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   BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16   

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https://dejure.org/2016,44374
BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16 (https://dejure.org/2016,44374)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2016 - 1 B 107.16 (https://dejure.org/2016,44374)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2016 - 1 B 107.16 (https://dejure.org/2016,44374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung verwerfenden Beschluss eines Verwaltungsgerichtshofs; Unzulässigkeit eines durch einen nicht prozessfähigen unter Betreuung stehenden Kläger eingelegten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15

    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16
    Beschwerden und sonstige Rechtsmittel gehören regelmäßig nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).
  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16
    Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht.
  • BVerwG, 15.03.2016 - 1 KSt 2.16

    Sachliche Gebührenfreiheit bei nicht statthaftem Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 1 B 107.16
    Die Gebührenfreiheit nach dieser Vorschrift gilt nur für nach den vorstehenden Regelungen statthafte Beschwerden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4.14 - NJW 2014, 1597; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2016 - 1 KSt 2.16 (1 B 18.16) - juris); um eine solche handelt es sich hier - wie ausgeführt - nicht.
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