Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,44952
BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21 (https://dejure.org/2022,44952)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2022 - 3 A 1.21 (https://dejure.org/2022,44952)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2022 - 3 A 1.21 (https://dejure.org/2022,44952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,44952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EU) Nr. 1306/2013 Art. 52 Abs. 1 Satz 1; VO (EU) Nr. 908/2014 Art. 34 Abs. 2, 3; Delegierte VO (EU) Nr. 907/2014 Art. 12 Abs. 1; GG Art. ... 104a Abs. 6; LastG §§ 1, 2, 3, 5; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1, § 50 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2, §§ 291, 389
    Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Aufwendungen für eine Finanzkorrektur der Europäischen Union wegen fehlerhafter Bestimmung von Dauergrünland; Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG; Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG; ...

  • rewis.io

    Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

  • doev.de PDF

    Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern; länderübergreifende Finanzkorrektur im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hat die Europäische Kommission im Verfahren zur Überprüfung, ob die Mitgliedstaaten die Ausgaben der Gemeinschaften in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften getätigt haben, festgestellt, dass die in einem Land oder in mehreren Ländern festgestellte ...

  • rechtsportal.de

    Erstattung von Aufwendungen für eine Finanzkorrektur der Europäischen Union wegen fehlerhafter Bestimmung von Dauergrünland; Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG; Verwaltungshaftung zwischen Bund und Ländern nach Art. 104a Abs. 5 GG; ...

  • datenbank.nwb.de

    Länderübergreifende Finanzkorrektur i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 757
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05

    Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21
    Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet; eine verfassungsrechtliche Streitigkeit liegt nicht vor (§ 40 Abs. 1 Satz 1, § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 14 ff. m. w. N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht ist für die hier vorliegende Streitigkeit zwischen dem Bund und einem Land auch sachlich zuständig (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 18 m. w. N.).

    Maßgebend ist, ob der Klageanspruch in einem Rechtsverhältnis wurzelt, das entscheidend vom Verfassungsrecht oder vom (einfachen) Gesetzesrecht geprägt wird (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 15).

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21
    (bb) Auch wenn dem Gesetzgeber die prozentuale Pauschalkorrektur als Hauptanwendungsfall des § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG vor Augen gestanden haben mag (vgl. BT-Drs. 16/814 S. 22; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1, 2/04 - BVerfGE 116, 271 ), lässt der Wortlaut ohne Weiteres die Auslegung zu, dass auch die von der Europäischen Kommission festgestellte fehlerhafte Verausgabung von Mitteln in allen Ländern eine in "mehreren Ländern" im Sinne dieser Vorschrift ist.

    Zum einen ist die Wendung "ohne weitere Prüfung" kein Tatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 2 Satz 1 LastG; zum anderen ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in seiner Begründung eine im Jahr 2006 weit verbreitete Praxis der pauschalen Anlastungen aufgegriffen hat (vgl. BT-Drs. 16/814 S. 22, Begründung zu § 2 LastG a. E.; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 2 BvG 1, 2/04 - BVerfGE 116, 271 ), damit aber andere Methoden der Feststellung fehlerhafter Verausgabungen nicht aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausschließen wollte.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05

    Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21
    Das Lastentragungsgesetz ist ein in formeller Hinsicht im Rang unter dem Verfassungsrecht stehendes Bundesgesetz, das auch in materieller Hinsicht kein Verfassungsrecht enthält (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 3 A 5.05 - BVerwGE 128, 342 Rn. 22 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2022 - 9 A 13.21 - NVwZ 2022, 1736 Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerwG, 07.10.1998 - 3 B 68.97

    Bewilligung einer Zuwendung unter auflösender Bedingung; Rückforderung ohne

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21
    Im Verwaltungsrechtsstreit kann die Aufrechnung mit einer Gegenforderung, für deren gerichtliche Geltendmachung ein anderer Rechtsweg gegeben ist, bei der Entscheidung über das Klagebegehren nicht berücksichtigt werden, solange die Gegenforderung nicht rechtskräftig oder bestandskräftig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1998 - 3 B 68.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 33 S. 21 f.).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 9 A 13.21

    Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2022 - 3 A 1.21
    Das Lastentragungsgesetz ist ein in formeller Hinsicht im Rang unter dem Verfassungsrecht stehendes Bundesgesetz, das auch in materieller Hinsicht kein Verfassungsrecht enthält (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 3 A 5.05 - BVerwGE 128, 342 Rn. 22 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Juni 2022 - 9 A 13.21 - NVwZ 2022, 1736 Rn. 16 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht