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   BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83   

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BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83 (https://dejure.org/1984,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83 (https://dejure.org/1984,1925)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 1 WB 32.82, 1 WB 145.83 (https://dejure.org/1984,1925)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der Auslosung - Vorschlagsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Besetzung der Wehrdienstgerichte; Ehrenamtliche Richter; Organisation der Auslosung; Vorschlagsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarrecht - Ehrenamtliche Richter - Wehrdienstgericht - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarrecht; Ehrenamtliche Richter; Wehrdienstgericht; Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarrecht; Ehrenamtliche Richter; Wehrdienstgericht; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WDO §§ 68, 69, 73

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 76, 286
  • NJW 1985, 2347 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Einen schwerwiegenden Fehler stellt das Übersehen von Mehrfachbenennungen jedenfalls nicht dar (vgl. dazu BGHSt 29, 283, 287).

    Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2; Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Das hat vorliegend auch bei Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 - (DRiZ 1983, 288) zu gelten.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Das hat vorliegend auch bei Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 964/82 - (DRiZ 1983, 288) zu gelten.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Die für die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts heranzuziehenden ehrenamtlichen Richter werden nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung berufen, und zwar unabhängig davon, ob die Verfahren im übrigen nach den Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung oder der Wehrbeschwerdeordnung durchzuführen sind (vgl. BVerwGE 63, 289 f.).
  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Die ins einzelne gehende Ausgestaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahrens ist dabei in rechtsstaatlich unbedenklichem Umfang (vgl. dazu BVerfGE 25, 336, 346) im Bereich der Benennung der Bundeswehr und im Bereich der Auslosung den Wehrdienstgerichten überlassen.
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2; Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).
  • BVerfG, 28.04.1971 - 2 BvL 14/70

    Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans eines Gerichts bei unrichtiger

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82
    Es ist ausreichend, wenn hier die vom Bundesverfassungsgericht für die verfassungsrechtliche Nachprüfung angeblicher Verstöße der Gerichte gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 31, 47, 53 f.; 58, 1, 45).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 26. April 1984 - BVerwG 1 WB 32.82 - (NZWehrr 1984, 209) und vom 9. November 1984 - BVerwG 1 WB 32.82, 145.83 - (BVerwGE 76, 286) diese gesetzlichen Bestimmungen für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Wehrdienstgerichten für mit Verfassungsrecht vereinbar erklärt; dies stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein (Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - <BVerfGE 21, 391 [398]> und vom 17. Januar 1985 - 2 BvR 1389/84 -).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

    Daß die in der Wehrdisziplinarordnung getroffenen Regelungen für die Berufung der ehrenamtlichen Richter bei den Wehrdienstgerichten (§§ 68, 73 Abs. 4 WDO) mit Verfassungsrecht vereinbar sind, hat bereits der 1. Wehrdienstsenat eingehend dargelegt (Beschluß vom 9. November 1984 - BVerwG 1 WB 32.82, 145.83 - <BVerwGE 76, 286 = NZWehrr 1985, 117>).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92

    Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren

    Für die Beratung des Senats über den Antrag am 2. März 1993 sind gemäß § 73 Abs. 3 i.V.m. §§ 69 Abs. 2 und 3, § 73 Abs. 4 i.V.m. § 68 Abs. 5 WDO als ehrenamtliche Richter Konteradmiral Meyer-Hoper und Flottillenadmiral Schuur herangezogen (vgl. BVerwGE 76, 286 [f.]).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82

    Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesse an der sofortigen

    Das diesbezügliche Hauptsache verfahren ist vor dem Senat unter dem Aktenzeichen 1 WB 32/82 anhängig.
  • BVerwG, 02.05.1989 - 2 WDB 2.89

    Wehrdienstgericht - Ehrenamtlicher Richter - Auslosung

    In jedem der bei ihnen anhängigen disziplinargerichtlichen Verfahren haben die Wehrdienstgerichte vielmehr gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, in Zweifelsfällen von Amts wegen, zu prüfen, ob sie nach den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß besetzt sind (BVerwGE 76, 286, 290).
  • BVerwG, 19.04.1982 - 1 WB 18.82

    Rechtsmittel

    Den einschlägigen Hauptsacheantrag vom 16. Oktober 1981 hat der zuständige Vorgesetzte noch nicht vorgelegt; der Antragsteller hat sich insoweit mit einem weiteren Antrag - vom 19. März 1982 - an den Senat gewendet (Wehrbeschwerdeverfahren 1 WB 32/82).
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