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   BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14   

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BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14 (https://dejure.org/2015,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 5 B 60.14 (https://dejure.org/2015,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 (https://dejure.org/2015,2662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 ; vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ; Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2004 - 9 B 23.04 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 ; vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 371 S. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.08.2010 - 4 BN 36.10

    Prüfungsumfang der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Soweit in diesem Schriftsatz neues Vorbringen zu den gesetzlichen Zulassungsgründen enthalten ist, kann es deshalb im Beschwerdeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2, vom 2. August 2010 - 4 BN 36.10 - juris Rn. 5 und vom 15. Januar 2014 - 5 B 57.13 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, missachtet (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 5 C 2.11 - BVerwGE 143, 119 Rn. 18 und Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14

    Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung des Tatsachengerichts können jedoch mit der Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nicht zulässigerweise begründet werden, sondern - soweit ein Verfahrensmangel geltend gemacht werden soll - allenfalls mit einer Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2013 - 5 B 79.12 - juris Rn. 10 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2, vom 26. November 2001 - 1 B 347.01, 1 PKH 46.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 52 S. 4 und vom 9. Januar 2009 - 5 B 53.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 ; vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 und vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08

    Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Denn damit wird ein - angeblicher - Mangel in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen, der revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen ist und deshalb die Annahme eines Verfahrensmangels im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Januar 2009 - 5 B 48.08 - juris Rn. 6 und vom 23. Dezember 2011 - 5 B 24.11 - ZOV 2012, 98 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Die Beschwerde legt nicht hinreichend dar, warum das Berufungsgericht insoweit eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch genommen haben oder seine diesbezügliche Sachkunde sonst ernstlich zweifelhaft sein soll (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 1997 - 1 B 224.97 - juris Rn. 6 und vom 5. Juni 2014 - 5 B 75.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.06.2013 - 5 B 79.12

    Sachverhaltsermittlung und Aufklärungsbedürftigkeit der Verbindung eines Arztes

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2015 - 5 B 60.14
    Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung des Tatsachengerichts können jedoch mit der Rüge der Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO nicht zulässigerweise begründet werden, sondern - soweit ein Verfahrensmangel geltend gemacht werden soll - allenfalls mit einer Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2013 - 5 B 79.12 - juris Rn. 10 und vom 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 23.12.2011 - 5 B 24.11

    Verfahrensmangel; Aktenwidrigkeit; widersprüchliche tatsächliche Feststellungen;

  • BVerwG, 15.01.2014 - 5 B 57.13

    Teilflächenentschädigung; verspätetes Beschwerdevorbringen; Verfahrensmangel;

  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und

  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

  • BVerwG, 09.01.2009 - 5 B 53.08

    Herausgabeanspruch gegenüber Auszubildenden aus einem Treuhandverhältnis als vom

  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

  • BVerwG, 26.11.2001 - 1 B 347.01

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.06.2014 - 5 B 75.13

    Beihilfeberechtigung eines Contergan-Geschädigten für Rehabilitationsmaßnahmen in

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 6 ZB 15.622

    Klage gegen Entlassung eines Beamten auf eigenes Verlangen

    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B. v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m. w. N.; B. v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2404

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m. w. N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 03.09.2018 - 1 B 41.18

    Darlegen der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes bzw. des Grundsatzes der

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann nur ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 6 ZB 18.1416

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße

    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m.w.N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 13.6.2016 - 6 ZB 14.2404 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 13a ZB 16.1675

    Auslegung eines Bewilligungsbescheids - Reduzierung einer Zuwendung

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es den Parteivortrag versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 04.06.2018 - 1 B 31.18

    Maßgeblichkeit der Erklärung eines Konsulats der Republik Kosovo für den Erwerb

    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann zwar ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.06.2016 - 6 ZB 14.2405

    Erschließungsbeitrag für neue selbständige Erschließungsanlage (Anbaustraße)

    Es muss ferner dargelegt werden" welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beteiligten günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG" B.v. 14.9.2007 - 4 B 37.07 - juris Rn. 2 f. m. w. N.; B.v. 10.2.2015 - 5 B 60.14 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 7 LA 94/18

    Altkleider; Alttextilien; Dienstleistungskonzession; Konzessionsvertrag;

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen hätte aufdrängen müssen (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2010 - 5 LA 37/08 -, juris, und Beschluss vom 28.10.2016 - 7 LA 78/16 -, juris; vgl. auch zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO: st. Rspr. des BVerwG, z. B. Beschluss vom 10.02.2015 - 5 B 60.14 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2016 - 7 LA 78/16

    Prozessvergleich; Widmung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; öffentliche Straße

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen hätte aufdrängen müssen (Nds. OVG, Beschluss vom 04.02.2010 - 5 LA 37/08 -, juris; vgl. auch zu § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO st. Rspr. des BVerwG, z. B. Beschluss vom 10.02.2015 - 5 B 60.14 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 6 ZB 18.1667

    Festsetzung der Vorauszahlung des Straßenausbaubeitrags

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2020 - 2 N 63.17

    Zulassung der Berufung; Darlegung; ernstliche Richtigkeitszweifel; Baulast;

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