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   BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00   

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BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00 (https://dejure.org/2000,13368)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 4 B 2.00 (https://dejure.org/2000,13368)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 4 B 2.00 (https://dejure.org/2000,13368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Urteilsgründe eines Berufungsgerichts - Erforschung des Sachverhalts durch das Berufungsgericht - Anforderungen an die Bezeichnung des geltend gemachten Verfahrensmangels - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Widerspruchs im abstrakten Rechtssatz

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    In solchen Fällen müssen jedoch - anders als nach Verstreichen der Fünfmonatsfrist - außer dem bloßen Zeitablauf zwischen Verkündung und Übergabe konkrete Umstände auf diesen Mangel hindeuten (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Beschluß vom 7. Mai 1999 - BVerwG 7 B 77.99 ).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Sie verweist zum einen auf das Urteil des Senats vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229) und referiert die dort aufgestellten Grundsätze.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 124.99
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Dabei verkennt sie ersichtlich nicht, daß die Entscheidung ausführlich begründet ist und räumt auch ein, daß die Geschäftsstelle die Entscheidung noch innerhalb der fünf Monate erhalten hat, deren Ablauf nach der Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes einen Verstoß gegen § 138 Nr. 6 VwGO begründet (Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367; zur Anwendbarkeit im Falle der Zustellung eines Urteils gemäß § 116 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1999 - BVerwG 8 B 124.99 - NVwZ 1999, 1334).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Das ist ohnehin nicht geboten (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO, vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - NJW 1998, 3290 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 07.05.1999 - 7 B 77.99
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    In solchen Fällen müssen jedoch - anders als nach Verstreichen der Fünfmonatsfrist - außer dem bloßen Zeitablauf zwischen Verkündung und Übergabe konkrete Umstände auf diesen Mangel hindeuten (BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Beschluß vom 7. Mai 1999 - BVerwG 7 B 77.99 ).
  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 4 B 2.00
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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