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   BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98   

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https://dejure.org/1998,1309
BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1998 - 4 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1309)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 4 B 98.98 (https://dejure.org/1998,1309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 56 Abs. 2; ; VwGO § 84 Abs. 1 Satz 3; ; VwGO § 116 Abs. 3; ; VwZG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; VwZG § 9 Abs. 1 und 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung; Ausfertigungsvermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1882 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 183
  • DVBl 1999, 473
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
    Geheilt werden können Zustellungsfehler jeder Art (BGH NJW 1978, 426, zur inhaltlich übereinstimmenden Vorschrift des § 187 ZPO).
  • BGH, 24.03.1987 - KVR 10/85

    Anforderungen an förmliche Zustellung einer Untersagungsverfügung des

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
    Zutreffend macht die Beschwerde allerdings geltend, daß ein Gerichtsbescheid nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes zuzustellen ist (§ 84 Abs. 1 Satz 3, § 116 Abs. 3, § 56 Abs. 2 VwGO) und daß, wenn - wie hier - die Zustellung gemäß § 2 Abs. 1 VwZG durch Übergabe in einer Ausfertigung beabsichtigt ist, eine Abschrift zugestellt werden muß, die einen vom Urkundsbeamten unterzeichneten und mit einem Dienstsiegel versehenen Ausfertigungsvermerk enthält (vgl. BGHZ 100, 234 ).
  • GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75

    Fehlerhafte Zustellung durch die Post

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
    Aus § 9 Absatz 2 VwZG ergibt sich nur, daß die in ihm bezeichneten Fristen bei Zustellungsmängeln nicht in Lauf gesetzt werden; die Möglichkeit der Heilung einer mängelbehafteten Zustellung wird jedoch nicht ausgeschlossen (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 9. November 1976 - GmS-OGB 2/75 - BVerwGE 51, 378 ).
  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 327/52

    Urteilszustellung nach § 310 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98
    Vielmehr kann auch eine mit einem solchen Formfehler behaftete Entscheidung wirksam und damit Grundlage einer Sachentscheidung des Berufungsgerichts sein, nämlich wenn die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt, die Zustellung vom Urkundsbeamten veranlaßt ist und kein Anhalt dafür besteht, daß entgegen dem Willen des Gerichts den Parteien mißbräuchlich ein bloßer Entwurf der Entscheidung mitgeteilt worden ist (vgl. BGHZ 15, 142; von Feldmann, in Münchener Kommentar zur ZPO, 1992, § 187 Rn. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 BVerwG 8 B 44.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99

    Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung

    Diese Kenntnis vermittelt auch eine Fotokopie, wenn sie das Original vollständig wiedergibt (BFH-Urteile vom 19. Mai 1976 I R 154/75, BFHE 119, 219, 222, BStBl II 1976, 785, und in BFH/NV 1992, 81, 85; BVerwG-Urteile vom 15. Januar 1988 8 C 8.86, NJW 1988, 1612, und vom 9. Oktober 1998 4 B 98.98, Neue Zeitschrift für das Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1999, 183).

    Auch das BVerwG (BVerwGE 104, 301; NVwZ 1999, 183) hat eine Heilung der Zustellung durch tatsächlichen Zugang angenommen, wenn die Fotokopie dem Empfangsbevollmächtigten zur Kenntnis übersandt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - 11 A 1613/16

    Erfordernis der Darlegung der Rüge der Divergenz i.R.e. Antrags auf Zulassung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 5 B 68.91 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302, vom 20. Dezember 1995 - 6 B 36.95 -, NVwZ-RR 1996, 712 (713), vom 9. Oktober 1998 - 4 B 98.98 -, NVwZ 1999, 183, und vom 16. November 1998 - 6 B 110.98 -, NVwZ-RR 1999, 429 (430).
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