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   BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67   

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https://dejure.org/1967,8295
BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67 (https://dejure.org/1967,8295)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1967 - II C 45.67 (https://dejure.org/1967,8295)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1967 - II C 45.67 (https://dejure.org/1967,8295)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Abkürzung des Vorbereitungsdienstes - Bindung der Besoldungsbehörde an die bei der Abkürzung des Vorbereitungsdienstes zugrunde gelegte Vordienstzeit - Berechnung des Dienstalters eines Beamten - Festsetzung des Besoldungsdienstalters bei Abkürzung des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67
    Wäre eine solche Pflichtverletzung zu bejahen, so könnte der Kläger unter gewissen weiteren Voraussetzungen, zu denen insbesondere das Verschulden des Dienstherrn gehört (BVerwGE 13, 17 [22]), beanspruchen, im Wege der Gewährung von Schadensersatz so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Zeit des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes unter Anrechnung der Zeit der Schirrmeistertätigkeit abgekürzt worden wäre.
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67
    Eine solche Ausweitung der in § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG enthaltenen Regelung ist jedenfalls durch deren Wortlaut nicht mehr gedeckt und kann schon aus diesem Grunde auch nicht im Rahmen der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht gestattet sein; denn aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn können grundsätzlich keine Ansprüche hergeleitet werden, die über die in den beamtenrechtlichen Gesetzen speziell und abschließend festgelegte Rechtsstellung des Betroffenen hinausgehen, wie das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt klargestellt hat (vgl. Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - [BVerwGE 24, 92/96] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1967 - II C 45.67
    Dies würde nämlich bedeuten, daß über den in § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG verwendeten klaren Begriff "verbrachten Mindestzeit der ... vorgeschriebenen Ausbildung" (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 27.67 - [DÖD 1967 S. 176]) wieder Begriffe - wie z.B. der Begriff "der Ausbildung förderlich" - in das Besoldungsrecht eingeschleust werden, an deren Eliminierung aus dem das Besoldungsdienstalter betreffenden Recht dem Gesetzgeber - wegen der dadurch entstandenen Mißhelligkeiten und Rechtsstreitigkeiten - erkennbar gelegen war.
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