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   BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92   

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BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92 (https://dejure.org/1992,11651)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 B 38.92 (https://dejure.org/1992,11651)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 B 38.92 (https://dejure.org/1992,11651)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg einer Beschwerde - Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verstoß des Gerichts hinsichtlich seiner Pflicht den Sachverhalt aufzuklären

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  • BVerwG, 07.12.1961 - VIII C 97.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Der in BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60] veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1961 - BVerwG 8 C 97.60 - kann entgegen der Auffassung der Klägerin nicht entnommen werden, daß § 86 Abs. 1 VwGO im Rahmen des Wiedereinsetzungsverfahrens Anwendung findet.

    Wenn das Berufungsgericht schließlich einräumt, daß der Benachrichtigungszettel über die Zustellung aus dem Briefkasten entwendet worden sein kann, gleichzeitig aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung es als mindestens ebenso wahrscheinlich erachtet, daß die Klägerin (in vorwerfbarer Weise) bei der Durchsicht der eingegangenen Postsendungen den Benachrichtigungszettel übersehen hat, und bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneint, so ist dies nicht zu beanstanden, da die Klägerin die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 12. August 1985 - BVerwG 9 B 321.85 - BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]).

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht genügt, so braucht sich regelmäßig dem Gericht keine weitere Sachaufklärung aufzudrängen (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76; Beschluß vom 11. September 1989 - BVerwG 1 B 111.89 -).
  • BVerwG, 11.09.1989 - 1 B 111.89

    Umfang der Obliegenheiten des anwaltlich vertretenen Klägers

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht genügt, so braucht sich regelmäßig dem Gericht keine weitere Sachaufklärung aufzudrängen (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76; Beschluß vom 11. September 1989 - BVerwG 1 B 111.89 -).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 930/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Unter Berufung auf den in BVerwGE 58, 100 [BVerwG 11.05.1979 - 6 C 70/78] in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 37, 93 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 444/73]; 41, 341 <343 f. [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]>; 40, 95 ; 42, 364 ) zum Ausdruck gebrachten Grundsatz, wonach bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Anforderungen an die dem Betroffenen zuzumutenden Sorgfaltspflichten nicht überspannt werden dürfen, rügt die Klägerin, die der Entscheidung des Berufungsgerichts zugrundegelegten Kriterien für ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsgesuch überspannten die Last der Glaubhaftmachung in unzulässiger Weise.
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht genügt, so braucht sich regelmäßig dem Gericht keine weitere Sachaufklärung aufzudrängen (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8; Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 9 C 74.81 - InfAuslR 1983, 76; Beschluß vom 11. September 1989 - BVerwG 1 B 111.89 -).
  • BVerwG, 12.08.1985 - 9 B 321.85

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten - Beweislast für das

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1992 - 1 B 38.92
    Wenn das Berufungsgericht schließlich einräumt, daß der Benachrichtigungszettel über die Zustellung aus dem Briefkasten entwendet worden sein kann, gleichzeitig aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung es als mindestens ebenso wahrscheinlich erachtet, daß die Klägerin (in vorwerfbarer Weise) bei der Durchsicht der eingegangenen Postsendungen den Benachrichtigungszettel übersehen hat, und bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verneint, so ist dies nicht zu beanstanden, da die Klägerin die Beweislast für das Vorliegen der Wiedereinsetzungsgründe trägt (Beschluß vom 12. August 1985 - BVerwG 9 B 321.85 - BVerwGE 13, 209 [BVerwG 07.12.1961 - VIII C 97/60]).
  • BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74
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