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   BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16   

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BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 (https://dejure.org/2017,914)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 215 Abs 1 S 1 BauGB, § 214 Abs 4 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 21 BauGB
    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer erneuten Erhebung der Rüge bei der Wiederholung eines inhaltlich gleichen Satzungsbeschlusses

  • rewis.io

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer erneuten Erhebung der Rüge bei der Wiederholung eines inhaltlich gleichen Satzungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    BauGB § 214 Abs. 4 ; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1
    Notwendigkeit einer erneuten Erhebung der Rüge bei der Wiederholung eines inhaltlich gleichen Satzungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Erneute Rügen nach ergänzendem Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerkorrektur im ergänzenden Verfahren: Nicht wiederholte Schritte können nicht gerügt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 655
  • ZfBR 2017, 370
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 - BVerwGE 152, 379 Rn. 9) setzt die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fort, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist.
  • BVerwG, 29.12.2000 - 4 BN 47.00

    Entscheidung im Normenkontrollverfahren durch Urteil oder Beschluss;

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Denn mit der Wiederholung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist - trotz unveränderten Inhalts - ein neuer Plan entstanden, der auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in der Gestalt, wie er nach Behebung des Mangels wirksam in Kraft gesetzt worden ist, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 S. 300 f. = juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    c) Soweit die Antragsteller grundsätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit der Planung (§ 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB) und der Änderung des Genehmigungsbescheides geltend machen, fehlt es jeweils bereits an der Formulierung konkreter Auslegungsfragen (zu diesem Erfordernis z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.01.2017 - 4 BN 18.16
    Für den Fall eines Bebauungsplans, der nach Behebung eines Ausfertigungsmangels im ergänzenden Verfahren erneut bekannt gemacht wurde, hat der Senat daraus abgeleitet, dass auf bisherige, im ergänzenden Verfahren nicht zu wiederholende Verfahrensschritte bezogene Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB, die bereits verfristet sind, durch die erneute Bekanntmachung des Plans nach der Fehlerbehebung nicht neu eröffnet werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2019 - 12 KN 226/17

    Bekanntmachungsmangel; Flächennutzungsplan; Flächennutzungsplan; Gebot der

    Zweitens setzt die Gemeinde beim ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung das von ihr ursprünglich eingeleitete Verfahren an der Stelle fort, an der ihr der zu korrigierende Fehler unterlaufen ist; jedenfalls hinsichtlich der neu durchgeführten Verfahrensschritte bedeutet dies, dass die Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB durch die erneute Bekanntmachung des Plans insoweit neu eröffnet werden (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017 - 4 BN 18/16 -, juris, Leitsatz 2, m. w. N., sowie zusammenfassend Beschl. v. 6.12.2018 - 4 B 11/18 -, juris, Rn. 4).

    Die Antragstellerin hat ihre Rügen mit Schriftsatz vom 26. Juli 2018 auch wiederholt, wie dies bei einem Fristbeginn ab Ende Juni 2018 zu verlangen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017, a. a. O.).

  • BVerwG, 22.10.2020 - 4 B 18.20

    Einfügen nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden kann

    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - juris ).
  • BVerwG, 06.12.2018 - 4 B 11.18

    Rügefristen gemäß § 215 Abs. 1 BauGB nach Durchführung eines ergänzenden

    Für den Fall eines Bebauungsplans, der nach Behebung eines Ausfertigungsmangels im ergänzenden Verfahren erneut bekannt gemacht wurde, hat der Senat daraus abgeleitet, dass auf bisherige, im ergänzenden Verfahren nicht zu wiederholende Verfahrensschritte bezogene Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB, die bereits verfristet sind, durch die erneute Bekanntmachung des Plans nach der Fehlerbehebung nicht neu eröffnet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18 und vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 19).

    Das gilt auch dann, wenn der Satzungsbeschluss im ergänzenden Verfahren inhaltsgleich wiederholt wird (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 19).

    Denn mit der Wiederholung der Abwägung und des Satzungsbeschlusses ist - trotz unveränderten Inhalts - ein neuer Plan entstanden, der auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in der Gestalt, wie er nach Behebung des Mangels in Kraft gesetzt worden ist, Gegenstand des Normenkontrollverfahrens wird (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2000 - 4 BN 47.00 - BRS 63 Nr. 60 S. 300 f. = juris Rn. 6 m.w.N. und vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 19).

  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 15 N 19.442

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen fehlender Erforderlichkeit und Abwägungsfehlern

    Bereits die Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB im Bebauungsplan selbst - sollte sie wirksam sein - hindert den belasteten Eigentümer mithin, das Grundstück in einer Weise zu nutzen, die die geplante Ausübung des noch zu begründenden Rechts behindern oder unmöglich machen würde (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822 = juris Rn. 22; B.v. 2.11.1998 - 4 BN 49.98 - NVwZ 1999, 296 = juris Rn. 5; B.v. 10.1.2017 - 4 BN 18.16 - ZfBR 2017, 370 = juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 9.11.2006 - 4 B 05.2013 - BayVBl. 2007, 307 = juris Rn. 18 ff.; U.v. 26.2.2010 - 9 N 07.2333 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Bbg., U.v. 22.4.2010 - OVG 2 A 17.08 - juris Rn. 32; OVG NRW, B.v. 19.6.2002 - 10a D 115/99.NE - juris Rn.11; U.v. 15.5.2013 - 2 D 122/12.NE - juris Rn. 73; SächsOVG, U.v. 14.1.2016 - 1 C 5/13 - juris Rn. 89; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl. 2019, § 9 Rn. 117).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 2 A 6.16

    Bebauungsplan zum Uferweg am Griebnitzsee unwirksam

    Wird ein Bebauungsplan nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens erneut bekannt gemacht, so werden die Rügemöglichkeiten des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB, jedenfalls hinsichtlich der im Rahmen des ergänzenden Verfahrens neu durchgeführten Verfahrensschritte wie hier der nach Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchgeführten Abwägung neu eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2018 - 12 KN 41/17

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Festsetzung eines Sondergebiets für

    Denn jedenfalls hinsichtlich der neu durchgeführten Verfahrensschritte - hier der Abwägung und des Satzungsbeschlusses - werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, die Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB durch die erneute Bekanntmachung des Plans insoweit neu eröffnet, entstehen zugleich aber auch entsprechende Obliegenheiten (BVerwG, Beschl. v. 10.1.2017 - 4 BN 18/16 -, BauR 2017, 655).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2020 - 10 D 59/18
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - 4 BN 7.17 -, juris, Rn. 7, vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 -, juris, Rn. 7, und vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 -, juris, Rn. 8, jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - 7 D 260/20

    Aufstellung eines Bebauungsplans für die Wiedernutzbarmachung von Flächen,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.1.2017 - 4 BN 18.16 -, BauR 2017, 655 = BRS 85 Nr. 41.
  • BVerwG, 12.07.2017 - 4 BN 7.17

    Rechtswirkung des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB;

    Zu Recht hat sich das Oberverwaltungsgericht deshalb auf den Standpunkt gestellt, dass der am 14. Februar 2013 beschlossene Bebauungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2013 im Rechtssinne nicht mehr existiere, sondern nurmehr in der - nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens - am 7. Juli 2016 beschlossenen und am 16. September 2016 bekanntgemachten Fassung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 4 BN 18.16 - BauR 2017, 655 = juris Rn. 7), und dass den Antragstellern damit das Rechtsschutzbedürfnis dafür fehle, den ursprünglichen Bebauungsplan noch einer Überprüfung in einem Normenkontrollverfahren unterziehen zu können.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20

    Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar

    Der ursprüngliche Bebauungsplan erlangt jedoch zusammen mit dem geänderten Bebauungsplan insgesamt als ein Bebauungsplan Wirksamkeit; er setzt sich lediglich aus zwei Teilnormgebungsakten zusammen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.2010 - 4 CN 3.09 -, juris, Rn. 15 m. w. N.; Beschluss vom 10.01.2017 - 4 BN 18.16 -, juris, Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 9 NE 18.6

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses- Unwirksamkeit von Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 191/20

    Ausschlusswirkung; Bekanntgabe; ergänzendes Verfahren; Flächennutzungsplan;

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 15 N 20.391

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Verstoßes einer zentralen

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.385

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag mangels Rechtsgrundlage für die festgesetzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 2 D 157/21

    Unwirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans wegen nicht ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 17.02.2022 - 4 BN 39.21

    Mangels Darlegung unzulässige Beschwerde zur Frage, ob eine Bekanntmachung den

  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Zulässigkeit der Teilaufhebung

  • VGH Bayern, 15.06.2021 - 15 N 20.398

    Gebietsübergreifende Gliederung zwischen Gewerbegebiet und Industriegebiet

  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66.20

    Keine Gehörsverletzung, wenn es auf Sachvortrag eines Beteiligten nach dem

  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2023 - 3 K 489/20

    Ordnungsgemäße Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Bedarfanalyse bezüglich der

  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 1 N 20.151

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen einen im ergänzenden Verfahren

  • BVerwG, 25.07.2018 - 4 BN 29.17

    Beurteilungsgrundlage für die Feststellung einer Verletzung rechtlichen Gehörs;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - 7 D 49/14

    Abwägungsmängel des Bebauungsplans; Beurteilung der Auswirkungen der Herstellung

  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 6 S 20.1431

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bzgl. einer Klage gegen die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 2 D 147/20

    Bebauungsplan zur Verlagerung und Erweiterung der Gesamtschule Kaarst-Büttgen

  • VG Ansbach, 14.02.2023 - AN 3 K 20.01764

    Baurecht, Erteilung einer isolierten Befreiung, Rückwirkende Inkraftsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - 7 D 109/14

    Änderung einer öffentlichen Straße als wesentlich durch bauliche Erweiterung der

  • BVerwG, 05.03.2021 - 4 BN 66
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