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   BVerwG, 09.12.2011 - 9 B 46.11   

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https://dejure.org/2011,6131
BVerwG, 09.12.2011 - 9 B 46.11 (https://dejure.org/2011,6131)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2011 - 9 B 46.11 (https://dejure.org/2011,6131)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 9 B 46.11 (https://dejure.org/2011,6131)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 4; FStrG § 17e Abs. 5 S. 1
    Wahrung der Beteiligungsrechte einer außerhalb ansässigen Naturschutzvereinigung bei Änderung des Planes i.R.e. fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2011 - 9 B 46.11
    Eine Entscheidungserheblichkeit in diesem Sinne ist nur dann gegeben, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planfeststellungsbehörde ohne den in Rede stehenden Verfahrensfehler eine andere Entscheidung getroffen hätte; eine bloß theoretische Möglichkeit reicht dafür nicht aus (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 31 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Eine bloß theoretische Möglichkeit reicht dafür nicht aus (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2011 - 9 B 46/11 - juris Rn. 4; U.v. 12.8.2009 - BVerwGE 134, 308 Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Es besteht nicht die konkrete Möglichkeit, dass der Planfeststellungsbeschluss bei einer rechtzeitigen Beteiligung im Planänderungsverfahren anders hätte ausfallen können; eine bloß theoretische Möglichkeit reicht dafür nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.2011 - 9 B 46.11 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Eine bloß theoretische Möglichkeit reicht dafür nicht aus (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2011 - 9 B 46/11 - juris Rn. 4 ; U.v. 12.8.2009 - BVerwGE 134, 308 Rn. 31 m.w.N.).
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