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BVerwG, 09.11.1972 - II B 49.71 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Berücksichtigung einer praktischen Tätigkeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.08.1971 - 174 III 70
- BVerwG, 09.11.1972 - II B 49.71
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme …
Das Gesetz begrenzt die der Behörde eingeräumte Ermächtigung, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen Studienzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit zu berücksichtigen, auf die als Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung jeweils vorgeschriebene Mindestzeit (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 2, K § 116 a Rz 14; vgl. auch Richtlinien zu § 116 a, Nr. 2 Abs. 2 in der Fassung vom 17. November 1966, GMBl. S. 578, wonach Zeiten eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule und die Prüfungszeit im Umfang der Mindestzeit berücksichtigt werden können, von der nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters auszugehen ist; siehe hierzu ferner Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 B 49.71 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 6]). - BVerwG, 07.08.1974 - VI B 50.74
Nicht klärungsbedürftige Rechtsfragen zur Anrechnung so genannter Vordienstzeiten …
Die in der Beschwerdeschrift anscheinend vertretene Rechtsauffassung, daß Vordienstzeiten stets anzurechnen seien, verkennt nicht nur den Charakter von Soll-Vorschriften (vgl. hierzu u.a. Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG II B 49.71 - [Buchholz 232 § 116 a BBG Nr. 6]), sondern sie widerspricht eindeutig auch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung über die Probezeit.