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   BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 35.78   

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https://dejure.org/1979,12458
BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 35.78 (https://dejure.org/1979,12458)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1979 - 8 C 35.78 (https://dejure.org/1979,12458)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1979 - 8 C 35.78 (https://dejure.org/1979,12458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der menschenrechtswidrigen Menschenversuche - Innerer Widerspruch der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.06.1976 - VII C 33.74

    Anspruch auf Hilfeleistung - Opfer von Menschenversuchen - Verfolgtengruppe -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 35.78
    Er hat, wie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1976 - BVerwG 7 C 33.74 - (RzW 1976, 233) dargelegt worden ist, nur insofern mittelbare Außenwirkung, als die Verfolgten, die sich auf ihn berufen, bei seiner Anwendung unter Beachtung allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsätze gleichmäßig behandelt werden müssen und als er wichtiger Anhalt dafür ist, wie auf seiner Grundlage die Verwaltung in ständiger Anwendung verfährt.

    Das wird auch im genannten Urteil BVerwG 7 C 33.74 vorausgesetzt und mit den Worten zum Ausdruck gebracht, die Verwaltungsvorschrift - hier der Kabinettsbeschluß vom 26. Juli 1951 - müsse in der Verwaltungspraxis so angewendet werden, daß Gesetz und Verfassung nicht verletzt würden.

    Sie hat als frühere Polin, die bis 1969 in Polen lebte und danach nach Dänemark ausgewandert ist, weder allgemeine Wiedergutmachungsansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz noch Ansprüche auf Grund von Art. V BEG-Schlußgesetz vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) - vgl. das genannte Urteil BVerwG 7 C 33.74 -.

  • BVerwG, 06.09.1984 - 2 C 35.83

    Voraussetzungen eines pseudomedizinischen, menschenrechtswidrigen

    Auf die Revision der Klägerin hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Urteil vom 10. Januar 1979 (BVerwG 8 C 35.78) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil dieses von einem zu engen Begriff des menschenrechtswidrigen Menschenversuchs ausgegangen sei und deshalb die gebotene weitere Aufklärung des Sachverhalts unterlassen habe.

    Die Klägerin kann sich nach dem in dieser Streitsache ergangenen Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 35.78 - (RzW 1979, 158) in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zur Geltendmachung von Ansprüchen auf diesen Beschluß berufen.

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 184.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszugehen ist von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, wie sie ihm durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 35.78 - (RzW 1979, 158) vorgegeben war (§ 144 Abs. 6 VwGO).
  • BVerwG, 04.07.1979 - 8 C 3.79

    Widerruf der Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung - Vorverfahren des

    Ohne daß es darauf ankommt, ob die Bestimmung in Nr. 3.2 des Erlasses des Ministers des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. September 1977 sich innerhalb der Ermessensgrenzen hält und dem Zweck des Ermessensgebrauchs entspricht - insofern anders als in dem vom Beklagten angeführten Fall des Urteils vom 10. Januar 1979 - BVerwG 8 C 35.78 -, verletzt deshalb das angefochtene Urteil Bundesrecht.
  • BGH, 01.07.1980 - IX ZB 356/79

    Bindung der Gerichte an die Festsetzung von Berechnungsmerkmalen in der

    Auch das hat das Berufungsgericht, ohne von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs RzW 1978, 158; 1980, 25 abzuweichen, richtig dargelegt.
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