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   BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96   

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https://dejure.org/1996,519
BVerwG, 09.10.1996 - 4 B 180.96 (https://dejure.org/1996,519)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 4 B 180.96 (https://dejure.org/1996,519)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 4 B 180.96 (https://dejure.org/1996,519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Kein individueller Anspruch auf Fortführung oder Heilung eines Planungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Bauleitplanung - Abbruch eines Planungsverfahrens - Kein Anspruch auf Fortsetzung eines begonnenen Planungsverfahrens - Kein Anspruch auf Fehlerbehebung - Kein Plangewährleistungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 3 § 2 Abs. 2, 3 § 215 Abs. 3 S. 1
    Bauplanungsrecht - Kein Individualsnspruch auf Fortsetzung eines begonnenen Planungsverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Fortsetzung eines begonnenen Bauleitplanungsverfahrens! (IBR 1997, 117)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 213
  • DÖV 1997, 251
  • BauR 1997, 263
  • ZfBR 1997, 97
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Ebenso wenig gibt ihm das Gesetz ein Mittel an die Hand, das es ihm ermöglicht, darauf hinzuwirken, dass die Gemeinde eine von ihr mit dem Ziel der Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitete Planung zu Ende führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 180.96 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 39).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Der Gesetzgeber bringt damit zum Ausdruck, dass sich das planerische Ermessen der Gemeinde aus städtebaulichen Gründen objektivrechtlich zu einer strikten Planungspflicht verdichten kann; das gilt grundsätzlich für die erstmalige Planung im Innen- oder Außenbereich ebenso wie für die inhaltliche Änderung oder Aufhebung eines bestehenden Bauleitplans (in diesem Sinne bereits BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 1995 - BVerwG 4 B 48.95 - und vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 180.96 - Buchholz 406.11 § 2 BauGB Nr. 38 und 39).
  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 15 N 15.967

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Änderungs-Bebauungsplan

    Ebenso wie kein Anspruch auf die Aufstellung sowie die Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen besteht (§ 1 Abs. 3 Satz 2, Abs. 8 BauGB), kennt die Rechtsordnung keinen "Plangewährleistungsanspruch" in dem Sinne, dass ein bisheriger Bebauungsplan mit seinem konkreten Inhalt auf Dauer aufrecht zu erhalten ist und umgesetzt werden muss; das Vertrauen des Einzelnen in den Fortbestand der Planung wird grundsätzlich nur nach Maßgabe der §§ 39 ff. BauGB über das Planungsschadensrecht geschützt (BVerwG, B.v. 9.10.1996 - 4 B 180.96 - BayVBl. 1997, 154 = juris Rn. 6; BGH, U.v. 21.12.1989 - III ZR 118/88 - BGHZ 109, 380 = juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 5.2.2015 - 2 CS 14.2456 - juris Rn. 22; OVG NRW, U.v. 18.9.2009 - 7 D 85/08.NE - juris Rn. 95; OVG Berlin, U.v. 20.2.1998 - 2 A 8.94 - NVwZ-RR 1999, 108 = juris Rn. 29).
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