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   BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92   

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BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92 (https://dejure.org/1994,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1994 - 8 C 28.92 (https://dejure.org/1994,2037)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 8 C 28.92 (https://dejure.org/1994,2037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Bundesrecht - Erschließungsbeitragssatzung - Mehrfacherschließungssatzung - Vergünstigungsregelung - Selbstständige Grünanlagen - Unselbständiger Kinderspielplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von Grünanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 185
  • NVwZ 1995, 1216
  • DVBl 1995, 527
  • DÖV 1995, 478
  • ZfBR 1995, 94
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Grundsätzlich ist die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebend war (vgl. u. a. BVerwGE 78, 125 (126)), hier also nach den Vorschriften des am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191).

    Die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke von beitragsfähigen Erschließungsanlagen erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden, richtet sich grundsätzlich unabhängig von der Art der Anlage danach, welchen Grundstücken die jeweilige Anlage das an Erschließungsvorteil vermittelt, was sie ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend herzugeben geeignet ist (vgl. etwa BVerwGE 78, 125 (128)).

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Während die letztere Art von selbständigen (nicht hinreichend oder überhaupt nicht begrünten) Kinderspielplätzen von § 127 Abs. 2 Nr. 4 BBauG erfaßt wurde (vgl. BVerwGE 72, 143 f.), richtete sich die Erschließungsbeitragspflicht der beiden anderen Arten von Kinderspielplätzen als Grünanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG bzw. - soweit es unselbständige Kinderspielplätze betrifft - als Bestandteil von solchen Grünanlagen nach den für diese Anlagen maßgebenden Bestimmungen.
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Der Kreis der Grundstücke, die im Vergleich zu anderen "von der Anlage einen erschließungsbeitragsrechtlich relevanten (Sonder-)Vorteil haben und deshalb an der Aufwandsverteilung zu beteiligen sind, wird in erster Linie durch die Funktion der Anlage festgelegt (funktionelle Abgrenzung)" (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71, S. 104 (107 f.)).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Da alle Grundstücke - ihre insoweit relevante Nutzbarkeit vorausgesetzt (vgl. dazu Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 6.93 - nachfolgend Nr. 13) - innerhalb dieser Entfernungszone durch eine selbständige Grünanlage unabhängig davon erschlossen werden, ob sie etwa 50 m oder 150 m entfernt liegen, fehlt es an einem einleuchtenden Grund, ein Grundstück nur deshalb bei der Verteilung des für die Herstellung einer Grünanlage entstandenen umlagefähigen Aufwands unberücksichtigt zu lassen, weil dieses Grundstück zugleich zum Einzugsbereich einer zweiten Anlage gehört.
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Bezogen auf diese Interessenlage lautet die hinter dem Merkmal "erschlossen" stehende Frage, ob es gemessen an den durch die Herstellung einer Anlage ausgelösten Vorteilen gerechtfertigt ist, bestimmte Grundstücke (oder nur eines) bei einem Vergleich mit den anderen in Betracht kommenden Grundstücken (endgültig) von jeder Belastung mit der Folge freizustellen, daß der Ausfall diesen anderen Grundstücken zuzuschreiben ist (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - 8 C 24/92 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 93 S. 17 (21)).
  • BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74

    Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Das Bundesrecht stellt es dem Ortsgesetzgeber frei, für Grundstücke, die durch mehrere beitragsfähige Erschließungsanlagen der gleichen Art erschlossen werden, in der Satzung zu bestimmen, daß ihnen eine Vergünstigung zu gewähren ist (vgl. u. a. BVerwGE 51, 158 (159 f.)).
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 47.91

    Erschließungsbeitragsrecht; Notwendigkeit einer Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Daran ändert auch das Vorhandensein der relativ kleinen, knapp 200 m entfernten Grünanlage an der Ruppaner-/Steffelhofstraße nichts (vgl. in diesem Zusammenhang im einzelnen Urteil vom 13. August 1993 - BVerwG 8 C 47.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 68, S. 96 (97 ff.)).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87

    Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Angesichts dessen erledigt sich die Prüfung nach der Erforderlichkeit der Anlage überhaupt von selbst (vgl. u. a. Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 71.87 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 56 S. 43 (47)).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Für die Abgrenzung zwischen einem selbständigen Kinderspielplatz in Gestalt einer Grünanlage und einer Grünanlage mit einem unselbständigen Kinderspielplatz als ihrem Bestandteil ist abzustellen auf die tatsächliche Beschaffenheit und Funktion der jeweiligen Anlage oder genauer: darauf, welchen Eindruck die tatsächlichen Verhältnisse einer Anlage einem unbefangenen Beobachter vermitteln (vgl. zur Maßgeblichkeit des durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägten Gesamteindrucks für die Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage zuletzt Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 1 (2 f.) m. w. N.).
  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92
    Selbständige Grünanlagen (§ 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) sind dazu bestimmt, der physischen und psychischen Erholung des Menschen zu dienen, ihnen kommt die Funktion eines "Gartenersatzes" zu (vgl. BVerwGE 48, 205 (208)).
  • BVerwG, 08.01.1971 - IV C 43.69

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für eine Grünanlage - Erhebung eines

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 10.70

    Erschließungsbeitragspflichtigkeit eines Friedhofs

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Für die Abgrenzung zwischen einer erschließungsbeitragsfähigen Grünanlage mit einem unselbständigen Kinderspielplatz als ihrem Bestandteil und einem nicht erschließungsbeitragsfähigen selbständigen Kinderspielplatz in Gestalt einer Grünanlage ist abzustellen auf die tatsächliche Beschaffenheit und Funktion der jeweiligen Anlage (im Anschluß an Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [189 f.]).

    Der Gesetzgeber des Baugesetzbuchs hat neben der letzteren Art von selbständigen (nicht hinreichend begrünten) Kinderspielplätzen auch die selbständigen Kinderspielplätze in Gestalt von Grünanlagen, nicht aber die unselbständigen Kinderspielplätze als Bestandteile von selbständigen Grünanlagen aus dem Kreis der beitragsfähigen Erschließungsanlagen ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [189 f.]).

    Kann und muß ein solcher Beobachter aufgrund der konkreten tatsächlichen Verhältnisse den Eindruck einer selbständigen Grünanlage mit einem unselbständigen Kinderspielplatz als deren Bestandteil gewinnen, etwa weil die überwiegenden Flächen begrünt oder mit für Grünanlagen typischen Wegen, Sitzbänken oder sonstigen insoweit üblichen Einrichtungen bedeckt sind, handelt es sich um eine von § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB erfaßte Erschließungsanlage (Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - aaO., S. 190 f.).

  • VG Münster, 13.12.2019 - 3 K 54/18

    Grünanlage Notwendigkeit notwendig Erschließungsanlage

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1994 - 8 C 28.92 -, juris, Rdn. 21.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1994 - 8 C 28.92 -, juris, Rdn. 18 f.; Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, Kommentar, 14. Aufl., 2019, § 127 BauGB, Rdn. 36, und § 242 BauGB, Rdn. 5; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., 2018, § 12, Rdn. 99.

    Da es sich bei der Grünanlage um eine Art "Gartenersatz" handelt, vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1994 - 8 C 28.92 -, juris, Rdn. 26, müssen für eine Funktionsgleichheit dieselben Tätigkeiten wie im eigenen Garten möglich sein.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1994 - 8 C 28.92 -, juris, Rdn. 19.

  • BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98

    Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der

    Aber auch die Erhebung des vollen Erschließungsbeitrags für beide Erschließungsanlagen ist mit Bundesrecht vereinbar (Urteil vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - BVerwGE 51, 158 m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 76 S. 7 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 386/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28.92 -, juris Rn. 26 f.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28.92 -, juris Rn. 19.

  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

    Die Notwendigkeit einer selbstständigen Grünanlage beurteilt sich danach, ob die Herstellung einer solchen Anlage - die der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen dient und damit die Funktion eines "Gartenersatzes" hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -, BVerwGE 97, 195 [198]) - für das ihr zuzurechnende Gebiet zu dessen Erschließung als nach städtebaulichen Grundsätzen angemessene Lösung erscheint.

    Die Zweckbestimmung einer Grünanlage wird durch kleinere, dem Grünflächencharakter nicht entgegenstehende Spieleinrichtungen nicht berührt; die Kosten für einen derartigen unselbständigen Spielplatz als Bestandteil einer selbständigen Grünanlage sind demgemäß abrechenbar (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1995 - 8 C 11/94 -, BVerwGE 100, 104 [111]; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28/92 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - 4 L 284/08

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für Straßenbegleitgrün und Parkflächen an

    Die von dem Kläger in Bezug genommenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1987 (Az: BVerwG 8 C 75.86, BVerwGE 78, 125 ff.) und vom 9. Dezember 1994 (Az: BVerwG 8 C 28.92, BVerwGE 97, 185 ff.) stehen dem schon deswegen nicht entgegen, weil Gegenstand der dortigen Verfahren die Erhebung von Erschließungsbeiträgen war und sich eine schlichte Übertragung des insoweit maßgeblichen erschließungsbeitragsrechtlichen Erschließungsbegriffs auf das Straßenausbaubeitragsrecht von vornherein verbietet (Driehaus, a. a. O., § 35 Rdnr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1999 - 5 S 1603/97

    Befreiung von den Vorschriften einer Landschaftsschutzverordnung

    Nur bei teilbaren Ansprüchen ist eine Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung und Anschlußberufung nicht erforderlich, weil das den Anwendungsbereich des § 127 VwGO entgegen Sinn und Zweck eines Anschlußrechtsmittels zu sehr einengen würde (BVerwG, Urt. v. 08.12.1995 - 8 C 11.94 -, BVerwGE 97, 185; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.05.1996 - 2 S 2730/95 - VBlBW 1996, 374).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 8 B 171.95

    Annahme des "Erschlossensein" nach bebauungsrechtlichen Vorschriften -

    Im übrigen ist das Bundesverwaltungsgericht nach Inkrafttreten des § 131 Abs. 1 Satz 2 BauGB am 1. Juli 1987 stets davon ausgegangen, daß diese Regelung auf seine Rechtsprechung zur Mehrfacherschließung außerhalb der Abrechnung von zur gemeinsamen Aufwandsermittlung und -verteilung zusammengefaßten Erschließungsanlagen keinen Einfluß hat (vgl. etwa Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 28.92 - BVerwGE 97, 185 [BVerwG 09.12.1994 - 8 C 28/92]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 149/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 28.92 -, juris Rn. 26 f.
  • VG Düsseldorf, 07.03.2005 - 14 K 5791/04

    Anspruch auf die Bewilligung eines Mietzuschusses ; Antragsberechtigung für einen

    BVerwG, Urteile vom 29.9.92 - 8 C 68 und 70.90 und vom 8.11.94 - 8 C 28.92 - Muss im Falle der Klägerin davon ausgegangen werden, dass sie sich in Kenntnis ihrer überschaubaren Zukunftsaussichten sozialwidrig" auf den Bezug von Wohngeld eingerichtet hat und es zur Durchführung eines eher hobbymäßigen" Studiums auf dessen Subventionierung durch staatliche Hilfen anlegt.
  • VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12

    Tilla-Durieux-Park: Anlieger müssen doch nicht zahlen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1996 - 2 S 2730/95

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußberufung

  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

  • VG Münster, 09.02.2007 - 3 L 922/06

    "Notwendigkeit" einer Grünanlage zur Erschließung eines Baugebiets; Sprengung der

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