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   BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95   

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BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95 (https://dejure.org/1995,1483)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1995 - 7 AV 8.95 (https://dejure.org/1995,1483)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1995 - 7 AV 8.95 (https://dejure.org/1995,1483)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts - Anspruch auf Erlass eines Restitutionsbescheids - Rückübertragung eines entzogenen Gesellschaftsanteils - Miterben als notwendige Streitgenossen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbengemeinschaft; Miterbenklage auf Erlaß eines Restitutionsbescheides; Streitgenossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2039; VwGO § 64; ZPO § 62 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.01.1989 - V R 98/83

    1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Da § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt, wirkt das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben (RGZ 93, 127 [129]; BFHE 156, 8 [10]).
  • RG, 07.06.1918 - VII 45/18

    Bemessung des Streitwerts und Beschwerdewerts bei der Klage eines Miterben aus

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Da § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt, wirkt das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben (RGZ 93, 127 [129]; BFHE 156, 8 [10]).
  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 15.93

    Erstreckung des Rückgabeanspruchs von einzelnen Bestandteilen eines stillgelegten

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Diese Vorschrift gilt auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche, die im Wege der Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO zu verfolgen sind, darunter den Anspruch auf Erlaß eines Restitutionsbescheids nach dem Vermögensgesetz (vgl. Urteil des Senats vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 15.93 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 6).
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 186/55

    Zurücknahme eines Testaments

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Daraus folgt, daß solche Miterben keine notwendigen Streitgenossen im Sinne der §§ 64 VwGO, 62 Abs. 1 ZPO sind (vgl. BGHZ 23, 207 [212 f.]; BFH aaO.; ebenso für Klagen mehrerer Miteigentümer nach § 1011 BGB BGHZ 92, 351 [353 f.]).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Daraus folgt, daß solche Miterben keine notwendigen Streitgenossen im Sinne der §§ 64 VwGO, 62 Abs. 1 ZPO sind (vgl. BGHZ 23, 207 [212 f.]; BFH aaO.; ebenso für Klagen mehrerer Miteigentümer nach § 1011 BGB BGHZ 92, 351 [353 f.]).
  • BVerwG, 01.12.1993 - 2 AV 7.93

    Antrag auf Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1995 - 7 AV 8.95
    Da die vom Verwaltungsgericht vorausgesetzte notwendige Streitgenossenschaft zwischen dem Kläger des vorliegenden Verfahrens und dem Kläger des Verfahrens 6 K 1732/94 (VG Chemnitz) offensichtlich nicht vorliegt, besteht auch keine Notwendigkeit, ein für beide Klagen gemeinsam zuständiges Verwaltungsgericht zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - Buchholz 310 § 53 Nr. 23).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 8 B 104.02

    Beurteilungsgrundlage für Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz

    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis u.a. auf die höchstrichterliche Rechtsprechung der Zivilgerichte entschieden, dass § 2039 BGB dem Miterben ein von dem gleichen Recht der übrigen Miterben unabhängiges Sonderrecht gewährt und deshalb das im Rechtsstreit eines Miterben ergangene Urteil weder für noch gegen die übrigen Miterben wirkt (Beschluss vom 9. Oktober 1995 BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 1 S. 1 unter Hinweis auf RGZ 93, 127 und BFHE 156, 8 ).

    Daraus folgt, dass solche Miterben keine notwendigen Streitgenossen im Sinne des § 64 VwGO, § 62 Abs. 1 ZPO sind (Beschluss vom 9. Oktober 1995, a.a.O. unter Hinweis auf BGHZ 23, 207 und BFHE 156, 8 ).

    Dementsprechend ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Klagen von (nur) einzelnen Miterben auf Erlass eines Rückübertragungsbescheides zu Gunsten der Erbengemeinschaft zulässig sind (Beschluss vom 9. Oktober 1995, a.a.O.) und der Antrag nur eines Miterben für die Einhaltung der Anmeldefrist zu Gunsten der gesamten Erbengemeinschaft genügt (vgl. Beschluss vom 30. November 2000 BVerwG 8 B 206.00 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 22; Urteil vom 28. März 1996 BVerwG 7 C 28.95 Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 2 S. 2 ).

  • BSG, 30.03.2004 - B 7 SF 36/03 S

    Unterschiedliche Klagen einzelner Miterben einer Erbengemeinschaft, Bestimmung

    Der Senat gibt die bisherige entgegenstehende Rechtsprechung des BSG in dieser Hinsicht auf; er schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an (BVerwG 9. Oktober 1995 - 7 AV 8/95, Buchholz 112 § 2a VermG Nr. 1 = BayVBl 1996, 252):.

    So lag der vom BVerwG am 9. Oktober 1995 (aaO) entschiedene Fall.

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2009 - 8 B 93.08

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzung für den Wegfall des

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zudem entschieden, dass einzelne Miterben, die auf Erlass eines Restitutionsbescheids zugunsten der Erbengemeinschaft klagen, keine notwendigen Streitgenossen sind (Beschluss vom 9. Oktober 1995 BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 1; auch BGH, NJW 1989, 2133 ).

    Das Gesetz nimmt bei mehreren zeitlich aufeinanderfolgenden Klagen einzelner Miterben nach § 2039 BGB trotz der Identität des geltend gemachten Anspruchs mithin einander widersprechende Gerichtsentscheidungen in Kauf (Beschluss vom 9. Oktober 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.2009 - 8 C 8.08

    Restitutionsantrag; Antragstellung; Frist; fristgemäßer Antrag; verfristeter

    Deshalb sind solche Miterben auch keine notwendigen Streitgenossen gemäß § 64 VwGO, § 62 Abs. 1 ZPO (vgl. Beschluss vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 7 C 10.02

    Rückübertragung an eine Erbengemeinschaft; Anteilsschädigung; mehrere

    Dass die Klägerin zu 1 als einzelnes Mitglied einer ungeteilten Erbengemeinschaft nach § 2039 BGB die Rückgabe des früheren Gesamthandseigentums an die Gemeinschaft verlangen kann, sofern die Schädigungsmaßnahme sich gegen diese richtete, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3, unter Berufung auf den Beschluss vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 1).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 34.98

    Anteilige Erlösauskehr; Bruchteilsrestitution; Rückgabeausschluß nach § 5 Abs. 1

    Berechtigte als Rechtsnachfolger im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG sind vielmehr alle Mitglieder der Erbengemeinschaft nach dem Geschädigten, also die Erben in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit, von denen jeder, also auch der verbleibende Kläger, berechtigt ist, die Leistung an alle zu verlangen (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 8 C 8.07

    Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend

    Gemäß § 2039 BGB ist jeder Miterbe berechtigt, den Restitutionsanspruch mit dem Ziel geltend zu machen, dass die geschuldete Leistung an die gesamte Erbengemeinschaft erbracht wird (Beschluss vom 9. Oktober 1995 BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 428 § 2a VermG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    aa) Zwar hat der Senat bereits entschieden, daß zum Nachlaß gehörende Restitutionsansprüche nach § 2039 BGB von jedem Miterben geltend gemacht werden können (Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter

    Bei dieser Fallgestaltung kann der Restitutionsanspruch gemäß § 2039 BGB von jedem einzelnen Mitglied der geschädigten Erbengemeinschaft - hier von den Klägern als Rechtsnachfolger des Miterben A. K., die ihrerseits eine Erbengemeinschaft bilden - mit dem Ziel geltend gemacht werden, daß die geschuldete Leistung an die gesamte Erbengemeinschaft erbracht wird (Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 - Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98

    Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 19.96

    Mietwohngrundstück - Eigentumsverzicht - Unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen

  • VG Gera, 08.10.2015 - 6 K 359/14

    Wirksamkeit der Ausstellung und Voraussetzung der Erteilung einer russischen

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

  • VG Weimar, 19.02.2003 - 1 K 1640/01

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen,

  • VG Dessau, 14.08.2001 - 3 A 158/99
  • BVerwG, 05.03.1997 - 7 B 72.97

    Rechtsfehlerhafte Versäumung einer Beiladung - Bewertung einer

  • BVerwG, 28.10.1996 - 7 B 319.96

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision gestützt auf einen

  • VG Berlin, 31.03.2011 - 29 K 22.09

    Auslegung eines Entschädigungsantrages; Unternehmensrestitution

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13

    M. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Flurbereinigung Markgröningen

  • VG Greifswald, 21.08.2008 - 6 A 113/05

    Rücknahme eines Rückübertragungsantrags - Anfechtung der Antragsrücknahme

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