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BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Spätgebühr für Einschreibebrief - Gleichheitssatz - Einlieferung von Sendungen - Annahmezeiten - Dienstleistungen der Bundespost
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 25.02.1980 - 14 K 5121/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1980 - 13 A 742/80
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81
Papierfundstellen
- DÖV 1984, 480
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66
Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81
Sie beruhen auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm (§ 14 des Postverwaltungsgesetzes vom 24. Juli 1953, BGBl. I S. 676; vgl. hierzu BVerfGE 28, 66 [84 ff.] und BVerwGE 28, 36 [44 ff.]) und stehen zu höherrangigem Recht nicht in Widerspruch. - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81
Innerhalb der ihm durch die Ermächtigungsnorm und sonstiges höherrangiges Recht gezogenen Grenzen hat der Normgeber einer Gestaltungs- und Entscheidungsspielraun, welche öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Bereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfGE 50, 217 [226 f.]). - BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
Postgebühren
Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81
Sie beruhen auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsnorm (§ 14 des Postverwaltungsgesetzes vom 24. Juli 1953, BGBl. I S. 676; vgl. hierzu BVerfGE 28, 66 [84 ff.] und BVerwGE 28, 36 [44 ff.]) und stehen zu höherrangigem Recht nicht in Widerspruch.