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   BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20   

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BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20 (https://dejure.org/2021,57108)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2021 - 2 WD 29.20 (https://dejure.org/2021,57108)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 (https://dejure.org/2021,57108)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.10.2021 - 2 WD 26.20

    Degradierung wegen Ermöglichens des Zugriffs auf eine kinderpornographische Datei

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Die Berufungshauptverhandlung lies nicht erkennen, dass die Teilnahme an den Therapiesitzungen Ausdruck einer selbstkritischen Befassung mit den Pflichtverletzungen gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 43 ff.).

    Es wurde in der Öffentlichkeit bekannt (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2021 - 2 WD 26.20 - Rn. 37), führte zu der vorläufigen Dienstenthebung des Soldaten und belastete die zum Tatzeitpunkt minderjährige Zeugin B. derart stark, dass diese sich in eine mehrmonatige psychotherapeutische Behandlung begeben musste.

  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    bb) Angesichts der Vielgestaltigkeit der denkbaren Fälle vorsätzlicher sexueller Nötigung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB erscheint eine typisierende Berücksichtigung schon auf der ersten Stufe der Zumessungserwägungen, wie sie der Senat vornimmt, wenn er beim sexuellen Missbrauch eines Kindes oder der sexuellen Nötigung eines Jugendlichen die Zumessungserwägungen bereits von der Verhängung der Höchstmaßnahme ausgehen lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - juris Rn. 17), nicht geboten.

    Das Nichtvorliegen einer Vorgesetzteneigenschaft bildet somit lediglich das Fehlen eines erschwerenden Umstandes, begründet deshalb aber keinen mildernden Umstand (BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2021 - 2 WD 18.20 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Dabei müssen sie umso gewichtiger sein, je schwerer das Dienstvergehen wiegt (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

    Eine die disziplinare Maßnahmebemessung limitierende Indizwirkung kommt dem nicht zu (BVerwG, Urteil vom 4. März 2021 - 2 WD 11.20 - NVwZ-RR 2021, 807 Rn. 53).

  • BVerwG, 30.10.2012 - 2 WD 28.11

    Dienstvergehen; Schwere; Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Aufgrund der verfahrensfehlerfreien Tat- und Schuldfeststellungen des Truppendienstgerichts steht für den Senat bindend fest, dass der frühere Soldat die erstinstanzlich festgestellten Pflichtverletzungen willentlich und wissentlich begangen, dadurch vorsätzlich und in grundsätzlich schuldfähigem Zustand (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - NZWehrr 2013, 257 ) gegen die Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG verstoßen und somit ein Dienstvergehen nach § 23 SG begangen hat.

    Mit dieser gesetzgeberischen Wertung stünde es nicht im Einklang, wenn bereits die abstrakte Strafandrohung von mindestens einem Jahr regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis nach sich zöge (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2012 - 2 WD 28.11 - BVerwGE 145, 31 Rn. 53).

  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Zwar wäre die enthemmende Wirkung einer Alkoholisierung auch bereits im Vorstadium des § 21 StGB schuldmildernd zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 74), wenn der frühere Soldat wegen einer Alkoholerkrankung schuldlos Alkohol konsumiert und wegen dieses Zustands ein Dienstvergehen begangen hätte (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2019 - 2 WD 21.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 65 Rn. 35).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 42 sowie vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 73).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Hinzu treten seine früheren Leistungen, die jedoch weder kontinuierlich überdurchschnittlich waren noch nach dem Dienstvergehen gesteigert wurden, sodass keine Nachbewährung vorliegt (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 ff. Rn. 37).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (BVerwG, Urteile vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - NVwZ-RR 2021, 770 Rn. 42 sowie vom 17. Januar 2013 - 2 WD 25.11 - juris Rn. 73).

  • BGH, 07.07.2009 - 5 StR 204/09

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Verdachts von Straftaten im

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Vor diesem Hintergrund lag im Zeitpunkt der Übergriffe auch kein ambivalentes Verhalten der - den früheren Soldaten mit auf einer Couch in der Mitte übernachten lassenden - Zeuginnen mehr vor, durch das die Hemmschwelle zur Begehung der Tat deutlich herabgesetzt worden sein könnte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09 - NStZ-RR 2009, 308 f.).
  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 WD 10.19

    Bindung an die Anschuldigungsschrift; Einsichtsfähigkeit; Entfernung aus dem

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Steht im Einzelfall § 16 WDO der Zulässigkeit des Ausspruchs einer Disziplinarmaßnahme nicht entgegen, ist die Art oder Höhe einer Kriminalstrafe oder sonstige Strafsanktion für die Gewichtung der Schwere des sachgleichen Dienstvergehens regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 2 WD 10.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 77 Rn. 59).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Da die Höchstmaßnahme auszusprechen ist, erlangt eine etwaige unangemessen lange Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens keine Bedeutung mehr (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2021 - 2 WD 6.21 - juris Rn. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20
    Dieser Umstand hat bereits im strafgerichtlichen Verfahren (im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs) mildernd Bedeutung erlangt (BVerwG, Urteil vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 63 Rn. 26).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

  • BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18

    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt;

  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

  • BVerwG, 19.09.2001 - 2 WD 9.01
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 04.02.2021 - 2 WD 9.20

    Disziplinare Höchstmaßnahme bei Trennungsgeldbetrug im fünfstelligen Eurobereich

  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Der Senat, der insoweit durch § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO nicht an die rechtliche Würdigung des Landgerichts gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 22), teilt dessen Auffassung, dass der Soldat den Straftatbestand nach § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht hat, womit gemäß § 177 Abs. 1 StGB ein Strafrahmen bis zu 5 Jahren eröffnet ist.

    Dies hat der Senat jüngst für Handlungen bestätigt, die den Straftatbestand der sexuellen Nötigung nach § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB verwirklichten (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 25 ff.).

    bb) Ob sich der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen zur Höchstmaßnahme verschiebt, wenn ein besonders schwerer Fall in Form einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) vorliegt, kann dahingestellt bleiben (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 27).

    Dass er Schadensersatz nicht freiwillig geleistet hat, sondern dazu erst verurteilt werden musste, spricht indes nicht für ihn (vgl. zum Täter-Opfer-Ausgleich: BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 34).

    Da Hinweise auf eine Alkoholerkrankung jedoch nicht vorliegen, verbleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Soldat, der sich schuldhaft - also fahrlässig oder vorsätzlich - alkoholisiert und sich damit in einen zum Dienstvergehen führenden Zustand versetzt, dafür verantwortlich bleibt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 33 m.w.N.).

    Die sonstigen für den Soldaten sprechenden Gründe wie Nachbewährung und überlange Verfahrensdauer sind zwar nicht geeignet, von der Höchstmaßnahme abzuweichen (BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Rn. 39 und vom 14. Januar 2021 - 2 WD 7.20 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 89 Rn. 37 ).

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    (1) Für Fallgestaltungen, in denen das Dienstvergehen in einer außerdienstlich begangenen, vorsätzlichen sexuellen Nötigung besteht (§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB), hat der Senat grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung als gerichtliche Disziplinarmaßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bestimmt (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 51 Rn. 25).

    Der Senat trägt dem dadurch Rechnung, dass er bei Nötigungen, die keine sexuellen Nötigungen sind, auch keine Drohung mit Gewalt gegen Leib und Leben zum Inhalt haben, die niedrigste gerichtliche Disziplinarmaßnahmeart zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nimmt und - wie auch angesichts der Vielgestaltigkeit sexueller Nötigungen der Fall (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 51 Rn. 26) - erst auf der zweiten Bemessungsstufe den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung trägt.

  • BVerwG, 22.06.2023 - 2 WD 10.22

    Einstufige Degradierung unter Verkürzung der Wiederbeförderungsfrist wegen

    Die Bindungswirkung der Tat- und Schuldfeststellungen des Truppendienstgerichts für den Senat erfasst auch die konkreten Straftatbestände, aus denen das Truppendienstgericht die ernsthafte Relevanz des außerdienstlichen Verhaltens i. S. d. § 17 Abs. 2 Satz 2 SG a. F. abgeleitet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 WD 29.20 - Buchholz 449 § 17 SG Nr. 51 Rn. 22).
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