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   BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85   

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BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85 (https://dejure.org/1985,1265)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1985 - 2 WD 25.85 (https://dejure.org/1985,1265)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1985 - 2 WD 25.85 (https://dejure.org/1985,1265)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch ausländerfeindliche Äußerungen und die Beschimpfung deutscher Politiker - Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch einen Soldaten im Sanitätsdienst - Dienstrechtliche und ...

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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Wie der Senat unter anderem bereits in BVerwGE 73, 81 dargelegt hat, stellt der illegale Erwerb von Rauschgift nicht nur wegen seiner Sozialschädlichkeit ein strafbares Vergehen dar, sondern ist auch dienst- und disziplinarrechtlich bedeutsam, weil er Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zuläßt und die Möglichkeiten seiner dienstlichen Verwendung berührt.

    Es konnte daher nicht als selbständiger Pflichtverstoß gewertet werden, daß der Soldat mit dem Haschischrauchen nach der Rechtsprechung des Senats gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen hat, weil er dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt hat (BVerwGE 73, 81, 82) [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79].

    Da ein solches Fehlverhalten meist die Neugierde von Kameraden weckt und zur Nachahmung anregt, beeinträchtigte es außerdem ganz allgemein die Erfüllung militärischer Belange im Rahmen des durch Art. 87 a GG erteilten Verteidigungsauftrags und forderte daher schon für sich allein gesehen eine nachdrückliche disziplinare Reaktion heraus (BVerwGE 73, 81, 86) [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79].

  • BVerwG, 24.01.1984 - 2 WD 40.83

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Sodaten wegen wiederholter Abgabe von

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Er wurde als Sanitätsunteroffizier und Truppführer eingesetzt und leitete im Sanitätsbereich des Bataillons die Bettenstation, bis er in dem disziplinargerichtlichen Verfahren N 8 VL 13/83 - 2 WD 40/83 - rechtskräftig seit dem 24. Januar 1984 - zur Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten verurteilt wurde.

    durch Urteil der 8. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 14. Juni 1983 zur Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten, weil er nach seiner Beförderung zum Unteroffizier durch zahlreiche ausländerfeindliche Äußerungen im Dienst vorsätzlich gegen die politische Treuepflicht (§ 8 SG), gegen die Pflicht, als Unteroffizier bei seinen Äußerungen Zurückhaltung zu wahren (§ 10 Abs. 6 SG), und gegen die Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) verstoßen, durch öffentliches Beschimpfen deutscher Politiker in einer Gastwirtschaft außer Dienst am 8. Dezember 1982 wiederum vorsätzlich die politische Treuepflicht (§ 8 SG), die Pflicht, als Unteroffizier bei seinen Äußerungen Zurückhaltung zu wahren (§ 10 Abs. 6 SG), und die Pflicht zur Achtungs- und Vertrauenswahrung im außerdienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) verletzt sowie am 5. April 1982 außer Dienst und außerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen in erheblich angetrunkenem Zustand durch einen Schuß aus einer Schreckschuß-Gaspistole, der aus nächster Nähe einen Kameraden traf, fahrlässig den Pflichten zur Kameradschaft (§ 12 Satz 2 SG) und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten im außerdienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG) zuwidergehandelt hatte; die Berufung des Soldaten gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 24. Januar 1984 - 2 WD 40/83 - (NZWehrr 1984, 167 = RiA 1985, 70) zurückgewiesen,.

  • BVerwG, 26.04.1978 - 2 WD 26.78

    Soldat - Bewußtsein der Pflichtwidrigkeit - Berufung - Strafgerichtliches Urteil

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Damit richtete sich seine Berufung insoweit gegen die Schuldfeststellungen der Kammer, die der Senat nur bei einer vollen Berufung nachzuprüfen vermag (BVerwG NZWehrr 1978, 223).

    Eine bewußt die Rechtsordnung verletzende Handhabe der Dienstgeschäfte, wie sie das Strafgericht festgestellt hat, wird regelmäßig auch im Bewußtsein der Pflichtwidrigkeit begangen (BVerwG NZWehrr 1978, 223).

  • BVerwG, 27.03.1973 - II WD 45.72

    Vertrauen zwischen Untergebenen und Vorgesetzten - Zusammenhalt der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Für eine Überbürdung der dem Soldaten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen auf den Bund fehlte es bei einer solchen, in vollem Umfang erfolglosen Berufung an einer gesetzlichen Grundlage (BVerwGE 46, 101).
  • BVerwG, 22.07.1980 - 1 D 65.79

    Bindungswirkung von Strafurteilen - Räuberischer Diebstahl - Disziplinare Wertung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Das hat in gleicher Weise der Beamten-Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Rechtsprechung zu der dem § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO inhaltsgleichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO zum Ausdruck gebracht (BVerwGE 73, 31, 32 f.) [BVerwG 22.07.1980 - 1 D 65/79]:.
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats konnte in einem solchen Fall nur die härteste Disziplinarmaßnahme, die Entfernung aus dem Dienstverhältnis, in Betracht kommen (BVerwGE 76, 73).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84

    Einstandsritual - Fernmeldetaufe - Militärischer Vorgesetzter - Schweres

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    An dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84 - m.w.N.) hält der Senat auch in Würdigung der Kritik von Dillmann (NZWehrr 1985, 89) fest.
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Hätte seine Rüge der "Voreingenommenheit des Richters" die Mißachtung seines Rechts auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren erfassen sollen (vgl. BVerfG NJW 1984, 2403), so fehlte jeder Anhalt für einen Verstoß gegen diesen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85
    Die Bindung erfaßt alle Tatsachen, die Grundlage des Schuldspruchs für das Strafgericht waren, mithin diejenigen, in denen das Strafgericht die Merkmale des von ihm angewandten Straftatbestandes gefunden hat, das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorganges und die Tatsachen, aus denen dafür Beweis abgeleitet worden ist (vgl. BGH NJW 1985, 1089).
  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Da die Wehrdienstgerichte keine "Nachprüfungsinstanz" für rechtskräftige Strafurteile sind, wäre ein solcher Lösungsbeschluss ohnehin nur dann in Betracht gekommen, wenn das Strafurteil in sich oder in Verbindung mit dem Protokoll der Hauptverhandlung geeignet wäre, erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zu begründen (Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 2 WD 21.86 -).
  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Dazu gehören nicht nur die den äußeren Geschehensablauf des angeschuldigten Dienstvergehens kennzeichnenden Tatsachen, sondern auch Schuldausschließungsgründe sowie gegebenenfalls Umstände, die für die Maßnahmebemessung von Bedeutung sind (Urteil vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und Beschluss vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1).
  • BVerwG, 12.02.1988 - 2 WD 55.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabsetzung in einen niedrigeren

    Wie im Strafrecht nicht verlangt wird, daß der Dieb den rechtlichen Tatbestand eines Diebstahls gemäß § 242 StGB kennt, wenn er nur weiß, mit seiner Tat gegen die Eigentumsordnung zu verstoßen, so ist es auch im Disziplinarrecht nicht erforderlich, bei der pflichtwidrigen Handlung genau zu wissen, gegen welche Pflicht verstoßen wird; denn es genügt das Wissen, "irgendwie" nicht korrekt zu handeln (BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).

    Verletzt ein Berufssoldat oder ein Soldat auf Zeit diese für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, dann verstößt er in gröbster Weise gegen seine Pflicht zu treuem Dienen und erschüttert sein dienstliches Ansehen tiefgreifend (BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1984 - 2 WD 25/85 - m.w.N.; BVerwG NZWehrr 1987, 168).

  • BVerwG, 01.12.1987 - 2 WD 66.87

    Wehrrecht - Disziplinarmaßnahme - Strafbefehl - Bußgeldverfahren -

    Dies hat in gleicher Weise der Beamten-Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Rechtsprechung zu der dem § 77 Abs. 1 Satz 2 WDO inhaltsgleichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 WD 48.85

    Erkrankung - Eigenmächtige Abwesenheit - Dienstleistungspflicht -

    An dieser in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85) hält der Senat fest.
  • BVerwG, 14.07.1986 - 2 WDB 10.86

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand eines illegalen Erwerbs von Rauschgift stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 73, 81 und Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85) nicht nur wegen seiner Sozialschädlichkeit ein strafbares Vergehen dar, sondern ist auch dienst- und disziplinarrechtlich bedeutsam, weil er Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Soldaten zuläßt und die Möglichkeiten seiner dienstlichen Verwendung berührt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats begeht ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der sich eines wiederholten rechtswidrigen Erwerbs von Rauschgift schuldig macht, ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das eine nachdrückliche disziplinare Reaktion unumgänglich macht, soweit nicht besondere Milderungsgründe in der Tat oder Person des Soldaten gegeben sind; denn es beschwört erhebliche Gefahren für die Gesundheit und die volle Einsatzbereitschaft der Truppe herauf, regt insbesondere zur Nachahmung an und beeinträchtigt somit die Erfüllung militärischer Belange im Rahmen des durch Art. 87 a GG erteilten Verteidigungsauftrags (BVerwG Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.).

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 -, vom 16. Juli 1986 - BVerwG 2 WD 1.86 -, vom 1. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 1.87 - und Beschluß vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 66.87 - <BVerwGE 83, 373 [375]>) hat der Gesetzgeber in 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 16.07.1986 - 2 WD 1.86

    Bindung an Strafurteile - Körperliche Mißhandlung eines Untergebenen -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85 - m.w.N.) hat der Gesetzgeber in § 77 Abs. 1 Satz 1 WDO die Bindung der Wehrdienstgerichte an die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im sachgleichen Strafverfahren als Prozeßregel bestimmt, um vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, daß zu einem historischen Geschehensablauf nicht unterschiedliche tatsächliche Feststellungen in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig getroffen werden.
  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

  • BVerwG, 14.09.1988 - 2 WD 17.88

    Soldatendisziplinarrecht - Ahndungswürdigkeit eines Dienstvergehens -

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 32.12

    Verletzungen der Amtsermittlungspflicht durch die Truppendienstkammer bzgl.

  • BVerwG, 30.10.2007 - 2 WD 22.06

    Zurückverweisung; nochmalige Verhandlung und Entscheidung; Sachaufklärung;

  • BVerwG, 17.01.1991 - 2 WD 16.90

    Wehrrecht - Disziplinarrecht - Fahrlässige Prüfungspflichtverletzung - Tödliches

  • BVerwG, 03.07.2001 - 2 WD 24.01

    Einlegung eines Rechtsmittels in vollem Umfang bei Rüge eines schweren Mangels

  • BVerwG, 17.01.1995 - 2 WD 30.94

    Mißhandlung eines Kleinkinds - Soldat - Dienstvergehen - Degradierung -

  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 1.87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer disziplinarrechtlichen Herabsetzung eines

  • BVerwG, 17.10.1986 - 2 WD 21.86

    Soldat in Vorgesetztenstellung - Sexueller Mißbrauch eines Kindes -

  • BVerwG, 20.03.2002 - 2 WD 41.01

    Rechtsmittelverfahren gegen einen ehemaligen Soldaten wegen einer außerdienstlich

  • BVerwG, 17.08.1994 - 2 WD 11.94

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzlichen treuwidrigen Zugriff auf

  • BVerwG, 28.04.1993 - 2 WD 68.91

    Voraussetzungen für die Durchführung eines wehrdisziplinarischen Verfahrens -

  • BVerwG, 11.06.1987 - 2 WD 17.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur

  • BVerwG, 28.10.1987 - 2 WD 18.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Ganztägiger Entzug aus dem Dienst eines

  • BVerwG, 25.09.1987 - 2 WD 24.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Herabstufung in eine niedrigere

  • BVerwG, 01.07.1987 - 2 WD 11.87

    Strafverfahren gegen Soldaten wegen Fahnenflucht - Disziplinargerichtliches

  • BVerwG, 15.05.1990 - 2 WD 37.89

    Dienstvergehen eines Soldaten - Strafverfahren gegen einen Soldaten -

  • BVerwG, 05.10.1988 - 2 WD 10.88

    Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten wegen fahrlässiger Körperverletzung -

  • BVerwG, 25.01.1994 - 2 WD 28.93

    Disziplinarmaßnahmen auf Grund einer Verurteilung wegen Gefährdung des

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