob bei der Prüfung der Fluchtalternative auf die Gesamtzahl der außerhalb des Südostens der Türkei lebenden, großenteils "assimilierten" Kurden abzustellen ist oder auf die Gruppe der aus dem Südosten zugewanderten (BVerwGE 101, 123 [BVerwG 30.04.1996 - 9 C 170/95]).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO verpflichten das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]; 54, 43 <45 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]/46>; BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - Buchholz 237.8 § 53 LBG Rh.-Pf. Nr. 2).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Die Beschwerde verkennt insoweit, daß Art. 103 Abs. 1 GG als Prozeßgrundrecht lediglich sicherstellen will, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, aber keinen Schutz gegen Entscheidungen gewährt, die den Sachvortrag eines Beteilgten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilsweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 50, 32 [BVerfG 08.11.1978 - 1 BvR 158/78]).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 9 PKH 69.97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, auf die sich das Berufungsgericht insoweit beruft, braucht das Tatsachengericht - auch substantiierten - Beweisanträgen zum Verfolgungsgeschehen nicht nachzugehen, wenn die Schilderung, die der Asylkläger von seinem persönlichen Verfolgungsschicksal gibt, in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht auflösbarer Weise widersprüchlich ist (Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
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