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BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1987 - 21 A 6/87
- BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88
Begründete Furcht ist anzunehmen, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. bereitsUrteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]). - BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88
Daß bei diesem Sachverhalt eine (bloß) subjektive Furcht vor Verfolgung nicht zur Asylanerkennung führen kann, bedarf - auch nach der von der Beschwerde erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungerichtsvom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51 - nicht der Klärung durch ein Revisionsverfahren. - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88
Einem Asylbewerber, der bereits politische Verfolgung zu erdulden hatte, kann darüber hinaus der Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nur dann versagt werden, wenn bei Rückkehr in seinen Heimatstaat eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl.Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169). - BVerwG, 04.11.1965 - I C 54.63
Voraussetzungen für die Anerkennung als ausländischer Flüchtling - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1988 - 9 B 41.88
Weiter ist geklärt, daß für die "begründete Furcht vor Verfolgung" im Sinne des Art. 1 A 2 GFK insoweit nichts grundsätzlich anderes gilt (vgl.Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 54.63 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 15).