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   BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11   

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BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11 (https://dejure.org/2012,7427)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2012 - 7 C 6.11 (https://dejure.org/2012,7427)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 (https://dejure.org/2012,7427)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    KrW-/AbfG §§ 31, 32; BGB §§ 1922, 1967
    Deponie; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge; Singularsukzession; Übergangsfähigkeit; Übergangstatbestand; Nachfolgetatbestand; Zwangsgeldandrohung

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG §§ 31, 32
    Deponie; Gesamtrechtsnachfolge; Nachfolgetatbestand; Singularsukzession; Zwangsgeldandrohung; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Übergangsfähigkeit; Übergangstatbestand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 KrW-/AbfG, § 32 KrW-/AbfG, § 1922 BGB, § 1967 BGB
    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge; Singularsukzession

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Übergangs einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Rekultivierungsanordnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben des Deponiebetreibers

  • rewis.io

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge; Singularsukzession

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Übergangs einer bestandskräftigen abfallrechtlichen Rekultivierungsanordnung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben des Deponiebetreibers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rekultivierungsanordnung und die Erben des Deponiebetreibers

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Gesamtrechtsnachfolge in eine bestandskräftige Rekultivierungsanordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 888
  • DVBl 2012, 629
  • DÖV 2012, 650
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11
    Zwar mag ein entsprechender Vertrag zwischen dem Deponieinhaber und einem Dritten auch bei Pflichten aus Verhaltensverantwortlichkeit gültig sein, wenn - wie hier - die konkrete Verpflichtung nicht höchstpersönlich ist, sondern eine vertretbare Handlung zum Gegenstand hat, also übergangsfähig ist (vgl. Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 7 C 3.05 - BVerwGE 125, 325, Rn. 26 - 28 = Buchholz 451.222 § 4 BBodSchG Nr. 5); die sachgerechte Erfüllung durch den Dritten mag dann die Verpflichtung gegenüber der Behörde zum Erlöschen bringen.

    Das hat der Senat bereits im Urteil vom 16. März 2006 (a.a.O. Rn. 26 - 28) zur Rechtsnachfolge in abstrakte Polizeipflichten im Einzelnen dargelegt; daran wird festgehalten.

    Auch das hat der Senat in dem Urteil vom 16. März 2006 (a.a.O. Rn 24 f.) bereits - hinsichtlich konkretisierter Ordnungspflichten in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung (Martens, a.a.O. S. 301; Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 12 Rn. 168 m.w.N.) - entschieden (vgl. auch Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 = Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 4).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10

    Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11
    c) Ein befreiender Pflichtenübergang von dem Ehemann der Klägerin als dem Inhaber der Deponiegenehmigung auf den Käufer I. kann auch nicht mit dem Hinweis auf dessen Stellung als "faktischer Betreiber" (vgl. dazu Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 B 12.10 - UPR 2010, 452 Rn. 17) tragfähig begründet werden.
  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 72.80

    Schuldhafte Verletzung - Fehlbelegungsverbot - Hauseigentümer - Pflicht des

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11
    Auch das hat der Senat in dem Urteil vom 16. März 2006 (a.a.O. Rn 24 f.) bereits - hinsichtlich konkretisierter Ordnungspflichten in Übereinstimmung mit der überwiegenden Meinung (Martens, a.a.O. S. 301; Kloepfer, Umweltrecht, 3. Aufl. 2004, § 12 Rn. 168 m.w.N.) - entschieden (vgl. auch Urteil vom 18. September 1981 - BVerwG 8 C 72.80 - BVerwGE 64, 105 = Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 4).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11
    Ein solcher illegaler, lediglich faktischer Betrieb einer Deponie hat nur zur Folge, dass neben dem ursprünglichen legalen Betreiber auch der neue faktische Betreiber - grundsätzlich jeweils für den eigenen "Ablagerungsbeitrag" - verantwortlich wird (vgl. Urteil vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93 Rn. 22 = Buchholz 451.221 § 16 KrW-/AbfG Nr. 2).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die

    Die fehlende Genehmigungsinhaberschaft der U.          /F.   hinderte deren Stellung als "faktische" Deponiebetreiberin jedenfalls nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70.

    Die Rechtsnachfolge in eine von der Klägerin bislang innegehaltene Genehmigung und in deren öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten setzt zum einen voraus, dass die öffentlich-rechtliche Position einer Rechtsnachfolge überhaupt zugänglich ist (Nachfolgefähigkeit; aaa)) und zum anderen, dass es eine Rechtsnorm gibt, die die Rechtsnachfolge, also den Eintritt des Nachfolgers in die Rechts- und Pflichtensphäre des Vorgängers, anordnet (Nachfolgetatbestand; bbb)), vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 7. November 1995 - 11 A 5922/94 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 34, m.w.N.

    Diese Wertung als gemischte Genehmigung wird bestätigt durch § 22 KrWG, der lediglich gestattet, sich bei der Führung der Deponie der Hilfe eines Dritten zu bedienen, die Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Pflichten davon aber unberührt lässt, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12; zum Streitstand schon VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 564/07 - juris Rn. 60 ff., dort schon mit entsprechender Tendenz; BeckOK UmweltR/Klages KrWG, § 35 Rn. 68; für Deponien Mann, in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, § 35 Rn. 2, § 36 Rn. 30; Schmidt-Kötters, Teilbarkeit und Übertragbarkeit von Genehmigung und Anlagenbetrieb, GewArch 2013, S. 199, 201 f. m.w.N.

    Sowohl nach den bundesrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als auch nach den landesrechtlichen Normen des Landesabfallgesetzes oder sonstigen einschlägigen Fachgesetzten gibt es keinen gesetzlichen Rechtsnachfolgetatbestand, vgl. zum Bundesrecht: BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 12.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die rechtlich fehlende Genehmigungsinhaberschaft (hier der Anstalt des öffentlichen Rechts) eine Stellung als tatsächlich Verantwortliche und damit "faktische" Deponiebetreiberin nicht hindert und auch die Klägerin als rechtliche Deponiebetreiberin nicht deswegen von der Gebührenschuldnerschaft befreit, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 20 B 10.396 -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2008 - 17 K 419/07 -, juris Rn. 55; siehe aus der Lit. Attendorn, in: Jarass/Petersen, KrWG, § 40 Rn. 70 m.w.N.

    Es kann nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass nur die Klägerin die Gebührenschuld von 136, 00 Euro wirtschaftlich begleichen könnte oder nur sie aus den Gründen der gerechten Verteilung der Gebührenlast ausschließlich heranzuziehen gewesen wäre bzw. es aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - auch der bloß "faktische" Anlagenbetreiber kann als Gebührenschuldner in Anspruch genommen werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6.11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 -, juris Rn. 17 - nicht möglich oder erfolgversprechend gewesen wäre, gegen die Anstalt des öffentlichen Rechts vorzugehen und daher der Ermessensfehler die Sachentscheidung gar nicht beeinflussen konnte.

  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 9 ZB 23.79

    Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolge: Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    II. Die Notwendigkeit, eine Zwangsmittelandrohung gegenüber einem Rechtsnachfolger zu wiederholen (BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - BayVBl 2012, 702 = juris), hindert die Vollstreckungsbehörde nicht daran, diesem ein Zwangsgeld in veränderter Höhe anzudrohen.

    Darin liegt gerade keine unzureichende Berücksichtigung der höchstpersönlichen Natur von Zwangsmittelandrohungen (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16).

    "...Die Androhung eines Zwangsgeldes wirkt wegen ihres auf den Adressaten bezogenen subjektiven Beugecharakters nicht auch gegen einen Rechtsnachfolger, ist also wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16; SaarlOVG, B.v. 2.3.2021 - 2 B 29/21 - juris Rn. 8; OVG SH, B.v. 20.9.2017 - 1 MB 12/17 - juris Rn. 15).

    Die Klägerin kann dem nicht erfolgreich entgegengehalten, im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (a.a.O.) sei von der notwendigen "Wiederholung" der Androhung gegenüber dem Rechtsnachfolger die Rede, weshalb das Zwangsgeld in gleicher Höhe anzusetzen und keine "Verschärfung" zulässig sei.

    Die Klägerin stellt der von ihr benannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (Az. 7 C 6.11) keinen divergierenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts gegenüber.

  • VGH Bayern, 14.12.2022 - 9 ZB 22.1519

    Isolierte Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolger

    Die Androhung eines Zwangsgeldes wirkt wegen ihres auf den Adressaten bezogenen subjektiven Beugecharakters nicht auch gegen einen Rechtsnachfolger, ist also wegen ihrer höchstpersönlichen Natur nicht übergangsfähig (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris Rn. 16; SaarlOVG, B.v. 2.3.2021 - 2 B 29/21 - juris Rn. 8; OVG SH, B.v. 20.9.2017 - 1 MB 12/17 - juris Rn. 15).

    Die Klägerin kann dem nicht erfolgreich entgegengehalten, im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (a.a.O.) sei von der notwendigen "Wiederholung" der Androhung gegenüber dem Rechtsnachfolger die Rede, weshalb das Zwangsgeld in gleicher Höhe anzusetzen und keine "Verschärfung" zulässig sei.

    Die Klägerin stellt der von ihr benannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (Az. 7 C 6.11) keinen divergierenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts gegenüber.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 1 MB 12/17

    Beseitigung eines errichteten Wochenend-/Wohnhauses nebst überdachtem Schuppen

    Die Zwangsmittelandrohung ist wegen des Beugecharakters der Zwangsmittel höchstpersönlicher Natur und daher grundsätzlich nicht übergangsfähig (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.01.2012 - 7 C 6/11 -, juris [Rn. 16]; BeckOK VwVfG, Deutsch/Burr, 36. Ed. 01.07.2017, VwVG § 13 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 2 ZB 24.162

    Zwangsgeldandrohung bei Gesamtschuldnerschaft

    Der höchstpersönliche Charakter der Zwangsmittel zeigt sich auch darin, dass nach ständiger Rechtsprechung die Androhung eines Zwangsmittels nicht rechtsnachfolgefähig ist; vielmehr muss die Vollstreckungsbehörde das gewählte Zwangsmittel gegenüber einem Rechtsnachfolger erneut androhen (stRspr. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - DÖV 2012, 650).
  • VG Berlin, 12.09.2023 - 21 K 227.20

    Kein Verwaltungsmonopol für Betrieb von Krematorien

    Dabei kommt es für die Nachfolgefähigkeit einer Entscheidung über eine Genehmigung darauf an, ob diese sach- oder personenbezogen erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2012 - 7 C 6/11 - juris Rn. 12, VG Düsseldorf, Urteil vom 21. Juni 2018 - 17 K 2012/17 - juris Rn. 47 ff.).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586

    Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros

    Im Hinblick auf die von der Klägerin - auch an verschiedenen Stellen des Zulassungsvorbringens - benannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sowie des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2012 (Az. 7 C 6.11) und 20. Juni 2013 (Az. 8 C 46.12) legt diese jeweils keinen divergierenden Rechtssatz des Verwaltungsgerichts dar, sondern zielt auf dessen Subsumtion des konkreten Falles ab.
  • BVerwG, 25.02.2011 - 7 B 5.11

    Veräußerung einer Deponie; Übergang der öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 6.11 fortgesetzt.
  • VG München, 28.01.2014 - M 16 K 13.4457

    Untersagungsverfügung; öffentliches Glücksspiel (verneint); Entgelt für Erwerb

    Durch die Verschmelzung der ursprünglichen mit der jetzigen Klägerin ist letztere im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge in die Rechten und Pflichten der ursprünglichen Klägerin eingetreten (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6/11 - juris Rn. 15).
  • VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065

    Pflicht zur Vorlage einer Entwurfsplanung mit Oberflächenabdeckung für ehemalige

    Zwar handelt ein Deponiebetreiber, der nicht über eine entsprechende Deponiezulassung verfügt, rechtswidrig, jedoch ist auch der illegale Betreiber "Betreiber" i.S.d. § 40 KrWG (vgl. BVerwG, U.v. 10.1.2012 - 7 C 6.11 - juris; OVG LSA, B.v. 21.2.2006 - 2 L 251/04 - juris).
  • VG München, 27.12.2016 - M 8 S 16.5031

    Zwangsgeldandrohung gegen Rechtsnachfolger einer Nutzungsuntersagung

  • OVG Sachsen, 13.01.2015 - 1 B 117/14

    Rechtsnachfolge, Grundstücksveräußerung, öffentlich-rechtliche Ordnungspflicht

  • VG Würzburg, 19.08.2014 - W 4 K 13.1140

    Aufschüttungen; "Gesundheitspark"; Vorhaben aufgegeben; Beseitigungsanordnung

  • VG Trier, 06.04.2022 - 9 K 3429/21

    Rechtsnatur einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Zufahrt zu einem

  • VG München, 19.09.2012 - M 8 S 12.2219

    Erneute Zwangsgeldandrohung; unverschuldete Nichterfüllung der bestandskräftigen

  • VG Cottbus, 29.03.2023 - 3 K 616/18
  • VG Magdeburg, 09.07.2015 - 1 A 20/13

    Wesentliche Änderung einer Deponieanlage

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